Berliner Datenschutzrecht nicht im Einklang mit dem EU-Gesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrem Datenschutzbericht 2018 erwähnen Sie, dass das Berliner Datenschutzgesetz, BlnDSG in einigen Punkten nicht der Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, und somit nicht mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen ist. Berliner Bürger werden in ihren Rechten beschnitten.
Mir sind weitere Punkte aufgefallen im BDSG aufgefallen.
Welche amtlichen Informationen/Stellungnahmen/Rechtsgrundlagen liegen Ihnen vor/sind Ihnen bekannt, wie hier zu verfahren ist?
Müssten Sie dies nicht dem Europäischen Gerichtshof/der EU-Kommission melden?
Oder müssten niedere Bundesgesetze, die dem EU-Gesetz widersprechen, nichtig sein?
Vielen Dank für Ihre Antwort als Datenschutzexpertin!
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. März 2019
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3. Mai 2019
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