Berichte des Monitorings der Beschwerdeverfahren sozialer Netzwerke nach § 3 Abs. 5 NetzDG
Die bisherigen Berichte des Monitorings der Beschwerdeverfahren sozialer Netzwerke nach § 3 Abs. 5 NetzDG als elektronisches Dokument.
Ich beziehe mich auf den Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vom 09.09.2020, BT-Drs. 19/22610.
Zur Überwachung des Umgangs sozialer Netzwerke mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte wurde Ende 2018 nach § 3 Abs. 5 NetzDG das Unternehmen Intelligent Data Analytics GmbH & Co. KG als Monitoringstelle beauftragt. (BT-Drs. 19/22610, S. 15, 79) Laut Ausschreibung sollte die Monitoringstelle soziale Netzwerke gezielt auf rechtswidrige Inhalte hin durchsuchen, ihm festgestellte Verstöße melden und die daraufhin erfolgte Reaktion überprüfen. Dieses Monitoring sollte zweimal im Jahr jeweils für den Zeitraum eines halben Jahres erfolgen. (Quelle: https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:364801-2018:TEXT:DE:HTML)
Laut dem NetzDG-Evulationsbericht hat die Monitoringstelle insgesamt bereits mindestens drei Berichte, nämlich für 2019 (1. u. 2. Hj.) und 2020 (1. Hj.), eingereicht. (BT-Drs. 19/22610, S. 15)
Der Evaluationsbericht nimmt auf den Monitoringbericht zum 1. Halbjahr 2019 mehrfach Bezug, nach dem die Monitoringstelle die Beschwerdeverfahren von Facebook, Instagram, YouTube und Twitter überwacht habe. So wird sich beispielsweise auf Zahlen von Beschwerden bezogen auf die die Netzwerkanbieter überhaupt nicht reagiert hätten sowie entsprechende Fallbeispiele, in denen etwaig rechtswidrige Inhalte nicht weiter geprüft wurden.
Die Zahlen und Fallbeispiele selbst, werden im Evaluationsbericht jedoch nicht bekannt gegeben und soweit ersichtlich ist auch kein einziger Monitoringbericht bislang veröffentlich worden, obwohl hieran angesichts der großen öffentlichen Debatte um „Hatespeech“ und Verantwortlichkeit der sozialen Netzwerke ein großes öffentliches Interesse bestehen dürfte.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Januar 2021
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23. Februar 2021
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