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Berichte der Kommission WSB ("Kohlekommission") an den Staatssekretärsausschuss

Alle Berichte der Kommission WSB ("Kohlekommission") an den begleitenden Staatssekretärsausschuss (an dem auch das BMU beteiligt ist).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Berichte der K…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Berichte der Kommission WSB ("Kohlekommission") an den Staatssekretärsausschuss [#144508]
Datum
22. Mai 2019 09:45
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Berichte der Kommission WSB ("Kohlekommission") an den begleitenden Staatssekretärsausschuss (an dem auch das BMU beteiligt ist).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff: Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz #144508 Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Berichte der Kommission WSB ("Kohlekommission") an den Staatssekretärsausschuss [#144508]
Datum
20. Juni 2019 20:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz #144508 Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 22. Mai 2019 ersuchen Sie Auskunft über im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorliegende Berichte der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ an den die Kommission begleitenden Staatssekretärsausschuss nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Die Kommission hat sowohl einen Zwischenbericht wie auch einen Abschlussbericht vorgelegt und veröffentlicht. Darüber hinaus sind im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit keine weiteren Umweltinformationen vorhanden. Die Kommission hat dem begleitenden Staatssekretärsausschuss regelmäßig in gemeinsamen Sitzungen berichtet, schriftliche Berichte sind uns nicht bekannt. Der vorgenannte Zwischenbericht und der ebenfalls genannte Abschlussbericht sind dieser E-Mail beigefügt. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihre Anfrage damit beantwortet ist. Sofern gewünscht, können wir Ihnen eine inhaltsgleiche Auskunft in einem rechtsmittelfähigen Bescheid ausfertigen, gegen den Widerspruch erhoben werden kann. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen