Berichterstattung an die GRECO

alle Berichte der deutschen Delegation an die GRECO, welche die 3. Evaluierungsrunde (Thema II: Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland) der GRECO betreffen. Sollten diese Unterlagen nicht vorliegen, bitte ich um Mitteilung der Stelle, bei der diese anzufordern sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2016
  • Frist
    1. Juli 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Berichte de…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichterstattung an die GRECO [#16896]
Datum
30. Mai 2016 11:09
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Berichte der deutschen Delegation an die GRECO, welche die 3. Evaluierungsrunde (Thema II: Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland) der GRECO betreffen. Sollten diese Unterlagen nicht vorliegen, bitte ich um Mitteilung der Stelle, bei der diese anzufordern sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Berichte der deutschen Delegation an GRECO AKTENZEICHEN…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier: Berichte der deutschen Delegation an GRECO
Datum
31. August 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
AKTENZEICHEN Z B 7 - zu: 145116 11- Z3 50612016 DATUM Berlin, 31. August 2016 BETREFF Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Berichte der deutschen Delegation an die GRECO zur Umsetzung der Empfehlungen der Dritten Evaluierungsrunde BEZUG: 1. Ihr Antrag vom 30. Mai 2016 über www.fragdenstaat.de 2. Mein Schreiben vom 28. Juni 2016 3. Mein Bescheid vom 22. AI;gust 2016 im Verfahren 1451/6 II - Z3570/2016 ANLAGEN 58 Kopien 1 Überweisungsträger Sehr geehrte/r Antragssteller/in, ich gebe Ihrem Antrag nach dem IFG vom 30. Mai 2016 statt. Kosten werden in Höhe von 5,80 EUR erhoben. I. Mit E-Mail vom 30. Mai 2016 bitten Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um "alle Berichte der deutschen Delegation an die GRECO, welche die 3. Evaluierungsrunde (Thema 11: Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland) der GRECO betreffen" . II. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe .des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. In der Anlage erhalten Sie 58 Seiten mit Kopien aus den Akten .des Bundesministeriumsder Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Dabei handelt es sich llm eine E-Mail des BundesministerilJmS des Innern (BMI) vom 17. August 2011 ·mit einem Nachtrag zum Bericht der deutschen Delegation vom 30. Juli.2011 an die GRECO und diversen Anlagen zur Umsetzung der Empfehlungen der Dritten Evaluierungsrunde Von der Übersendung der ebenfalls unter Ihren Antrag vom 30. Mai 2016 fallenden Dokumente: • E-Mail des BMJV vom 29. Juni 2012 mit Bericht • E-Mail des BMJV vom 23. Juli 2013 mit Bericht • E-Mail des BMJV vom 30. Juli 2014 mit Bericht • E-Mail des BMJV vom 15. Juli 2015 mit Bericht • E-Mail des BMJV vom 18. Januar 2016 sehe ich - auch in Ihrem Kosteninteresse - ab. Diese Do~umente sind Ihnen bereits im Rahmen Ihres IFG-Antrags im Verfahren 1451/6 11 - Z3 570/2016 mit Bescheid vom 22. August 2016 übersandt worden. Sie verfügen daher bereits über diese Informationen, § 9 Absatz 3 IFG. Gemäß § 10 Absatz 1 I FG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Für die Fertigung der 58 DIN A4-Schwarz-Weiß-Kopien sind von Ihnen gemäß Nummer 1.1 des Teils B der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV Auslagen in Höhe von 5,80 EUR zu erstatten. Ich bitte Sie, den Betrag in Höhe von 5,80 EUR innerhalb eines Monats der Bundeskasse Trier, IBAN: DE81590000000059001020 Ble: MARKDEF1590 Verwendungszweck: 1151 50809796 BEW 03183384 zu überweisen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen