Bericht zum nationalen Cyber-Abwehrzentrum

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Bericht des Bundesrechnunghofes zum nationalen Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) in Bonn, aus dem die Online-Präsenz der Süddeutschen Zeitung am 7. Juni 2014 zitiert:
http://www.sueddeutsche.de/digital/behoerde-in-bonn-rechnungspruefer-halten-cyber-abwehrzentrum-fuer-nicht-gerechtfertigt-1.1989433

Dem Bericht zufolge sei das derzeitige Konzept „nicht geeignet, die über die Behördenlandschaft verteilten Zuständigkeiten und Fähigkeiten bei der Abwehr von Angriffen aus dem Cyberraum zu bündeln."

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juni 2014
  • Frist
    15. Juli 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bericht des Bund…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht zum nationalen Cyber-Abwehrzentrum [#6560]
Datum
13. Juni 2014 10:37
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht des Bundesrechnunghofes zum nationalen Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) in Bonn, aus dem die Online-Präsenz der Süddeutschen Zeitung am 7. Juni 2014 zitiert: http://www.sueddeutsche.de/digital/behoerde-in-bonn-rechnungspruefer-halten-cyber-abwehrzentrum-fuer-nicht-gerechtfertigt-1.1989433 Dem Bericht zufolge sei das derzeitige Konzept „nicht geeignet, die über die Behördenlandschaft verteilten Zuständigkeiten und Fähigkeiten bei der Abwehr von Angriffen aus dem Cyberraum zu bündeln."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 13.06.2014; Az. Pr/Presse - 20 60 12 - 152/2014 Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, mit Bezug au…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.06.2014; Az. Pr/Presse - 20 60 12 - 152/2014
Datum
29. Juli 2014 17:06
Status
geschwärzt
346,5 KB
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, mit Bezug auf Ihre u. a. Anfrage vom 13.06.2014 übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen