Bericht zu Hammerskins

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Am 11.1.2013 wird in der TAZ aus einem internen Bericht des BKA zu den Hammerskins berichtet (http://www.taz.de/!108876/). Der Bericht scheint der tageszeitung vorzuliegen und seine Existenz wurde vom BKA bestätigt (http://www.infobuero.org/2013/01/bka-bestaetigt-intern-die-berichterstattung-antifaschistischer-medien-ueber-hammerskins-und-malte-redeker/).
Deshalb bitte ich Sie um Übersendung des Dokuments oder einen Hinweis, wie ich das Dokument einsehen kann.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. Februar 2013
  • Frist
    29. März 2013
  • 2 Follower:innen
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 11.1.2013 wir…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Bericht zu Hammerskins
Datum
26. Februar 2013 00:34
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 11.1.2013 wird in der TAZ aus einem internen Bericht des BKA zu den Hammerskins berichtet (http://www.taz.de/!108876/). Der Bericht scheint der tageszeitung vorzuliegen und seine Existenz wurde vom BKA bestätigt (http://www.infobuero.org/2013/01/bka-bestaetigt-intern-die-berichterstattung-antifaschistischer-medien-ueber-hammerskins-und-malte-redeker/). Deshalb bitte ich Sie um Übersendung des Dokuments oder einen Hinweis, wie ich das Dokument einsehen kann.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Bundeskriminalamt
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. März 2013
Status
Warte auf Antwort
1,5 MB
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korresponde…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Bericht zu Hammerskins"
Datum
22. März 2013 11:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/3532 Das Bundeskriminalamt teile mir mit, dass vor Beantwortung meiner Anfrage folgendes von mir benötigt wird: - einen persönlich unterschriebenen Brief, möglichst mit einer telefonischen Erreichbarkeit für Rückfragen - eine beglaubigte oder polizeilich bestätigte Kopie meines Personalausweises oder Reisepasses Diese Informationen wurde bisher noch nie von mir von einer Behörde für die Beantwortung einer IFG-Anfrage verlangt. Da der Informationszugang voraussetzungslos ist, sollte meine Identität nicht von Bedeutung sein. Eine postalische Erreichbarkeit für etwaige Gebührenbescheide ist durch Übersendung meiner Postadresse sichergestellt und durch Empfang des Schreibens bestätigt. Bitte teilen Sie mir mit, ob die vom BKA angefragten Informationen notwendig für die Bearbeitung meines Antrags nach IFG sind. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenze…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Bericht zu Hammerskins"
Datum
26. März 2013 16:07
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-725/003 II#0110 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, Ihre Eingabe habe ich erhalten. Ich habe sie zum Anlass genommen, das BKA anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de -------- Original-Nachricht -------- Betreff: Vermittlung bei Anfrage "Bericht zu Hammerskins" Datum: Fri, 22 Mar 2013 10:55:02 -0000 Von<<Name und E-Mail-Adresse>><<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/3532 Das Bundeskriminalamt teile mir mit, dass vor Beantwortung meiner Anfrage folgendes von mir benötigt wird: - einen persönlich unterschriebenen Brief, möglichst mit einer telefonischen Erreichbarkeit für Rückfragen - eine beglaubigte oder polizeilich bestätigte Kopie meines Personalausweises oder Reisepasses Diese Informationen wurde bisher noch nie von mir von einer Behörde für die Beantwortung einer IFG-Anfrage verlangt. Da der Informationszugang voraussetzungslos ist, sollte meine Identität nicht von Bedeutung sein. Eine postalische Erreichbarkeit für etwaige Gebührenbescheide ist durch Übersendung meiner Postadresse sichergestellt und durch Empfang des Schreibens bestätigt. Bitte teilen Sie mir mit, ob die vom BKA angefragten Informationen notwendig für die Bearbeitung meines Antrags nach IFG sind. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Akte…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Bericht zu Hammerskins"
Datum
14. Mai 2013 11:00
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-725/003 II#0110 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, die Prüfung Ihrer Eingabe wird sich noch etwas verzögern. Der BfDI plant ein Gespräch mit dem BKA, um Ihre Angelegenheit zu erörtern. Insofern bitte ich Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de -------- Original-Nachricht -------- Betreff: Vermittlung bei Anfrage "Bericht zu Hammerskins" Datum: Fri, 22 Mar 2013 10:55:02 -0000 Von: Stefan Wehrmeyer <<Name und E-Mail-Adresse>> Antwort an: Stefan Wehrmeyer <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/3532 Das Bundeskriminalamt teile mir mit, dass vor Beantwortung meiner Anfrage folgendes von mir benötigt wird: - einen persönlich unterschriebenen Brief, möglichst mit einer telefonischen Erreichbarkeit für Rückfragen - eine beglaubigte oder polizeilich bestätigte Kopie meines Personalausweises oder Reisepasses Diese Informationen wurde bisher noch nie von mir von einer Behörde für die Beantwortung einer IFG-Anfrage verlangt. Da der Informationszugang voraussetzungslos ist, sollte meine Identität nicht von Bedeutung sein. Eine postalische Erreichbarkeit für etwaige Gebührenbescheide ist durch Übersendung meiner Postadresse sichergestellt und durch Empfang des Schreibens bestätigt. Bitte teilen Sie mir mit, ob die vom BKA angefragten Informationen notwendig für die Bearbeitung meines Antrags nach IFG sind. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Eingabe beim BfDI - IX-725/003 II#0110 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreih…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe beim BfDI - IX-725/003 II#0110
Datum
25. Juni 2013 10:40
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-725/003 II#0110 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, beigefügtes Dokument erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme und zur weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenze…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Bericht zu Hammerskins"
Datum
13. August 2013 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-725/003 II#0110 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, das BKA hat mir mitgeteilt, dass Sie Ihren Antrag auf Zugang zum Bericht über die "Hammerskins" zurückgezogen haben. Ich werde den Vorgang daher zu den Akten nehmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thorsten Ohl ---------------- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Husarenstr. 30, 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 997799-955 Fax: +49 (0) 228 997799-550 Email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.informationsfreiheit.bund.de

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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Sehr geehrter Herr Ohl, ich habe diese Anfrage tatsächlich zurückgezogen, nach dem mir vom BKA telefonisch zum Sc…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Bericht zu Hammerskins"
Datum
13. August 2013 15:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrter Herr Ohl, ich habe diese Anfrage tatsächlich zurückgezogen, nach dem mir vom BKA telefonisch zum Schutz meiner persönlichen Sicherheit dazu geraten hatte. Mein Verständnis nach dem Telefonat war auch, dass zukünftige Anfragen an das BKA keine persönliche Identifizierung der Antragstellenden voraussetzen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer