Berichtszeitraum im Corona Wochenbericht

Anfrage an: Robert Koch-Institut

die Rohdaten des Corona Wochenberichts, welcher am Donnerstag 23.09. veröffentlicht wurde. Insbesondere die Daten zur Tabelle 4: Wahrscheinliche Impfdurchbrüche und Impfquote nach Altersgruppe (Datenstand 22.09.2021)

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-09-23.pdf?__blob=publicationFile

Hinweis: der genannte Berichtszeitraum für die Kalenderwochen 33-36 hat sich im Vergleich zur vorgehenden Woche nicht verändert, die berichteten Zahlen allerdings schon.
Vermutlich liegt hier ein Fehler des genannten Berichtszeitraum vor oder ein Brechungsfehler innerhalb der Daten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Rohdaten des …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichtszeitraum im Corona Wochenbericht [#228887]
Datum
24. September 2021 15:22
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Rohdaten des Corona Wochenberichts, welcher am Donnerstag 23.09. veröffentlicht wurde. Insbesondere die Daten zur Tabelle 4: Wahrscheinliche Impfdurchbrüche und Impfquote nach Altersgruppe (Datenstand 22.09.2021) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-09-23.pdf?__blob=publicationFile Hinweis: der genannte Berichtszeitraum für die Kalenderwochen 33-36 hat sich im Vergleich zur vorgehenden Woche nicht verändert, die berichteten Zahlen allerdings schon. Vermutlich liegt hier ein Fehler des genannten Berichtszeitraum vor oder ein Brechungsfehler innerhalb der Daten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228887/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 24.09.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.09.2021
Datum
27. September 2021 16:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0388. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 24.09.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0388) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrag…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.09.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0388)
Datum
21. Oktober 2021 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.09.2021, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Angaben aus der Tabelle 4, die der Beurteilung der wahrscheinlichen Impfdurchbrüche zugrunde liegen, werden die den Gesundheitsämtern nach Infektionsschutzgesetz gemeldeten Fälle verwendet. Dabei wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Zwischen der Meldung durch die Ärzte und Labore an das Gesundheitsamt und der Übermittlung der Fälle an die zuständigen Landesbehörden und das RKI können einige Tage vergehen (Melde- und Übermittlungsverzug). Jeden Tag werden dem Robert Koch-Institut (RKI) neue Fälle übermittelt, die am gleichen Tag oder bereits an früheren Tagen an das Gesundheitsamt gemeldet worden sind. Diese Fälle werden dann bei dem jeweiligen Datum ergänzt. Dem Wochenbericht des RKI vom 16.09.2021 lag der Datenbestand vom 15.09.2021 zugrunde, nach welchem in den KW 33-36 insgesamt 23.732 (227 + 19.145 + 4.360) Impfdurchbrüche in den Altersgruppen ab 12 Jahre verzeichnet wurden. Im Wochenbericht des RKI vom 23.09.2021 lag der Datenbestand vom 22.09.2021 zugrunde, nach welchem in den KW 34-37 insgesamt 27.488 (265 + 21.813 + 5.410) Impfdurchbrüche in den Altersgruppen ab 12 Jahre verzeichnet wurden. Jedoch wies der Bericht vom 23.09.2021 einen Fehler in den Spaltenüberschriften von Tabelle 4 in Bezug auf die betrachteten Kalenderwochen auf, sodass dort „KW 33-36“ anstelle von „KW 34-37“ angegeben war. Dieser Fehler ist dank Ihres Hinweises aufgefallen und wurde inzwischen korrigiert, siehe: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und hoffen, dass Ihnen unsere Erläuterung weitergeholfen hat. Mit freundlichen Grüßen