Berichte zur IT-Konsolidierung des Bundes (2020)

- der Bericht des Bundesrechnungshofs vom 25. September 2020 (nach meinen Informationen entweder 37 oder 42 Seiten lang) bzgl. der IT-Konsolidierung des Bundes
- den (neusten) Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss bzgl. der IT-Konsolidierung des Bundes (dieser „Fortschrittsbericht” ist meinen Informationen zufolge 37 Seiten lang)
- den Bericht des Bundesinnenministeriums an den Haushaltsausschuss (nach meinen Informationen mit Stand vom August 2020) bzgl. der IT-Konsolidierung des Bundes
- eine Liste weiterer „Fortschrittsberichte” bzgl. der IT-Konsolidierung des Bundes, die Ihnen vorliegen

Ich beziehe mich auf verschiedene Medienberichte etwa von Spiegel oder Golem.de zur IT-Konsolidierung bzw. Betriebskonsolidierung Bund (BKB):
https://www.golem.de/news/it-konsolidierung-rechnungshof-wirft-kanzleramt-viele-versaeumnisse-vor-2010-151249-2.html
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesrechnungshof-rueffelt-kanzleramt-wegen-bundes-it-a-19275509-95d6-4299-9aaf-01810defddbb
https://www.golem.de/news/regierungsbericht-it-konsolidierung-des-bundes-koennte-scheitern-2009-150929.html

Ich möchte darauf hinweisen, dass nach dem IFG Informationen unabhängig von dem Ort der Erstellung herauszugeben sind. Liegt Ihnen einer dieser Berichte vor, so ist dieser herauszugeben.

Ergebnis der Anfrage

Abgelehnt wegen § 3 Abs. 1 e IFG und § 4 Nr. 4 IFG, also Finanzkontrolle und Sicherheit der Bundesverwaltung-IT

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - der Bericht des B…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichte zur IT-Konsolidierung des Bundes (2020) [#199293]
Datum
3. Oktober 2020 13:21
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der Bericht des Bundesrechnungshofs vom 25. September 2020 (nach meinen Informationen entweder 37 oder 42 Seiten lang) bzgl. der IT-Konsolidierung des Bundes - den (neusten) Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss bzgl. der IT-Konsolidierung des Bundes (dieser „Fortschrittsbericht” ist meinen Informationen zufolge 37 Seiten lang) - den Bericht des Bundesinnenministeriums an den Haushaltsausschuss (nach meinen Informationen mit Stand vom August 2020) bzgl. der IT-Konsolidierung des Bundes - eine Liste weiterer „Fortschrittsberichte” bzgl. der IT-Konsolidierung des Bundes, die Ihnen vorliegen Ich beziehe mich auf verschiedene Medienberichte etwa von Spiegel oder Golem.de zur IT-Konsolidierung bzw. Betriebskonsolidierung Bund (BKB): https://www.golem.de/news/it-konsolidierung-rechnungshof-wirft-kanzleramt-viele-versaeumnisse-vor-2010-151249-2.html https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesrechnungshof-rueffelt-kanzleramt-wegen-bundes-it-a-19275509-95d6-4299-9aaf-01810defddbb https://www.golem.de/news/regierungsbericht-it-konsolidierung-des-bundes-koennte-scheitern-2009-150929.html Ich möchte darauf hinweisen, dass nach dem IFG Informationen unabhängig von dem Ort der Erstellung herauszugeben sind. Liegt Ihnen einer dieser Berichte vor, so ist dieser herauszugeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199293/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 3. Oktober 2020 "Berichte zur IT-Konsolidierung …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 3. Oktober 2020 "Berichte zur IT-Konsolidierung des Bundes"
Datum
23. Oktober 2020 09:21
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
93,7 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlagen erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 3. Oktober 2020 "Berichte zur IT-Konsolidier…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 3. Oktober 2020 "Berichte zur IT-Konsolidierung des Bundes" [#199293]
Datum
25. Oktober 2020 14:33
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: V B 5 - O 1319/20/1 (DOK: 2020/10467) Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Antwort vom 23. Oktober 2020 kündigen Sie potentiell eine Gebührenerhebung an, da meine Anfrage „ein aufwändiges Projekt der Bundesregierung [betrifft], bei dem die Aufgaben auf unterschiedliche Stellen verteilt sind” und somit über eine halbe Stunde Bearbeitungszeit erfordert. Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass das IFG keine solche statische Beschränkung der Bearbeitungszeit auf ½h vorsieht. Vielmehr sind gemäß der Begründung der lnformationsgebührenverordnung (IFGGebV) die Gebühren so zu bemessen, „dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann, ohne dass die Gebühren den Antragsteller abschrecken”. Dass OVG Berlin-Brandenburg bestätigte außerdem in einem Urteil vom 14.09.2017 (OVG BB 12 B 11.16), dass „verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern […] anzustreben [ist]“, die Gebühren verhältnismäßig sein müssen und nicht abschrecken dürfen. Unabhängig davon möchte ich meine Anfrage auf Dokumente beschränken, die innerhalb ihrer Behörde vorliegen, sodass es irrelevant erscheint, auf wie viele andere Behörden das Projekt der Bundesregierung verteilt ist. Ebenso halte ich die Komplexität der Umsetzung des Projektes für irrelevant für die Anfrage von bereits existierenden Dokumenten/Berichten. Ich beschränke meine Anfrage insofern auf den „Bericht des Bundesrechnungshofs” (vgl. Anstrich 1 in ursprünglicher Anfrage) und den „Bericht des Bundesfinanzministeriums” (vgl. Anstrich 2 in ursprünglicher Anfrage). Es besteht somit spätestens jetzt eine einfache schriftliche Auskunft gemäß Nr. 1.1 Teil A des Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV). Es ist meiner Ansicht nach ebenso ein sehr geringer Verwaltungsaufwand zu erwarten. Dies ergibt sich daraus, dass die Berichte bereits bestehen und ebenso an Dritte herausgegeben wurden. Es bedarf somit meiner Ansicht nach keines Mehraufwandes die bereits existierenden Berichte erneut an mich heraus zu geben. Eine gegenteilige Argumentation, die eine Gebührenerhebung rechtfertigen würde, haben Sie mir nicht zukommen lassen. Ebenso nehme ich an, dass die Berichte elektronisch geführt werden und eine entsprechende Führung innerhalb einer E-Akte o.ä. vorhanden ist (vgl. auch § 8 EGov). Gemäß Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 09. Januar 2006 (2 BvR 443/02, Rn. 54 a.E.) dürfen mir als Antragsteller ebenso nicht die Mehrkosten für den „befürchteten Arbeitsaufwand” der aus Ihrer Aktenführung resultiert, auf Gebühren umgelegt werden. Es liege in der Hand der Behörde „die Aktenführung so zu gestalten, dass der Aufwand möglichst gering gehalten wird.”. Ich bitte um elektronische Übermittlung des Ergebnisses nach §8 eGovG, sodass hier auch kein Aufwand zum Scannen, Drucken oder ähnliches anfallen sollte. Ich hoffe Ihnen mit der Einschränkung der Anfrage entgegen gekommen zu sein und möchte Sie bitten, den Antrag kostenfrei weiter zu bearbeiten. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Ferner finden Sie meine Postadresse am unteren Teil der E-Mail angehängt. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, würde ich mich freuen, eine für alle beteiligten Parteien zufriedenstellende Lösung finden zu können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199293/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Informationstechnikzentrum Bund
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Berichte zur IT-Konsolidierung des Bundes; Bescheid
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Berichte zur IT-Konsolidierung des Bundes; Bescheid
Datum
4. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
38,9 KB

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 3. Oktober 2020 "Berichte zur IT-Konsolidier…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 3. Oktober 2020 "Berichte zur IT-Konsolidierung des Bundes" [#199293]
Datum
7. November 2020 15:27
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Berichte zur IT-Konsolidierung des Bundes (2020)“ vom 03.10.2020 (#199293) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199293/