Bericht zur Qualität der Postdienste

Anfrage an: Bundesnetzagentur

- Bericht der Bundesnetzagentur an den Beirat zur Briefzustellung in Deutschland (Senkung der Zahl der Postsendungen, die am nächsten Tag ankommen; Senkung der Gesamtzahl der Briefkästen; Steigung der Zahl der Beschwerden)

Vgl. Artikel „Post betreibt immer weniger Briefkästen“, Zeit Online vom 27. April 2019 (siehe https://www.zeit.de/news/2019-04/27/post-betreibt-immer-weniger-briefkaesten-190427-99-984410)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Bericht der Bunde…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht zur Qualität der Postdienste [#135479]
Datum
30. April 2019 21:02
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Bericht der Bundesnetzagentur an den Beirat zur Briefzustellung in Deutschland (Senkung der Zahl der Postsendungen, die am nächsten Tag ankommen; Senkung der Gesamtzahl der Briefkästen; Steigung der Zahl der Beschwerden) Vgl. Artikel „Post betreibt immer weniger Briefkästen“, Zeit Online vom 27. April 2019 (siehe https://www.zeit.de/news/2019-04/27/post-betreibt-immer-weniger-briefkaesten-190427-99-984410)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht zur Qualität der Postdienste“ vom 30.04.…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht zur Qualität der Postdienste [#135479]
Datum
4. Juni 2019 02:07
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht zur Qualität der Postdienste“ vom 30.04.2019 (#135479) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesnetzagentur
Ihr Antrag vom 30.04.2019 nach IFG Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E<< Adresse entfernt &…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihr Antrag vom 30.04.2019 nach IFG
Datum
4. Juni 2019 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E<< Adresse entfernt >>Mail vom 30.04.2019, die bei der Pressestelle der Bundesnetzagentur einging und zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet wurde. Sie beziehen sich in Ihrer E<< Adresse entfernt >>Mail auf den Artikel "Leichte Qualitätsabnahme" (Quelle: ZEITONLINE, 27.04.2019, 8:56 Uhr / dpa), in dem auf einen Bericht der Bundesnetzagentur an ihren Beirat referenziert wird. Gemäß Ihrem Antrag nach § 1 IFG, zur Aushändigung des Berichtes der Bundesnetzagentur an ihren Beirat zum Thema Qualität der Postdienstleistungen, sende ich Ihnen den Bericht als pdf<< Adresse entfernt >>Dokument in der Anlage zu. Der Bericht wurde unter Punkt 1 "Stationäre Einrichtungen" und unter Punkt 4 "Paketlaufzeiten" um einige wenige Informationen gekürzt. Dabei handelt es sich um Betriebs<< Adresse entfernt >> und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Dienstleister, deren Weitergabe der bzw. die Betroffene(n) nicht zugestimmt hat / haben. Diesem Anspruch ist gemäß § 6 IFG Rechnung zu tragen. Ich bitte diesbezüglich um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen