Berichte zur Forschungsstudie zur Suizidverhinderung in den JVAs in NRW

* Zwischenberichte zur Forschungsstudie "ereignisgesteuerte Videoüberwachung mit automatisierter Situationseinschätzung als Instrument der Suizidverhinderung in den Justizvollzugsanstalten Nordrhein-Westfalen", sofern vorhanden

* Abschlussbericht zur Forschungsstudie "ereignisgesteuerte Videoüberwachung mit automatisierter Situationseinschätzung als Instrument der Suizidverhinderung in den Justizvollzugsanstalten Nordrhein-Westfalen"

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, personenbezogene Daten ebenfalls, wenn nötig.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Mai 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
  • Kosten dieser Information:
    22,50 Euro
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Eric Hertwig
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Eric Hertwig
Betreff
Berichte zur Forschungsstudie zur Suizidverhinderung in den JVAs in NRW [#249833]
Datum
24. Mai 2022 13:20
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Zwischenberichte zur Forschungsstudie "ereignisgesteuerte Videoüberwachung mit automatisierter Situationseinschätzung als Instrument der Suizidverhinderung in den Justizvollzugsanstalten Nordrhein-Westfalen", sofern vorhanden * Abschlussbericht zur Forschungsstudie "ereignisgesteuerte Videoüberwachung mit automatisierter Situationseinschätzung als Instrument der Suizidverhinderung in den Justizvollzugsanstalten Nordrhein-Westfalen" Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, personenbezogene Daten ebenfalls, wenn nötig.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eric Hertwig Anfragenr: 249833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249833/ Postanschrift Eric Hertwig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eric Hertwig
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
30. Mai 2022 11:22
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
24. Juni 2022 13:45
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen