Bericht zur Entwicklung und Einführung eines Tierwohlkennzeichens

Anfrage an: Bundesrechnungshof

nach verschiedenen Medienberichten (u.a. hier: https://www.agrarheute.com/politik/exklusiv-bundesrechnungshof-schiesst-julia-kloeckners-tierwohllabel-ab-579646) gibt es von Ihnen einen Bericht zur Entwicklung und Einführung eines Tierwohlkennzeichens durch das BMEL. Bitte senden Sie mir diesen zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach verschiedenen Medienb…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht zur Entwicklung und Einführung eines Tierwohlkennzeichens [#217856]
Datum
9. April 2021 11:07
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach verschiedenen Medienberichten (u.a. hier: https://www.agrarheute.com/politik/exklusiv-bundesrechnungshof-schiesst-julia-kloeckners-tierwohllabel-ab-579646) gibt es von Ihnen einen Bericht zur Entwicklung und Einführung eines Tierwohlkennzeichens durch das BMEL. Bitte senden Sie mir diesen zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217856/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Referat R-H Az. 20 60 12 – 53/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Den Bericht des Bund…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: Bericht zur Entwicklung und Einführung eines Tierwohlkennzeichens [#217856]
Datum
13. April 2021 08:19
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 53/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Den Bericht des Bundesrechnungshofes, auf den sich die von Ihnen genannte Medienberichte (u.a. im Branchenportal Agrarheute) beziehen, kann ich Ihnen derzeit leider nicht zur Verfügung stellen. Der Bundesrechnungshof kann Zugang zu seinen Prüfungsergebnissen gemäß § 96 Abs. 4 Satz 1 und 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) nur gewähren, wenn diese abschließend festgestellt bzw. abschließend vom Parlament beraten wurden. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Der Bericht gemäß § 88 Abs. 2 BHO zur „Entwicklung und Markteinführung eines Tierwohlkennzeichens“ liegt momentan noch dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Beratung vor. Der Bundesrechnungshof wird nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen über den Zugang zu dem Bericht entscheiden. Wann genau dies der Fall sein wird, können wir gegenwärtig indes nicht abschätzen. Gerne halten wir Sie informiert. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 9. April 2021 [#217856]; Veröffentlichung des Bundesrechnungshofes Referat R-H Az. 20 60 12 - 53…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 9. April 2021 [#217856]; Veröffentlichung des Bundesrechnungshofes
Datum
28. März 2022 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,5 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 - 53/2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 9. April 2021 zum Bericht nach § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung zur Entwicklung und Markteinführung eines Tierwohlkennzeichens. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Bericht nunmehr abschließend beraten. Der Bericht ist seit kurzem auf der Internetseite des Bundesrechnungshofes unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2021/entwicklung-und-markteinfuehrung-eines-tierwohlkennzeichens Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Für Ihr Interesse bedanke ich mich und hoffe, Ihnen mit der Übersendung des Links geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen