Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken

Anfrage an: GKV-Spitzenverband

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß der Bundestagsdrucksache 17/10547 vom 24.08.2012 (Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/105/1710547.pdf) unterliegt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Auf S. 13 der Drucksache steht: „Allerdings können alle bei […] dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vorhandenen Dokumente nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingesehen werden.“ Es wird daher beantragt die folgenden amtlichen Informationen zu übersenden:

1. Den unveröffentlichten Bericht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) das Bundesgesundheitsministerium, der in Quelle 1 und 2 erwähnt wird.
o Quelle 1: 2013-01-18 Spiegel Online Bericht Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser: Zehntausende Betrugsfälle im Gesundheitssystem; Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/krankenkassen-53-000-betrugsfaelle-im-gesundheitssystem-a-878278.html
o Quelle 2: 2013-01-17 Frankfurter Allgemeine Zeitung Bericht Schummelnde Ärzte: Krankenkassen ermitteln 53.000 Betrugsfälle von Andreas Mihm, Link: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/schummelnde-aerzte-krankenkassen-ermitteln-53-000-betrugsfaelle-12028723.html

2. Den GKV-Spitzenverband Bericht, der in Quelle 3 erwähnt wird,
o Quelle 3: 2014-06-10 Spiegel Online Bericht Milliardenschaden für Kassen: Mehr als die Hälfte aller Klinik-Abrechnungen ist zu hoch; Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/krankenkassen-abrechnungen-der-kliniken-oft-falsch-a-974292.html

3. Erläuterung, warum die Krankenkassen den Kliniken pauschale Aufwandsentschädigungen bei zu Unrecht beanstandeten Abrechnungen zahlen müssen (einschließlich Rechtsgrundlage und/oder Vereinbarung hierüber).

Nach § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft.

Sollte die Beantwortung von Teilen dieser Anfrage mit der Erhebung von Gebühren nach IFGGebV verbunden sein, so bitte ich um vorherige Benachrichtigung – und, unabhängig davon, um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2014
  • Frist
    25. Juli 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß der Bundestagsdrucksache 17/10547 vom 24.08.20…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken [#6609]
Datum
22. Juni 2014 15:57
An
GKV-Spitzenverband
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß der Bundestagsdrucksache 17/10547 vom 24.08.2012 (Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/105/1710547.pdf) unterliegt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Auf S. 13 der Drucksache steht: „Allerdings können alle bei […] dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vorhandenen Dokumente nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingesehen werden.“ Es wird daher beantragt die folgenden amtlichen Informationen zu übersenden: 1. Den unveröffentlichten Bericht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) das Bundesgesundheitsministerium, der in Quelle 1 und 2 erwähnt wird. o Quelle 1: 2013-01-18 Spiegel Online Bericht Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser: Zehntausende Betrugsfälle im Gesundheitssystem; Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/krankenkassen-53-000-betrugsfaelle-im-gesundheitssystem-a-878278.html o Quelle 2: 2013-01-17 Frankfurter Allgemeine Zeitung Bericht Schummelnde Ärzte: Krankenkassen ermitteln 53.000 Betrugsfälle von Andreas Mihm, Link: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/schummelnde-aerzte-krankenkassen-ermitteln-53-000-betrugsfaelle-12028723.html 2. Den GKV-Spitzenverband Bericht, der in Quelle 3 erwähnt wird, o Quelle 3: 2014-06-10 Spiegel Online Bericht Milliardenschaden für Kassen: Mehr als die Hälfte aller Klinik-Abrechnungen ist zu hoch; Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/krankenkassen-abrechnungen-der-kliniken-oft-falsch-a-974292.html 3. Erläuterung, warum die Krankenkassen den Kliniken pauschale Aufwandsentschädigungen bei zu Unrecht beanstandeten Abrechnungen zahlen müssen (einschließlich Rechtsgrundlage und/oder Vereinbarung hierüber). Nach § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft. Sollte die Beantwortung von Teilen dieser Anfrage mit der Erhebung von Gebühren nach IFGGebV verbunden sein, so bitte ich um vorherige Benachrichtigung – und, unabhängig davon, um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Berichte über Fehlverhalten im Gesundheit…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken [#6609]
Datum
25. Juli 2014 00:06
An
GKV-Spitzenverband
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken" vom 22.06.2014 (#6609) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
GKV-Spitzenverband
Ihre Anfrage vom 22.06.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zunächst vielen Dank für Ihre Frage nach dem Ber…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.06.2014
Datum
25. Juli 2014 12:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zunächst vielen Dank für Ihre Frage nach dem Bericht über Arbeit und Ergebnisse der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen und dem Bericht über Schäden durch Klinikabrechnungen. Wir können Ihnen die spezifisch aus unserem Haus stammenden Berichte unverändert und vollständig zur Verfügung stellen. Aus dem Bericht zum Fehlverhalten im Gesundheitswesen nehmen wir lediglich einen als Anlage beigefügten Kurzbericht über kassenübergreifende Fälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, der von einer speziellen Kassenart eingebracht wurde, sowie eine personenbezogene Zusammenstellung von Ansprechpartnern zu Korruptionsfällen bei Krankenkassen und Staatsanwaltschaften heraus. Der Bericht über Schäden durch Klinikabrechnungen hängt als Datei an. Da der Bericht zum Fehlverhalten nur in Papierform existiert, bitten wir um Ihre Anschrift, damit wir den Bericht zeitnah versenden können. Die Verpflichtung der Krankenkassen, Kliniken pauschale Aufwandsentschädigungen bei zu Unrecht beanstandeten Abrechnungen zahlen zu müssen, ergibt sich im Übrigen aus § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Berichts über Schäden durch Klinikabrechnun…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2014-06-22 IFG Anfrage Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken [#6609]
Datum
27. Juli 2014 01:03
An
GKV-Spitzenverband
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Berichts über Schäden durch Klinikabrechnungen. Zu diesem vier Fragen: 1) Können Sie bitte die im Bericht erwähnte „Argumentationspapier für eine symmetrische Aufwandspauschale vom 16. August 2011“ elektronisch zur Verfügung stellen 2) Im Bericht heißt es: „Die symmetrische Ausgestaltung der Aufwandspauschale wäre im Zuge der jetzt stattfindenden bundesweit einheitlichen Ausrichtung des Einzelprüfverfahrens ein Schritt in die richtige Richtung.“ a) Was ist der Auslöser für diese bundesweit einheitliche Ausrichtung b) Von wem wurde sie mit welcher Zielsetzung initiiert? c) Was wird durch wen konkret im Rahmen bundesweit einheitlichen Ausrichtung des Einzelprüfverfahrens vereinheitlicht? Meine Postanschrift für den "Bericht über Arbeit und Ergebnisse der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" lautet: << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
GKV-Spitzenverband
Bericht zum Fehlverhalten Sehr [...] anliegend übernsenden wir den Bericht zum Fehlverhalten. Mit freundlichen G…
Von
GKV-Spitzenverband
Via
Briefpost
Betreff
Bericht zum Fehlverhalten
Datum
5. August 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [...] anliegend übernsenden wir den Bericht zum Fehlverhalten. Mit freundlichen Grüßen
GKV-Spitzenverband
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie haben noch einige ergänzende Fragen an den GKV-Spitzenverband gerichtet,…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
WG: 2014-06-22 IFG Anfrage Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken [#6609]
Datum
6. August 2014 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie haben noch einige ergänzende Fragen an den GKV-Spitzenverband gerichtet, die ich gern wie folgt beantworte: Zu 1) Das Argumentationspapier ist auf unserer Internetseite verfügbar. Sie finden es unter diesem Link: http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/krankenhaeuser/abrechnung/abrechnungspruefung/2011-08-16_Krankenhausabrechnungen.pdf Unter http://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/krankenhaeuser_abrechnung/abrechnungspruefung/abrechnungspruefung.jsp finden Sie auch weitere Informationen zu dem Sie interessierenden Themenbereich. Zu 2) a und b) Krankenhausleistungen werden jährlich in Höhe von deutlich über 60 Mrd. Euro abgerechnet. Die Krankenkassen sind zur Rechnungsprüfung verpflichtet. Geht eine MDK-Prüfung nicht mit einer Minderung des Rechnungsbetrages einher, muss die Krankenkasse seit 2007 eine Aufwandspauschale an das Krankenhaus entrichten. Um die Abrechnungsprüfung wurde seit Jahren gestritten, nicht nur in der Fachpresse, auch in der Öffentlichkeit. Um eine Minderung bzw. Lösung der Streitfragen auf den Weg zu bringen, hat der Gesetzgeber die Selbstverwaltung durch die Änderung des § 17c KHG beauftragt, sich zu diversen Regelungsbereichen zu vereinbaren. Bedauerlicherweise wurde die Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V unverändert beibehalten. Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes wäre es sinnvoll gewesen, entweder die Regelung zur Aufwandspauschale zu streichen oder diese "symmetrisch" auszugestalten. Letzteres würde bedeuten, dass ein Krankenhaus bei fehlerhaften Abrechnungen nicht nur den zu viel erlösten Betrag zurückzahlt, sondern an die Krankenkasse eine Aufwandspauschale - für den entstandenen, eigentlich aber vermeidbaren Prüfaufwand - entrichten müsste. Krankenhaus und Krankenkasse hätten somit jeweils das Risiko, eine Aufwandspauschale zahlen zu müssen, so dass man in diesem Fall von einer symmetrischen Ausgestaltung hätte sprechen können. Ausführlichere Informationen finden Sie in unseren Argumentationspapieren und Faktenblättern unter http://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/krankenhaeuser_abrechnung/abrechnungspruefung/abrechnungspruefung.jsp c) Die DKG und der GKV-Spitzenverband haben eine Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Abs. 1c SGB V geschlossen (siehe auch unsere Pressemitteilung http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_155008.jsp). Einzelheiten können Sie ebenfalls unserer Internetseite unter http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/krankenhaeuser/abrechnung/abrechnungspruefung/KH_PruefvV_2014_07_18.pdf entnehmen. Die Vereinbarung befindet sich momentan im Unterschriftenverfahren. Freundliche Grüße   Behördenmitarbeiter/in Referat Krankenhausvergütung/Abteilung Krankenhäuser   GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28 10117 Berlin <<E-Mail-Adresse>> www.gkv-spitzenverband.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> mit Schreiben vom 05.08.2014 übersendeten Sie mir den 2012-09-05 Bericht &quo…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2014-06-22 IFG Anfrage Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken [#6609] - Herauslösung Punkt "8. Beschreibung kassenübergreifender Fälle" im Fehlverhaltenbericht [#6609]
Datum
6. Oktober 2014 10:26
An
GKV-Spitzenverband
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> mit Schreiben vom 05.08.2014 übersendeten Sie mir den 2012-09-05 Bericht "Arbeit und Ergebnisse der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" für den Zeitraum 01.01.2010 - 31.12.2011. Für diese Übersendung danke ich Ihnen. Nach Durchlesen des Berichts im Zeitraum vom 02.10.2014 bis 05.10.2014 aufgefallen, dass im Punkt "8. Beschreibung kassenübergreifender Fälle" auf den Seiten 47-55 komplett aus dem Bericht entfernt worden sind. Das kann ich nicht nachvollziehen, denn auf S. 46 steht: "Für den vorliegenden Berichtszeitraum wurden alle Kassenarten gebeten anonymisierte Beschreibungen exemplarischer Fälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen beizutragen. Bis zum Redaktionsschluss hat der AOK-Bundesverband eine Auswahl anonymisierter Beschreibungen kassenübergreifender Fälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen aus der Ermittlungspraxis der AOKen vorgelegt, der in diesem Bericht nachfolgenden beigefügt ist." Warum ist Auswahl anonymisierter Beschreibungen kassenübergreifender Fälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen aus der Ermittlungspraxis der Allgemeinen Ortskrankenkassen im o.g. Bericht entfernt worden? Danke im Voraus. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
GKV-Spitzenverband
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 06.10.2014 und teile mit, dass die Besch…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: 2014-06-22 IFG Anfrage Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken [#6609] - Herauslösung Punkt "8. Beschreibung kassenübergreifender Fälle" im Fehlverhaltenbericht [#6609]
Datum
14. Oktober 2014 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 06.10.2014 und teile mit, dass die Beschreibung kassenartenübergreifender Fälle aus der AOK-Praxis entfernt worden ist, weil es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Ortskrankenkassen handelt. Die Berichte konnten dem GKV-Spitzenverband aus datenschutzrechtlichen Gründen nur anonymisiert, d.h. ohne Personenbezug, übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken" [#6609]
Datum
15. Oktober 2014 14:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6609 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. mit Schreiben vom 05.08.2014 übersendeten mir den GKV-Sppitzenverband den 2012-09-05 Bericht "Arbeit und Ergebnisse der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" für den Zeitraum 01.01.2010 - 31.12.2011. Nach Durchlesen des Berichts im Zeitraum vom 02.10.2014 bis 05.10.2014 aufgefallen, dass im Punkt "8. Beschreibung kassenübergreifender Fälle" auf den Seiten 47-55 komplett aus dem Bericht entfernt worden sind. Ich stellte an den GKV-Spitzenverband die Frage warum die Auswahl anonymisierter Beschreibungen kassenübergreifender Fälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen aus der Ermittlungspraxis der Allgemeinen Ortskrankenkassen im o.g. Bericht entfernt worden ist. Zur Antwort teilte mir der GKV-Spitzenverband per 14.10.2014 mit, Zitat „dass die Beschreibung kassenartenübergreifender Fälle aus der AOK-Praxis entfernt worden ist, weil es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Ortskrankenkassen handelt.“ in den Anwendungshinweisen der Bundesdatenschhutz- und IFG-Beauftragten (Link: http://www.bfdi.bund.de/IFG/GrundsaetzlicheszurInformationsfreiheit/AnwendungshinweiseBehoerden/AnwendungshinweiseBehoerdenDown.pdf?__blob=publicationFile) heißt es zu § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen: Die Regelung trägt den Grundrechten der Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) Rechnung und schützt geistiges Eigentum sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse absolut. Es findet keine Abwägung statt; der Informationszugang ist nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich. Zu dessen Beteiligung vgl. § 8. Und zu § 8 heißt es in den Anwendungshinweisen: Die Beteiligung des Dritten erfolgt von Amts wegen. Der Dritte ist auch dann zu beteiligen, wenn die Behörde im Einzelfall der Ansicht ist, dass sein Geheimhaltungsinteresse das Informationsinteresse des Antragstellers nicht überwiegt. Denn möglicherweise ist die Interessenlage des Dritten der Behörde nicht umfassend bekannt, oder der Dritte ist sogar mit der Offenbarung der fraglichen Informationen einverstanden. Das Erfordernis der Beteiligung entfällt, wenn sich der Antragsteller mit einer Unkenntlichmachung der Daten des Dritten einverstanden erklärt (vgl. auch § 7 Abs. 2 Satz 2). Vor dem Hintergrund des Geschilderten bitte ich um Vermittlung und Unterstützung, da einerseits die Beteiligung des Dritten (hier AOK-Bundesverband) nicht erfolgte (und somit mein Recht auf Informationszugang verletzt wurde) und anderseits mir unklar ist, ob ich einen teilweisen Informationsanspruch bezüglich der Beschreibung kassenübergreifender Fälle besteht. Zur Findung einer einvernehmlichen Lösung zwischen dem GKV-Spitzenverband und mir bitte ich daher um ihre Vermittlung und Unterstützung. Danke im Voraus. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Diese Antwort hat Klärungsbedarf bei mir ausgel…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken" [#6609]
Datum
15. Oktober 2014 14:24
An
GKV-Spitzenverband
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Diese Antwort hat Klärungsbedarf bei mir ausgelöst. Daher habe ich zur Findung einer einvernehmlichen Lösung die Bundesdatenschutz- und IFG-Beauftragte mit der Bitte um Vermittlung und Unterstützung eingeschaltet. Meine Mitteilung können Sie hier nachlesen: https://fragdenstaat.de/anfrage/berichte-uber-fehlverhalten-im-gesundheitswesen-und-fehlabrechnungen-von-kliniken/#nachricht-21457 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie mein Anschreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken" [#6609]
Datum
4. Dezember 2014 15:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
106,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie mein Anschreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
GKV-Spitzenverband
Sehr geehrtAntragsteller/in nunmehr stellen wir Ihnen angefügt die Seiten 47 bis 58 zur Verfügung, die den Berich…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken" [#6609]
Datum
12. Januar 2015 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in nunmehr stellen wir Ihnen angefügt die Seiten 47 bis 58 zur Verfügung, die den Bericht über Arbeit und Ergebnisse der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen enthalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> für die Übermittlung der Seiten 47 bis 58 zum Bericht über Arbeit und Ergebni…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2014-06-22 IFG Anfrage Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken [#6609] - Herauslösung Punkt "8. Beschreibung kassenübergreifender Fälle" im Fehlverhaltenbericht [#6609]
Datum
13. Januar 2015 10:30
An
GKV-Spitzenverband
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für die Übermittlung der Seiten 47 bis 58 zum Bericht über Arbeit und Ergebnisse der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bedanke ich mich sehr herzlich. Ich sehe, dass somit ein Teil des Berichts digital verfügbar ist. Trifft das auch auf den Rest des Berichts zu? Und wenn ja, können Sie mir den vollständigen Bericht als elektronisches Dokument zur Verfügung stellen? Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
GKV-Spitzenverband
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Seiten 47 bis 58 hatte ich lediglich als .pdf format…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: 2014-06-22 IFG Anfrage Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken [#6609] - Herauslösung Punkt "8. Beschreibung kassenübergreifender Fälle" im Fehlverhaltenbericht [#6609]
Datum
14. Januar 2015 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Seiten 47 bis 58 hatte ich lediglich als .pdf formatiert, damit diese gut leserlich elektronisch an Sie übermittelt werden können. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> nochmals vielen Dank für die Übersendung der Seiten S. 47 bis 58. Ansonsten b…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2014-06-22 IFG Anfrage Berichte über Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Fehlabrechnungen von Kliniken [#6609] - Herauslösung Punkt "8. Beschreibung kassenübergreifender Fälle" im Fehlverhaltenbericht [#6609]
Datum
16. Januar 2015 00:30
An
GKV-Spitzenverband
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> nochmals vielen Dank für die Übersendung der Seiten S. 47 bis 58. Ansonsten bedanke ich mich ganz herzlich für die Übermittlung des Berichts im Ganzne und die Beantwortung meiner (Nach-) Fragen. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>