Bericht zum Aufbau der Abteilung "Digitale Gesellschaft"

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Der Spiegel schreibt über einen Bericht, in dem der Aufbau der neuen Abteilung "Digitale Gesellschaft" im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur analysiert wird. Siehe

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/alexander-dobrindt-von-bundesrechnungshof-scharf-kritisiert-a-1054738.html

Bitte senden Sie mir den Bericht zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. September 2015
  • Frist
    30. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
Tomas Rudl
Tomas Rudl (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Spiegel schr…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Tomas Rudl (netzpolitik.org)
Betreff
Bericht zum Aufbau der Abteilung "Digitale Gesellschaft" [#11440]
Datum
28. September 2015 14:02
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Spiegel schreibt über einen Bericht, in dem der Aufbau der neuen Abteilung "Digitale Gesellschaft" im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur analysiert wird. Siehe http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/alexander-dobrindt-von-bundesrechnungshof-scharf-kritisiert-a-1054738.html Bitte senden Sie mir den Bericht zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tomas Rudl netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tomas Rudl netzpolitik.org << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tomas Rudl (netzpolitik.org)

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Bundesrechnungshof
Pr/Presse - 20 60 12 - 62/2015 Sehr geehrter Herr Rudl, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 28. September 2015 …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage: Bericht zum Aufbau der Abteilung "Digitale Gesellschaft" [#11440]
Datum
1. Oktober 2015 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Pr/Presse - 20 60 12 - 62/2015 Sehr geehrter Herr Rudl, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 28. September 2015 über www.fragdenstaat.de, in der Sie den Bundesrechnungshof unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) um Übersendung eines Berichtes des Bundesrechnungshofes über den Aufbau der Abteilung "Digitale Gesellschaft" im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bitten. Dabei beziehen Sie sich auf eine Berichterstattung des Magazins Der Spiegel vom 25. September 2015. Der Zugang zu Dokumenten des Bundesrechnungshofes, die dessen Prüfungs- und Beratungstätigkeit betreffen, richtet sich nach § 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Nach § 96 Absatz 4 Satz 1 BHO ist der Bundesrechnungshof lediglich zur Auskunft über abschließend festgestellte Prüfungsergebnisse befugt. Darüber hinausgehenden Informationsbegehren kann er hingegen nach § 96 Absatz 4 Satz 3 BHO nicht entsprechen. Ihre Anfrage bezieht sich auf einen Berichtsentwurf, der vorläufige Prüfungsergebnisse enthält. Das Prüfungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Einem Informationszugang steht auch entgegen, dass die parlamentarische Behandlung noch nicht abgeschlossen ist (§ 96 Absatz 4 Satz 2 BHO). Ihrer Bitte nach Übersendung des o. g. Berichts kann ich daher leider nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen