Berichtspflicht brandenburgischer Hochschulen in Haushaltsangelegenheiten
Am 12.06.2020 erhielt ich von Ihnen die Nachricht: "Die Hochschulen unterliegen zwar in Haushaltsangelegenheiten der Fachaufsicht des Ministeriums, hinsichtlich der Kosten von Rechtsstreitigkeiten besteht aber keine regelmäßige Berichtspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde."
Das wegt natürlich meine Neugier. Ich erbitte daher einer Auflistung aller Kategorien und Strukturen, Kontengruppierungen usw. für die die Fachaufsicht des Ministeriums die regelmäßige Berichtspflicht im Rahmen einer Haushaltsangelegenheit annimmt. Ich bin sicher da gibt es ein fertiges Papier oder Formular, welches den Hochschulen bei der Ausarbeitung Ihrer Haushaltspläne zur Verfügung gestellt wird. Ebenso Unterlagen aus denen hervorgeht in welchen Zeiträumen die regelmäßige Berichtspflicht existiert.
Dann bitte ich um Unterlagen, aus denen hervorgeht welche nicht regelmäßigen Berichtspflichten existieren und welcher Regelsatz für einen solche Berichtspflicht auslösend ist.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. Juni 2020
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17. Juli 2020
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