Bericht zum Sturm auf das Kapitol

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Den Bericht, den die deutsche Botschaft in Washington am Donnerstagabend nach Berlin geschickt hat. Der Bericht hat den Sturm auf das Kapitol am 06.01.2021 und die derzeitige Lage in den USA zum Thema.

Ergebnis der Anfrage

Der Bericht wurde übermittelt, wobei Wertungen des Botschafters geschwärzt wurden.

Zum Bericht: https://fragdenstaat.de/anfrage/bericht…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2021
  • Frist
    10. Februar 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Bericht, den di…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht zum Sturm auf das Kapitol [#208239]
Datum
8. Januar 2021 21:58
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bericht, den die deutsche Botschaft in Washington am Donnerstagabend nach Berlin geschickt hat. Der Bericht hat den Sturm auf das Kapitol am 06.01.2021 und die derzeitige Lage in den USA zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208239/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage Bericht zum Sturm auf das Kapitol; Vg. 014-2021
Datum
19. Januar 2021 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: Vg. 014-2021 Mein Zeichen: #208239 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Postadresse befindet sich am …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Bericht zum Sturm auf das Kapitol; Vg. 014-2021 [#208239]
Datum
19. Januar 2021 11:07
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: Vg. 014-2021 Mein Zeichen: #208239 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Postadresse befindet sich am Ende dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208239/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: Vg. 014-2021 Mein Zeichen: #208239 Sehr geehrteAntragsteller/in bei meiner vorherigen Nachricht hab…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Bericht zum Sturm auf das Kapitol; Vg. 014-2021 [#208239]
Datum
19. Januar 2021 11:08
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: Vg. 014-2021 Mein Zeichen: #208239 Sehr geehrteAntragsteller/in bei meiner vorherigen Nachricht habe ich vergessen meine Postadresse beizufügen. Das hole ich jetzt nach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208239/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage Bericht zum Sturm auf das Kapitol; Vg. 014-2021
Datum
19. Januar 2021 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) DKOR zu „Sturm auf das Kapitol“ Sehr [geschwärzt], mit Ihrem Antrag nach dem In…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) DKOR zu „Sturm auf das Kapitol“
Datum
1. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitten Sie um Übersendung des Berichts der deutschen Botschaft in Washington zu den Ereignissen in Washington („Sturm auf das Kapitol“) vom 06.01.2021. Auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ergeht folgender Bescheid: Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Der DKOR kann Ihnen mit Schwärzungen zugänglich gemacht werden. Der als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestufte Bericht des Auswärtigen Amts vom 08.01.2021 kann nicht in Gänze herausgegeben werden, da Ausschlussgründe nach dem IFG einer uneingeschränkten Herausgabe entgegenstehen. Schützenswerte öffentliche Belange wurden geschwärzt. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Es gilt der Grundsatz des § 1 Abs. 1S. 1 IFG, welcher einen freien und voraussetzungslosen Informationszugang gewährt. Die §§ 3 - 6 IFG stellen hierzu Ausnahmetatbestände dar, welche dem Schutz unterschiedlicher Rechtsgüter dienen - § 3 IFG insbesondere dem Schutz besonderer öffentlicher Belange. Nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, § 3 Nr. 1 a) IFG § 3 Nr. 1a IFG sieht eine Ausnahme von der Regel vor, wenn das Bekanntwerden von Informationen nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann. Unter internationalen Beziehungen versteht man die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland und das diplomatische Vertrauensverhältnis zu ausländischen Staaten sowie zu zwischen- und überstaatlichen Organisationen, etwa der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22/08 – Juris-Rn. 14; die Begründung des Gesetzentwurfs Bundestags- Drucksache 15/4493 S. 9). Die Bundesrepublik Deutschland unterhält diplomatische Beziehungen zu den USA. Im Falle der Veröffentlichung der Unterlagen besteht das Risiko nachteiliger Auswirkungen für diese Beziehungen. Das Grundgesetz räumt der Bundesregierung einen weiten Gestaltungsspielraum für die Regelung der auswärtigen Beziehungen ein (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 2008 - 2 BvE 1/03 - BVerfGE 121, 135 <158>). Maßgeblich ist, welche außenpolitischen Ziele die Bundesrepublik zu dem jeweiligen Staat verfolgt. Nur die Bundesregierung kann bestimmen, ob eine von ihr erwartete oder befürchtete Einwirkung auf die auswärtigen Beziehungen mit Blick auf die insoweit verfolgten Ziele hingenommen werden kann oder vermieden werden soll (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22/08 – Juris-Rn. 15). | N Im Hinblick auf die USA gilt, dass die Bundesrepublik Deutschland bestrebt ist, die vertrauensvolle Beziehung zu allen wesentlichen globalen und bilateralen Themen im außen- und sicherheitspolitischen Bereich fortzuführen. Die USA sind ein wichtiger Partner, sowohl bilateral als auch multilateral. Die Bundesregierung hat ein großes Interesse an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den staatlichen Institutionen in den USA. Bei dem angefragten Bericht der Bundesregierung über die Lage in den USA vor dem Regierungswechsel mit dem Sturm auf das Kapitol und seinen Folgen handelt es sich um vertrauliche Beobachtungen und Wertungen, deren Bekanntwerden die zukünftigen bilateralen Beziehungen zu den USA beschädigen könnte. Wenn Aussagen zu Staatsorgangen anderer Staaten und Wertungen an die Öffentlichkeit gerieten, könnte dies zu Einschränkungen bislang offener und vertrauensvoller Kommunikationskanäle führen. Damit hätte die Kenntnisnahme durch Unbefugte nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den USA. Die zukünftige Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland könnte künftig weniger eng und vertrauensvoll gestaltet werden, was den außenpolitischen Zielen der Bundesregierung mit diesen Partnern abträglich wäre und die Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Bundesrepublik in der internationalen Gemeinschaft insgesamt und damit deren Handlungsfähigkeit innerhalb der Staatengemeinschaft beschädigen könnte. Der uneingeschränkte Informationszugang kann gem. § 3 Nr. 1 a IFG daher nicht gewährt werden. Schutz von Verschlusssachen, § 3 Nr. 4 IFG i.V.m. § 2 VSA Der Bekanntgabe des als VS-NfD eingestuften Berichts des Auswärtigen Amts über die Lage in den USA vor dem Regierungswechsel mit dem Sturm auf das Kapitol und seinen Folgen steht $ 3 Nr. 4 IFG i. V.m. $ 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) entgegen (vormals Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen). Die Unterlage unterfällt einer Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 VSA. Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 VSA werden Inhalte als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft, bei denen die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass Aspekte, welche aufgrund eben dieser Vorschriften der Geheimhaltung unterliegen, auch weiterhin unter Verschluss bleiben sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22/08 – Juris-Rn. 46).Seite 4 von 4 Aus Anlass Ihrer IFG-Anfrage wurde die Einstufung überprüft. Eine teilweise Herausgabe des Berichts mit Schwärzungen ist möglich. Die Unterlage enthält, wie bereits oben ausgeführt, vertrauliche Beobachtungen und Wertungen, deren Bekanntgabe an unbefugte Dritte die zukünftigen bilateralen Beziehungen zu den USA beschädigen könnte, siehe dazu unter § 3 Nr. 1a IFG. Daher kann gem. § 3 Nr. 4 IFG das VS-NfD eingestufte Dokument nur mit Schwärzungen sensibler öffentlicher Belange herausgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung): Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Auswärtigen Amt in Berlin oder Bonn erhoben werden.