Berliner Hochschulgesetz, Zahlen zu Exmatrikulationen im akademischen Jahr 2018/2019

Ich ersuche Sie um Auskünfte zu Zahlen im Zusammenhang mit dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) für das akademische Jahr 2018/2019:

1. Wie viele Studenten und Studentinnen wurden in dem akademischen Jahr insgesamt in Berlin exmatrikuliert nach § 15 BerlHG?
2. Wie viele Studenten und Studentinnen wurden nach bestandener Abschlussprüfung in Berlin exmatrikuliert nach § 15 S. 2 Nr. 4 Alt. 1 BerlHG?
3. Wie viele Studenten und Studentinnen wurden nach einer endgültig nicht bestanden Prüfung in Berlin exmatrikuliert gem. § 15 S. 2 Nr. 4 Alt. 2 BerlHG?
4. Wie viele Exmatrikulationen als Ordnungsmaßnahme im Sinne von § 15 S. 2 Nr. 5 BerlHG in Verbindung mit § 16 BerlHG wurden verzeichnet?

Sollten Ihnen diese Daten nicht vorliegen, bitte ich Sie um die Daten des letzten akademischen Jahrs, für das Ihnen die Daten vorliegen. Eine Aufschlüsselung nach Hochschulen ist nicht notwendig.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Januar 2021
  • Frist
    10. Februar 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berliner Hochschulgesetz, Zahlen zu Exmatrikulationen im akademischen Jahr 2018/2019 [#208210]
Datum
8. Januar 2021 14:07
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich ersuche Sie um Auskünfte zu Zahlen im Zusammenhang mit dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) für das akademische Jahr 2018/2019: 1. Wie viele Studenten und Studentinnen wurden in dem akademischen Jahr insgesamt in Berlin exmatrikuliert nach § 15 BerlHG? 2. Wie viele Studenten und Studentinnen wurden nach bestandener Abschlussprüfung in Berlin exmatrikuliert nach § 15 S. 2 Nr. 4 Alt. 1 BerlHG? 3. Wie viele Studenten und Studentinnen wurden nach einer endgültig nicht bestanden Prüfung in Berlin exmatrikuliert gem. § 15 S. 2 Nr. 4 Alt. 2 BerlHG? 4. Wie viele Exmatrikulationen als Ordnungsmaßnahme im Sinne von § 15 S. 2 Nr. 5 BerlHG in Verbindung mit § 16 BerlHG wurden verzeichnet? Sollten Ihnen diese Daten nicht vorliegen, bitte ich Sie um die Daten des letzten akademischen Jahrs, für das Ihnen die Daten vorliegen. Eine Aufschlüsselung nach Hochschulen ist nicht notwendig.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208210/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Berliner Hochschulgesetz, Zahlen zu Exmatrikulationen im akademischen Jahr 2018/2019 [#208210]
Datum
11. Januar 2021 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein. Leider kann Ihr Anliegen in unserem Hause nicht bearbeitet werden, weil es in unserer Behörde keine Zuständigkeit für Fragen von Wissenschaft und Hochschule gibt. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die Abteilung Wissenschaft, die sich bei der Senatskanzlei beim Regierenden Bürgermeister befindet (https://www.berlin.de/sen/bjf/ ). Mit freundlichen Grüßen

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Von
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Betreff
AW: Berliner Hochschulgesetz, Zahlen zu Exmatrikulationen im akademischen Jahr 2018/2019 [#208210]
Datum
11. Januar 2021 11:02
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Auskunft. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208210/