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Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 2 EU-VO 1143/2014

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet.

Gem. Art. 24 Abs. 2 EU-VO 1143/2014 i.V.m. §48a Satz 1 Nr. 1 BNatSchG notifiziert das BMU der Kommission die für die Anwendung der EU-VO 1143/2014 verantwortlichen Behörden.

Ich bitte um die Zusendung einer Übersicht, welche Behörden für die Anwendung der EU-VO 1143/2014 im Bereich des Landes NRW zuständig sind, ggf. getrennt nach Zuständigkeitsbereichen.

Ich bitte um Auskunft darüber, welche Behörde für die Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) EU-VO 1143/2014 zuständig ist.

Sofern das BMU für die Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) EU-VO 1143/2014 zuständig ist, bitte ich um die Informationen nach Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) die bis zum 1. Juni 2019 und ggf. darüber hinaus an die Kommission übermittelt worden sind.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeite…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 2 EU-VO 1143/2014 [#187642]
Datum
30. Mai 2020 18:53
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet. Gem. Art. 24 Abs. 2 EU-VO 1143/2014 i.V.m. §48a Satz 1 Nr. 1 BNatSchG notifiziert das BMU der Kommission die für die Anwendung der EU-VO 1143/2014 verantwortlichen Behörden. Ich bitte um die Zusendung einer Übersicht, welche Behörden für die Anwendung der EU-VO 1143/2014 im Bereich des Landes NRW zuständig sind, ggf. getrennt nach Zuständigkeitsbereichen. Ich bitte um Auskunft darüber, welche Behörde für die Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) EU-VO 1143/2014 zuständig ist. Sofern das BMU für die Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) EU-VO 1143/2014 zuständig ist, bitte ich um die Informationen nach Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis i) die bis zum 1. Juni 2019 und ggf. darüber hinaus an die Kommission übermittelt worden sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187642 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in mit beigefügtem Schreiben wird Ihre Anfrage vom 30. Mai 2020 beantwortet. Mit fre…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 2 EU-VO 1143/2014 [#187642]
Datum
29. Juni 2020 07:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit beigefügtem Schreiben wird Ihre Anfrage vom 30. Mai 2020 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmen auf meine Mail vom 29. Juni 2020, möchte ich Ihnen folgende Information …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Berichterstattung gem. Art. 24 Abs. 2 EU-VO 1143/2014 [#187642]
Datum
10. September 2020 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmen auf meine Mail vom 29. Juni 2020, möchte ich Ihnen folgende Information geben. Der „nationale Bericht Deutschlands gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr.1143/2014 über invasive Arten für den Berichtszeitraum 2015-2018“ ist ab sofort unter folgendem Link abrufbar: https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/serv... Mit freundlichen Grüßen