Bericht zur Autobahn GmbH

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Den Bericht vom 25. Juni zur vom Verkehrsministerium geplanten Autobahn GmbH, der in diesem Artikel der SZ thematisiert wird (https://www.sueddeutsche.de/politik/scheuer-verkehrsminister-bundesrechnungshof-autobahn-reform-1.4948848)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Bericht vom 25.…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht zur Autobahn GmbH [#191659]
Datum
27. Juni 2020 15:34
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bericht vom 25. Juni zur vom Verkehrsministerium geplanten Autobahn GmbH, der in diesem Artikel der SZ thematisiert wird (https://www.sueddeutsche.de/politik/scheuer-verkehrsminister-bundesrechnungshof-autobahn-reform-1.4948848)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191659/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 27. Juni 2020 Referat Presse 20 60 12 - 39/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ih…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 27. Juni 2020
Datum
29. Juni 2020 17:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,5 KB


Referat Presse 20 60 12 - 39/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Juni 2020. Die Presse bezieht sich auf einen Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO, der dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zugleitet wurde. Da das parlamentarische Beratungsverfahren derzeit noch läuft, kann ich Ihnen den Bericht nicht zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechnungshof
WG: Ihre Anfrage vom 27. Juni 2020 Referat R-H Az. 20 60 12 – 39/2020 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: Ihre Anfrage vom 27. Juni 2020
Datum
16. Februar 2021 10:52
Status
Warte auf Antwort
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Referat R-H Az. 20 60 12 – 39/2020 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage zum Bericht gemäß § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) zur Verschmelzung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH auf die Autobahn GmbH des Bundes. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Bericht nunmehr abschließend beraten. Der Bericht ist auf der Internetseite des Bundesrechnungshofs unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2020/verschmelzung-der-deutsche-einheit-fernstrassenplanungs-und-bau-gmbh-auf-die-autobahn-gmbh-des-bundes Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Für Ihr Interesse bedanke ich mich und hoffe, Ihnen mit der Übersendung des Berichts geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen