Berlin-Pankow, städtebauliche Untersuchung Erholungsanlagen (Machbarkeitsstudie) Ehemalige KGA Ostsee

Die Machbarkeitsstudie von Topos (August 2014) in Auftrag gegeben vom Bezirksamt Pankow über die Erholungsanlagen in Pankow. (Die städtebauliche Untersuchung zu Entwicklungsmöglichkeiten der Erholungsanlagen im Bezirk Pankow von Berlin, - Anlage Ostsee (Ortsteil Französisch-Buchholz, Bezirksregion II), - Anlage Rügen (Ortsteil Französisch-Buchholz, Bezirksregion II) Das Büro „TOPOS Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung“ wurde beauftragt. Teil I: Grundlagenstudie, Teil II: Bebauungs-, Erschließungs- und Maßnahmekonzepte für die einzelnen Anlagen)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Mai 2015
  • Frist
    23. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berlin-Pankow, städtebauliche Untersuchung Erholungsanlagen (Machbarkeitsstudie) Ehemalige KGA Ostsee [#9853]
Datum
18. Mai 2015 15:12
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Machbarkeitsstudie von Topos (August 2014) in Auftrag gegeben vom Bezirksamt Pankow über die Erholungsanlagen in Pankow. (Die städtebauliche Untersuchung zu Entwicklungsmöglichkeiten der Erholungsanlagen im Bezirk Pankow von Berlin, - Anlage Ostsee (Ortsteil Französisch-Buchholz, Bezirksregion II), - Anlage Rügen (Ortsteil Französisch-Buchholz, Bezirksregion II) Das Büro „TOPOS Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung“ wurde beauftragt. Teil I: Grundlagenstudie, Teil II: Bebauungs-, Erschließungs- und Maßnahmekonzepte für die einzelnen Anlagen)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren, betreffs der Zuständigkeit leite ich Ihnen die Mail zu ggf. Weiterleitung. Freun…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Berlin-Pankow, städtebauliche Untersuchung Erholungsanlagen (Machbarkeitsstudie) Ehemalige KGA Ostsee [#9853]
Datum
22. Mai 2015 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, betreffs der Zuständigkeit leite ich Ihnen die Mail zu ggf. Weiterleitung. Freundliche Grüße Im Auftrag Kathleen Kaminski ZS / Team K6 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Tel. 030-90251239 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Berlin-Pankow, städtebauliche Untersuchun…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Berlin-Pankow, städtebauliche Untersuchung Erholungsanlagen (Machbarkeitsstudie) Ehemalige KGA Ostsee [#9853]
Datum
23. Juni 2015 11:15
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Berlin-Pankow, städtebauliche Untersuchung Erholungsanlagen (Machbarkeitsstudie) Ehemalige KGA Ostsee" vom 18.05.2015 (#9853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Ihre Anfrage nach der Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 21. Mai 2015 an die Senatsverwaltung für Stadtentwi…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Ihre Anfrage nach der Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 21. Mai 2015 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Datum
14. Juli 2015 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
KruseStefanie.vcf
278 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre per Email am 21. Mai 2015 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gestellte Anfrage, die mir zur Beantwortung übergeben wurde. Ferner nehme ich Bezug auf die zurückliegende Email-Korrespondenz zu der bereits damals erbetenen Akteneinsicht. Die von Ihnen begehrte Akteneinsicht in die städtebauliche Untersuchung zu Entwicklungsmöglichkeiten ausgewählter Erholungsanlagen kann ich noch nicht gewähren, weil die städtebauliche Untersuchung zum einen noch nicht vollständig fertiggestellt ist und zum anderen weil sich der behördliche Entscheidungsprozess zwar in Vorbereitung befindet, dieser aber noch nicht abgeschlossen ist (§ 10 Abs. 1 IFG). Im Übrigen ist weder das von Ihnen in der Email vom 21. Mai 2015 zitierte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) noch das Umweltinformationsgesetz (UIG) einschlägig. Die städtebaulichen Untersuchung behandelt weder Fragen zu Erzeugnissen des Lebensmittelrechts oder Verbraucherprodukte noch sind Daten über den Zustand von Luft, Wasser, Boden, Lärm oder Strahlung etc. erhoben worden. Ich möchte Sie höflichst bitten, den Abschluss der Untersuchung abzuwarten zumal ohnehin -wie bereits in der zurückliegenden Korrespondenz angekündigt- eine Beteiligung der Öffentlichkeit geplant ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die von Ihnen begehrte Akteneinsicht erst dann erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen