20200518_RS_Tnnies-Lebensmittel002

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Berichte Arbeitsschutz Firma Tönnies Rheda-Wiedenbrück

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Bezirks reg ieru n g Detmold Bezirksregierung Detmoid, 32754 Detmold                                       18. Mai 2020 Seite 1 von 5 Tönnies Lebensmittel GmbH & Co.KG Aktenzeichen In der Mark 2 56.4B 33378 Rheda-Wiedenbrück                                                       bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Vorab per Fax an 05242 961 115                                                Susanne Arndt-Zygar susanne.arndt- zygar@brdt.nrw.de Zimmer: P 007 Telefon 05231 71-5604 Fax 05231 71- Arbeitsschutz - Besichtigung am 15.05.2020 Mitteilung der Mängel -Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensge- setz Sehr geehrte Damen und Herren, am 15.05.20 überprüften die Gewerbeaufsichtsbeamtin und -beamten              LeopoldstL 15 32756 Detmo!d Schmidt, Kehl, Lindemeyer und Werning von 14:00 bis 20:00 Uhr, ob             Telefon 05231 71-0 und wie die vorgeschriebenen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards des            Fax 05231 71-1295 poststelle@brdt.nrw.de Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in derTönnie.s Hol- www.brdtnn/v.de ding ApS & Co.KG umgesetzt worden sind. An den Gesprächen nahm Herr Bockiageteil.                                                            Parken/Anreise: siehe Hinweise im Internet Sen/icezeiten: 8:30 -12:00 Teilnehmer der Begehung selbst waren:                                         und 13:30-15:00 Uhr Herr Moormann, Leiter Qualitätssicherung, Tönnies Lebensmittel Landeshauptkasse Düsseldorf GmbH & Co. KG Helaba Herr Strothmeier, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Tönnies          !BAN DE59300500000001683515 Lebensmittel GmbH & Co. KG Herr Kuyucu Freigestelltes Betriebsratsmitglied, Tönnies            Die Verarbeitung von personen-be- Lebensmittei GmbH & Co. KG                                 zogenen Daten durch die Bezirksre- giemng Detmold erfolgt auf Grund Frau Schmidt, Bezirksregierung Detmold                              der für das jeweilige Verfahren gel- Herr Kehl, Bezirksregierung Detmold                                 (enden gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Hinweise zum Datenschutz Herr Lindemeyer, Bezirks reg ieru n g Detmold                       einschließlich der Informationen nach Art, 13 und 14 und über Ihre HerrWerning, Bezirksregierung Detmold sonstigen Rechte nach der Daten- schutzgnjndverordnimg (EU- DSGVO) finden Sie hier: Bei der Begehung wurden alle Abteilungen und Bereiche des Schlacht- hfip://www.bezreg-det- hofes besichtigt, inklusive der von derTillmanns Convenience GmbH             moid.nrw.de/Datenschutz und Tönnies Lebensmittei GmbH & Co. KG genutzten Räumlichkeiten.
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Bezirksregierung Detmold Datum: 18. Mai 2020 Seite 2 von 5 Bei der Besichtigung wurde folgendes festgestellt: Die BMAS SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards sind der Firma bekannt und werden berücksichtigt. Viele Maßnahmen zur Einhaltung der ent- sprechenden Arbeitsschutzstandards werden erfolgreich umgesetzt wie Z.B. Körperwärmescanner, um Mitarbeiter mit erhöhter Temperatur zu erkennen und ihnen den Zugang zum Gebäude zu verwehren oder auch eine App für die Beschäftigten, mit der sich die Mitarbeiter in 27 Spra- chen zum Thema Corona und Gesundheit untereinander und mit extra eingesetzten Experten austauschen können. Auch wurde in weiten Tei- len des Betriebes am Standort Rheda-Wiedenbrück ein Einbahnstraßen- System installiert, um direkte Begegnungen von Mitarbeitern im Betrieb vor allem auf häufig genutzten Laufwegen zu reduzieren. Durch die Ausgabe von Mund-Nasen-Bedeckungen an die Mitarbeiter (1 Maske pro MA pro Tag) trägt die überwiegende Zahl der Mitarbeiter im Betrieb diese dauerhaft. Grundlage für a!t diese Maßnahmen ist das von der Firma Tönnies er- stellte „Hygienekonzept zur Corona-Risiko-Minimierung" (siehe Anhang). In diesem Konzept, das sich im absoluten Einklang mit den Arbeits- schutzstandards des BMAS befindet, werden alle Maßnahmen zusam" mengefasst, die zum Coronaschutz in der Firma umgesetzt werden soi- len. So ist So ist in dem Konzept Mundschutz in allen Bereichen des Betriebes zwingend vorgeschrieben und nicht als freiwillige Maßnahme vorgese- hen. Weiterhin sieht das Konzept in der Kantine die Reduzierung des Sitzplatzangebotes, eine Ausrichtung derSitzrichtung, sowie Desinfekti- onsmittelspender in allen Toilettenkabinen vor. Auch Abstandsmarkie- rungen an stark frequentierten Punkten sind in dem Konzept als Maß- nähme vorgesehen. Das Hygiene-Konzept ist Jedoch nicht in allen Bereich umgesetzt. Bei der Begehung wurden folgende Mängel festgestellt: 1. Schlachtung Im gesamten Bereich der Schlachtung tragen die Mitarbeiter keine Mund-Nasen-Bedeckung. Der Bereich Schlachtung umfasstdie Untereinheiten Stailungen, Tötung, Vorbereitung, Ausnehmen, Fleischbeschau (durch Veteri-
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Bezirksregierung Detmold Datum: 18. Mai 2020 näre des Kreises GT) sowie die Zerteilung der Schweine in Half- Seite 3 von 5 ten. Hier sind insgesamt ca. 460 Personen in mehreren Schichten beschäftigt. Der vorgeschriebene Mindestabstand wird während der Tätigkeiten augenscheinlich regelmäßig deutlich unterschrit- ten. Die vorgelegte Gefährdungsbeurteilung vom 08.05.2020 wie- derspricht dem Hyglenekonzept. Hier besteht ein gravierender Mangel im Hinblick auf die Vor" gaben der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards. Hier ist eine aktuelle Gefährdungsbeurteiiung der einzelnen Ar- beitsplätze zur Einschätzung der Problematik zu erstellen. 2. Kantine Im Bereich der Kantine wurde Folgendes festgestellt: a) Im Eingangsbereich der Kantine fehlt ein Hinweis, dass sich alle Mitarbeiter vor dem Betreten die Hände desinfizie- ren müssen und eine Möglichkeit zur Händedesinfektion, b) Im Bereich der Essensausgabe / Kassen fehlen Markiemn- gen o.a., die zum Abstandhalten auffordern. So kommt es hier bei größerem Andrang immer wieder zu Schiangenbi!- düngen, ohne dass dabei augenscheinlich der Sicherheits- abstand eingehalten wird. c) Es wurden keine Maßnahmen getroffen, um die Anzahl der Sitzpiätze zu reduzieren und damit den Abstand zu erhö- hen. Es ist offenbar möglich, dass Gruppen von bis zu 20 Personen an einem Tisch zusammensitzen. DerSicher- heitsabstand würde dabei nicht eingehaiten. d) Während der Besichtigung der Kantine konnte keine Reini- gung der Tische festgestellt werden. Die Stühle werden in der Rege! unmittelbar nach dem Freiwerden wiederbesetzt ; Es erfolgt keine Zwischenreinigung/Desinfizierung. Hier bestehen gravierende Mängel im Hinblick auf die Vorgaben der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards. Eine aktualisierte Gefährdungsbeurteiiung zur Einschätzung der Problematik in der Kantine konnte nicht vorgelegt werden. Für die Kantine ist noch eine aktuelle Gefährdungsbeurteiiung Ar- beitsplätze zur Einschätzung der Problematik zu erstellen.
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Bezirksregierung Detmold Datum: 18. Mai 2020 Seite 4 von 5 3. Desinfektionsmittelspender im Betrieb und in den Toilettenräu- men In allen Abteilungen (Convenience, Tiefkühlbereich, Verpackung, Zerlegung und Schlachtung) fehlen Desinfektionsmittelspender in der Nahe der Arbeitsplätze oder aber beim Verlassen der Schleu- sen. Es wurden 12 Toilettenräume in unterschiedlichen Bereichen kontrolliert. In allen Toilettenräumen fehlten Desinfektionsmit- telspender. Die Toiletten waren zum Teil erheblich verunreinigt. Reinigungs- plane lagen vor, die Reinigungsintervaile reichen in bestimmten, stark frequentierten Bereichen offensichtlich aber nicht aus. Hier bestehen gravierende Mängel im Hinblick auf die,Vorgaben der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards. Eine aktualisierte Gefährdungsbeurteiiung zur Einschätzung der Problematik in den Abteilungen und Toiletten räume n konnte nicht vorgelegt werden. Auch hier ist eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung zu erstel- len. 4. Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Produktionsabteilungen Im Bereich des Mitarbeiterein-/-ausgangs tragen viele Mitarbeiter keine Mund-Nasen-Bedeckung. Es wurde beobachtet, dass ins" besondere beim Verlassen der Umkleiden nach Schichtende die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen wird, oder dass vor dem Betreten des Gebäudes diese noch nicht aufgesetzt wurde. So kommt es in diesem Bereich zu einer gehäuften Ansammlung von Mitarbeitern ohne entsprechenden Schutz und u.U. ohne Einhal- tung des Mindestabstandes. Während der Betriebsprüfung sind wiederholt Personen angetrof- fen worden, die den Mund-Nasen-Schutz in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Toilettenräumen abgenommen oder nicht korrekt getragen haben. Hier bestehen gravierende Mängel im Hinblick auf die Vorgaben derSARS-CoV-2Arbeitsschutzstandards.
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Bezirksregierung Detmold Datum; 18. Mai 2020 Ich bitte Sie, bis Freitag, den 22.5.2020, die oben aufgeführten Märi- Seite 5 von 5 gel abzustellen und die Aktualisierungen der Gefährdungsbeurfei- lungen durchzuführen. Insbesondere für den Bereich der Schlachtung muss kurzfristig eine tragfähige Lösung für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten gefun- den werden, die den BMAS SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards ent- spricht. Weiter bitte ich bis Freitag, den 22.05.2020, ebenfalls um Mitteilung, dass die Mängel beseitigt sind. Sollte keine Mitteilung vorliegen, beabsichtige ich,.die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich mit einer gebührenpflichtigen Ordnungsverfü- gung nach § 22 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz anzuordnen. Ich gebe Ihnen daher gemäß § 28 VwVfG NRW die Gelegenheit, sich ebenfalls bis Freitag, den 22.05.2020, zu den für die Entscheidung er- heblichen Tatsachen zu äußern. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Arndt-Zygar)
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