Berichte an die IuK-Kommission des Deutschen Bundestags

Ich bitte um Übersendung (gern als E-Mail) der Berichte des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an die IuK-Kommission des Deutschen Bundestag zum sog. „Bundestagshack“ , wie in

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hackerangriff-auf-bundestag-lammert-sieht-datenleck-gestopft-a-1038405.html

berichtet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juni 2015
  • Frist
    17. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Übe…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Berichte an die IuK-Kommission des Deutschen Bundestags [#10179]
Datum
15. Juni 2015 15:35
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Übersendung (gern als E-Mail) der Berichte des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an die IuK-Kommission des Deutschen Bundestag zum sog. „Bundestagshack“ , wie in http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hackerangriff-auf-bundestag-lammert-sieht-datenleck-gestopft-a-1038405.html berichtet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)

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Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen