Bericht zur Lage nach dem Europäischen Rat vom 28./29. Juni 2018

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Das Dokument "Mehr Ordnung und Steuerung in der Migrationspolitik: Bericht zur Lage nach dem Europäischen Rat vom 28./29. Juni 2018" vom 29. Juni 2018

Ergebnis der Anfrage

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2018
  • Frist
    4. August 2018
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Dokument &qu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Bericht zur Lage nach dem Europäischen Rat vom 28./29. Juni 2018 [#31577]
Datum
3. Juli 2018 14:50
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Dokument "Mehr Ordnung und Steuerung in der Migrationspolitik: Bericht zur Lage nach dem Europäischen Rat vom 28./29. Juni 2018" vom 29. Juni 2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundeskanzleramt
Eingang [Eingangsbestätigung]
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingang
Datum
9. Juli 2018
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
bkamt-eingang.pdf
83,0 KB
[Eingangsbestätigung]
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Eingang [#31577] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht zur Lage nach dem…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Eingang [#31577]
Datum
16. August 2018 02:16
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht zur Lage nach dem Europäischen Rat vom 28./29. Juni 2018“ vom 03.07.2018 (#31577) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 31577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 3. Juli 2018 bean…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
12. September 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 3. Juli 2018 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Dokument "Mehr Ordnung und Steuerung in der Migrationspolitik: Bericht zur Lage nach dem Europäischen Rat vom 28./29. Juni 2018" vom 29. Juni 2018." Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe: I. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nur, wenn und soweit keiner der in §§ 3 ff. IFG normierten Versagungsgründe vorliegt. Ihr Antrag ist abzulehnen, weil Sie den Bericht zur Lage nach dem Europäischen Rat vom 28./29. Juni 2018 auf verschiedenen Seiten im Internet einsehen können. Sie können den Bericht beispielsweise unter dem folgenden Link abrufen: https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2018/07/bericht-mehr-ordnung-und-steuerung-in-der-migrationspolitik_0.pdf Gem. § 9 Abs. 3 IFG kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn der Antragsteller sich die begehrte Information in zurnutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. II. Gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 IFG in Verbindung mit der lnformationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006 fallen keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen