Bericht zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling

Den "60-seitigen Bericht zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling", wie berichtet in http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/bundesdatenschutzbeauftragte-wirft-bnd-gesetzesverstoss-vor-a-1087501.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. April 2016
  • Frist
    24. Mai 2016
  • 2 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den "60-sei…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Bericht zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling [#16463]
Datum
20. April 2016 11:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den "60-seitigen Bericht zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling", wie berichtet in http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/bundesdatenschutzbeauftragte-wirft-bnd-gesetzesverstoss-vor-a-1087501.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag nach dem IFG Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: V-681 II#0340 Seh…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
4. Mai 2016 10:01
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: V-681 II#0340 Sehr geehrter Herr Meister, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG vom 20.04.2016 (60-seitiger Bericht zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling). Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Antrag nach dem IFG [#16463] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bericht…
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Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG [#16463]
Datum
24. Mai 2016 10:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bericht zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling" vom 20.04.2016 (#16463) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um einen Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 16463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: AW: Antrag nach dem IFG [#16463] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht z…
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Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: Antrag nach dem IFG [#16463]
Datum
16. Juni 2016 11:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling“ vom 20.04.2016 (#16463) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 16463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: AW: AW: Antrag nach dem IFG [#16463] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beric…
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Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: AW: Antrag nach dem IFG [#16463]
Datum
29. Juni 2016 12:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling“ vom 20.04.2016 (#16463) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 16463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: AW: AW: AW: Antrag nach dem IFG [#16463] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „B…
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Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: AW: AW: Antrag nach dem IFG [#16463]
Datum
29. Juni 2016 12:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling“ vom 20.04.2016 (#16463) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 16463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag nach dem IFG Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 22-681 II#0340 Se…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
1. Juli 2016 12:41
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 22-681 II#0340 Sehr geehrter Herr Meister, der Bescheid zur Beantwortung Ihres Antrags nach dem IFG vom 20.04.2016 (60-seitiger Bericht zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling) befindet sich in der Bearbeitung und wird Ihnen in Kürze zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
GESCHÄFTSZ. 22-681 II#0340 Sehr geehrter mit E-Mail vom 20.04.2016 baten Sie um Zusendung eines "60-seitige…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
GESCHÄFTSZ. 22-681 II#0340
Datum
1. August 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
161,1 KB
Sehr geehrter mit E-Mail vom 20.04.2016 baten Sie um Zusendung eines "60-seitigen Berichts (der BfDl) zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling", der in einem Spiegel-Artikel vom 16.04.2016 genannt wird. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag gemäß § 1 Abs. 1 IFG, das o. g. Schriftstück zu übersenden, wird abgelehnt. Der die Kontrolle der Außenstelle Bad Aibling des BND betreffende Vorgang ist als "GEHEIM" nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) eingestuft. Für Schriftstücke eines Vorgangs, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, besteht gem. § 3 Nr. 4 IFG kein Informationszugang. Nach Abschluss des Verfahrens besteht die Möglichkeit, die Einstufung des Schriftstücks zu überprüfen und ggf. zu ändern. Die in den Dokumenten des Vorgangs enthaltenen Informationen sind Bestandteil andauernder Kontroll- und Prüftätigkeiten der BfDI. Ein Informationszugang ist daher auch gemäß § 4 Abs. 1 IFG abzulehnen. Nach Abschluss des Verfahrens werde ich auf Ihre Bitte zurückkommen. 2. Es werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erhoben werden (Anschrift: Husarenstr. 30, 53117 Bonn). Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz oder unter Verwendung eines De-Mail-Kontos mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz genügt für das Einlegen eines Widerspruchs nicht. Mit freundlichen Grüßen