20200518_RS_Tnnies-Holding002

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Berichte Arbeitsschutz Firma Tönnies Rheda-Wiedenbrück

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Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Detmold, 32754 Detmoid                                  18. Mai 2020 Seite 1 von 5 Tönnies Holding ApS & Co.KG Aktenzeichen In der Mark 2 56.4B 33378 Rheda-Wiedenbrück                                                  bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Vorab per Fax an 05242 961 115                                           Susanne Amdt-Zygar susanne.arndt- zygar@brdlnrw.de Zimmer: P 007 Telefon 05231 71-5604 Fax 05231 71- Arbeitsschutz - Besichtigung am 15.05.2020 Mitteilung der Mängel - Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensge- setz Sehr geehrte Damen und Herren, am 15.05.20 überprüften die Gewerbeaufsichtsbeamtin und -beamten         LeopoSdstr. 15 32756 Detmold Schmidt, Kehl, Lindemeyer und Werning von 14:00 bis 20:00 Uhr, ob        Telefon 05231 71-0 und wie die vorgeschriebenen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards des       Fax 05231 71-1295 Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in der Tönnies Hol-    poststeiie@brdt.nrw.de www.brdt.nrw.de ding ApS & Co. KG umgesetzt worden sind. An den Gesprächen nahm Herr Bocklage teil.                                                      Pa rken/An reise: siehe Hinweise im Internet Servicezeiten: 8:30-12:00 Teilnehmer der Begehung selbst wären:                                    und 13:30-15:00 Uhr Herr Moormann, Leiter Qualitätssicherung, Tönnies Lebensmittei Landeshauptkasse Düsseldorf GmbH & Co. KG Helaba HerrStrothmeier, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Tönnies      !BAN DE59300500000001683515 Lebensmittel GmbH & Co. KG Herr Kuyucu Freigestelltes Betriebsratsmitgiied, Tönnies       Die Verarbeitung von personen-be- Lebensmittei GmbH & Co. KG                            zogenen Daten durch die Bezkksre- giemng Detmold erfolgt auf Grund Frau Schmidt, Bezirksregierung Detmold                         der für das jeweiiige Verfahren gel- tenden gesetzlichen Bestimmungen. Herr Kehl, Bezirksregierung Detmold Weitere Hinweise zum Datenschutz: Herr Lindemeyer, Bezirksregierung Detmold                      einschließlich der Informationen nach Art. 13 und 14 und über ihre HerrWerning, Bezirks reg ierung Detmoid sonstigen Rechte nach der Daten- schutzgrundverordnung (EU- DSGVO) finden Sie hier: Bei der Begehung wurden alle Abteilungen und Bereiche des Schiacht- http://www.bezreg-det- hofes besichtigt, inklusive der von derTilimanns Convenience GmbH        mold.nrw.de/Datenschutz und Tönnies Lebensmittel GmbH & Co. KG genutzten Räumlichkeiten.
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Bezirksregierung Detmold Datum: 18. Mai 2020 Seite 2 von 5 Bei der Besichtigung wurde folgendes festgestellt: Die BMAS SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards sind der Firma bekannt und werden berücksichtigt. Viele Maßnahmen zur Einhaltung der ent- sprechenden Arbeitsschutzstandards werden erfolgreich umgesetzt wie Z.B. Körperwämnescanner, um Mitarbeiter mit erhöhter Temperatur zu erkennen und ihnen den Zugang zum Gebäude zu verwehren oder auch eine App für die Beschäftigten, mit der sich die Mitarbeiter in 27 Spra- chen zum Thema Corona und Gesundheit untereinander und mit extra eingesetzten Experten austauschen können. Auch wurde in weiten Tei- len des Betriebes am Standort Rhedä-Wiedenbrück ein Einbahnstraßen- System installiert, um direkte Begegnungen von Mitarbeitern im Betrieb vor allem auf häufig genutzten Laufwegen zu reduzieren. Durch die Ausgabe von Mund-Nasen-Bedeckungen an die Mitarbeiter (1 Maske pro MA pro Tag) trägt die überwiegende Zahl der Mitarbeiter im Betrieb diese dauerhaft. Grundlage für all diese Maßnahmen ist das von der Firma Tönnies er- stellte „Hygienekonzept zur Corona-Risiko-Minimierung" (siehe Anhang). In diesem Konzept, das sich im absoluten Einklang mit den Arbeits- schutzstandards des BMAS befindet, werden alle Maßnahmen zusam- mengefasst, die zum Coronaschutz in der Firma umgesetzt werden sol- len. So ist So ist in dem Konzept Mundschutz in allen Bereichen des Betriebes zwingend vorgeschrieben und nicht als freiwillige Maßnahme vorgese- hen. Weiterhin sieht das Konzept in der Kantine die Reduzierung des Sitzplatzangebotes, eine Ausrichtung derSitzrichtung, sowie Desinfekti- onsmittelspender in allen Toiiettenkabinen vor. Auch Abstandsmarkie- rungen an stark frequentierten Punkten sind In dem Konzept als Maß- nähme vorgesehen. Das Hygiene-Konzept ist jedoch nicht in allen Bereich umgesetet. Bei der Begehung wurden folgende Mängel festgestellt: 1. Schlachtung Im gesamten Bereich der Schlachtung tragen die Mitarbeiter keine Mund-Nasen-Bedeckung. Der Bereich Schlachtung umfasstdie Unterei n heiten Stallungen, Tötung, Vorbereitung, Ausnehmen, Fleischbeschau (durch Veteri-
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Bezirksregierung Detmold Datum: 18. Mai 2020 näre des Kreises GT) sowie die Zerteilung der Schweine in Hälf- Seite 3 von 5 teh. Hier sind insgesamt ca. 460 Personen in mehreren Schichten beschäftigt. Der vorgeschriebene Mindestabstand wird während der Tätigkeiten augenscheinlich regelmäßig deutlich unterschrit- ten. Die vorgelegte Gefährdungsbeurteilung vom 08.05.2020 wie- derspricht dem Hygienekonzept. Hier besteht ein gravierender Mangel im Hinblick auf die Vor- gaben der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards. Hier ist eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Ar- beitsplätze zur Einschätzung der Problematik zu erstellen. 2. Kantine Im Bereich der Kantine wurde Folgendes festgestellt; a) !m Eingangsbereich der Kantine fehit ein Hinweis, dass sich alle Mitarbeiter vor dem Betreten die Hände desinfizie- ren müssen und eine Möglichkeit zur Händedesinfektion. b) Im Bereich der Essensausgabe / Kassen fehlen Markieruh- gen o.a., die zum Abstandhalten auffordern. So kommt es hier bei größerem Andrang immer wieder zu Schlangenbil- düngen, ohne dass dabei augenscheinlich der Sicherheits- abstand eingehalten wird. c) Es wurden keine Maßnahmen getroffen, um die Anzahl der Sitzplätze zu reduzieren und damit den Abstand zu erhö- hen. Es ist offenbar möglich, dass Gruppen von bis zu 20 Personen an einem Tisch zusammensitzen. Der Sicher- heitsabstand würde dabei nicht eingehaiten. d) Während der Besichtigung der Kantine konnte keine Reini- gung der Tische festgestellt werden. Die Stühle werden in der Regel unmittelbar nach dem Freiwerden wiederbesetzt. Es erfolgt keine Zwischenreinigung/Desinfizierung. Hier bestehen gravierende Mängel im Hinblick auf die Vorgaben der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards. Eine aktualisierte Gefährdungsbeurteiiung zur Einschätzung der Problematik in der Kantine konnte nicht vorgelegt werden. Für die Kantine ist noch eine aktuelle Gefährdungsbeurteiiung Ar" beitsplätze zur Einschätzung der Problematik zu erstellen.
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Bezirksregierung Detmold Datum; 18. Mai 2020 Seite 4 von 5 3. Desinfektionsmittelspender im Betrieb und in den Toilettenräu- men In allen Abteiiungen (Convenience, Tiefkühlbereich, Verpackung, Zerlegung und Schlachtung) fehlen Desinfektionsmittelspender in der Nähe der Arbeitsplätze oder aber beim Verlassen der Schleu- sen. Es wurden 12Toiiettenräume in unterschiedlichen Bereichen kontrolliert. In allen Toilettenräumen fehlten Desinfektionsmit- telspender. Die Toiletten waren zum Teii erheblich verunreinigt. Reinigungs- plane lagen vor, die Reinigungsintervaiie reichen in bestimmten, stark frequentierten Bereichen offensichtlich aber nicht aus. Hier bestehen gravierende Mängel im Hinblick auf die Vorgaben der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards. Eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung zur Einschätzung der Problematik in den Abteilungen und Toilettenräumen konnte nicht vorgelegt werden. Auch hier ist eine aktualisierte Gefährdungsbeurteiiung zu erstel- len. 4. Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Produktionsabteilungen Im Bereich des Mitarbeiterein-/-ausgangs tragen viele Mitarbeiter keine Mund-Nasen-Bedeckung. Es wurde beobachtet, dass ins- besondere beim Verlassen der Umkleiden nach Schichtende die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen wird, oder dass vor dem Betreten des Gebäudes diese noch nicht aufgesetzt wurde. So kommt es in diesem Bereich zu einer gehäuften Ansammlung von Mitarbeitern ohne entsprechenden Schutz und u.U. ohne Einhal- tung des Mindestabstandes. Während der Betriebsprüfung sind wiederholt Personen angetrof- fen worden, die den Mund-Nasen-Schutz in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Toilettenräumen abgenommen oder nicht korrekt getragen haben. Hier bestehen gravierende Mängel im Hinblick auf die Vorgaben der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards.
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Bezirksregiemng Detmoid Datum; 18, Mai 2020 Ich bitte Sie, bis Freitag, den 22.5.2020, die oben aufgeführten IVIän- Seite 5 von 5 gel abzustellen und die Aktualisierungen der Gefährdungsbeurtei- lungen durchzuführen. insbesondere für den Bereich der Schiachtung muss kurzfristig eine tragfähige Lösung für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten gefun- den werden, die den BMAS SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards ent- spricht. Weiter bitte ich bis Freitag, den 22.05.2020, ebenfalls um Mitteilung, dass die Mängel beseitigt sind. Sollte keine Mitteilung vorliegen, beabsichtige ich, die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich mit einer gebührenpflichtigen Ordnungsverfü- gung nach § 22 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz anzuordnen. Ich gebe Ihnen daher gemäß § 28 VwVfG NRW die Gelegenheit, sich ebenfalls bis Freitag, den 22.05.2020, zu den für die Entscheidung er- heblichen Tatsachen zu äußern. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Amdt-Zygar)
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