Berichterstattung nach Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen

ich erbitte Informationen darüber, wie viele Sendeminuten Ihre Anstalt Vertretern der Parteien „Die Republikaner (REP)“, „Deutsche Volksunion (DVU)“ oder „Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)“ in der Berichterstattung nach den rassistischen Ausschreitungen in Hoyerswerda (17. und 23. September 1991), den rassistischen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen (22. und 26. August 1992), dem rassistisch motivierten Mordanschlag in Mölln (23. November 1992) und dem rassistisch motivierten Mordanschlag in Solingen (29. Mai 1993) ausgestrahlt hat.

Insbesondere möchte ich erfahren, ob Vertreter der oben genannten Parteien in Tagesschau oder Tagesthemen zu den oben genannten Ereignissen zu Wort kamen und wenn ja, wie lange der Wortbeitrag war.

Sollten die oben genannten Parteien zu den oben genannten Ereignissen nicht zu Wort gekommen sein, würde ich gern – sofern noch nachvollziehbar – erfahren, wieso die Redaktionen damals entschieden, dass Wortbeiträge von Vertretern dieser Parteien keine Relevanz besaß. Zur Erinnerung: die DVU hatte Mandate in den frühen 90ern in der Bürgerschaft in Bremen und im Landtag in Schleswig-Holstein, während REP im Abgeordnetenhaus in Berlin und im Landtag von Baden-Württemberg Mandate gewonnen hatte und in Bayern nur knapp an der 5%-Hürde scheiterte.

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  • Datum
    25. Februar 2020
  • Frist
    27. März 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich erbitte Informa…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichterstattung nach Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen [#181316]
Datum
25. Februar 2020 09:07
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich erbitte Informationen darüber, wie viele Sendeminuten Ihre Anstalt Vertretern der Parteien „Die Republikaner (REP)“, „Deutsche Volksunion (DVU)“ oder „Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)“ in der Berichterstattung nach den rassistischen Ausschreitungen in Hoyerswerda (17. und 23. September 1991), den rassistischen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen (22. und 26. August 1992), dem rassistisch motivierten Mordanschlag in Mölln (23. November 1992) und dem rassistisch motivierten Mordanschlag in Solingen (29. Mai 1993) ausgestrahlt hat. Insbesondere möchte ich erfahren, ob Vertreter der oben genannten Parteien in Tagesschau oder Tagesthemen zu den oben genannten Ereignissen zu Wort kamen und wenn ja, wie lange der Wortbeitrag war. Sollten die oben genannten Parteien zu den oben genannten Ereignissen nicht zu Wort gekommen sein, würde ich gern – sofern noch nachvollziehbar – erfahren, wieso die Redaktionen damals entschieden, dass Wortbeiträge von Vertretern dieser Parteien keine Relevanz besaß. Zur Erinnerung: die DVU hatte Mandate in den frühen 90ern in der Bürgerschaft in Bremen und im Landtag in Schleswig-Holstein, während REP im Abgeordnetenhaus in Berlin und im Landtag von Baden-Württemberg Mandate gewonnen hatte und in Bayern nur knapp an der 5%-Hürde scheiterte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181316 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernseh…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Berichterstattung nach Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen [#181316]
Datum
25. Februar 2020 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Innerhalb der ARD ist der NDR verantwortlich für die Nachrichtensendungen des Ersten. Daher empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrer Anfrage einmal direkt an das Fernseharchiv des NDR (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) zu wenden. Die Redaktion der Tagesschau erreichen Sie per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage auch einmal direkt an die Fernseharchive der Sender der ARD. Die E-Mail-Adressen der ARD-Anstalten lauten: Bayerischer Rundfunk: <<E-Mail-Adresse>> Hessischer Rundfunk: <<E-Mail-Adresse>> Mitteldeutscher Rundfunk: <<E-Mail-Adresse>> Norddeutscher Rundfunk: <<E-Mail-Adresse>> Rundfunk Berlin-Brandenburg: <<E-Mail-Adresse>> Radio Bremen: <<E-Mail-Adresse>> Saarländischer Rundfunk: <<E-Mail-Adresse>> Südwestrundfunk: <<E-Mail-Adresse>> Westdeutscher Rundfunk: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen