Bericht zum Einsatz von IuK-Technik in der Senatskanzlei

Bericht gem. Ziffer 4.1 der Dienstvereinbarung "Einsatz und Nutzung der IuK-Technik in der Senatskanzlei" für das Jahr 2020

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Oktober 2021
  • Frist
    6. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht zum Einsatz von IuK-Technik in der Senatskanzlei [#230394]
Datum
2. Oktober 2021 10:33
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bericht gem. Ziffer 4.1 der Dienstvereinbarung "Einsatz und Nutzung der IuK-Technik in der Senatskanzlei" für das Jahr 2020
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230394/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bericht zum Einsatz von IuK-Technik in der Senatskanzlei“ [#230394]
Datum
19. Dezember 2021 14:10
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/230394/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Senatskanzlei nicht reagiert hat Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 230394.pdf Anfragenr: 230394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230394/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. IuK-Berichten (I3/3944/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 19.12.2021 ist bei uns eingeg…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. IuK-Berichten (I3/3944/2021)
Datum
23. Dezember 2021 13:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 19.12.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/3944/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Nachfrage vom 2. Oktober 2021. Sie haben Ihre An…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Bericht zum Einsatz von IuK-Technik in der Senatskanzlei [#230394]
Datum
13. September 2022 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Nachfrage vom 2. Oktober 2021. Sie haben Ihre Anfrage an das Amt ITD der Senatskanzlei gerichtet. Unterlagen im Sinne Ihrer Anfrage liegen im Amt ITD nicht vor. Wir haben Ihre Anfrage an den Planungsstab der Senatskanzlei weitergeleitet. Dort besteht eine übergreifende Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem HmbTG, die die Senatskanzlei betreffen. Da die Ablehnung Ihres Antrags gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid erfordert, bitten wir zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages um eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres Antrags vom 2. Oktober 2021 bitten wir um Übermittlung ei…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
Bericht zum Einsatz von IuK-Technik in der Senatskanzlei
Datum
21. Dezember 2022 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres Antrags vom 2. Oktober 2021 bitten wir um Übermittlung einer zustellfähigen Postanschrift von Ihnen, damit wir den entsprechenden Bescheid ausbringen können. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. IuK-Bericht der Senatskanzlei (I3/3944/2021) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme z…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. IuK-Bericht der Senatskanzlei (I3/3944/2021)
Datum
10. März 2023 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 19.12.2021. Sie hatten mitgeteilt, dass Sie bei der Senatskanzlei Zugang beantragt hätten zu einem Bericht gem. Ziffer 4.1 der Dienstvereinbarung "Einsatz und Nutzung der IuK-Technik in der Senatskanzlei" für das Jahr 2020. Darauf habe die Senatskanzlei nicht reagiert. Ich habe gesehen, dass Ihnen die Senatskanzlei nunmehr eine Antwort in Aussicht gestellt hat, Sie aber hierzu um Angabe einer zustellfähigen Anschrift zum Versand eines schriftlichen Bescheids aufgefordert hat. Die Senatskanzlei hat mir ergänzend dazu mitgeteilt, dass dort keine Informationen im Sinne Ihrer Anfrage vorliegen. Darf ich davon ausgehen, dass Ihre Anfrage damit erledigt ist? Eine genauere Begründung der Ablehnung, ohne dass Sie sich den schriftlichen Bescheid zusenden lassen, kann ich (wegen des Schriftformgebots für ablehnende Entscheidungen, § 13 Abs. 3 HmbTG) leider nicht für Sie durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen