Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz Schätzung der Kosten und Anzahl der Anzeigen/Anklagen

Die Schätzungen, wie viele Anzeigen/Anklagen zu erwarten ist, durch das LADG (Landes-Antidiskriminierungsgesetz ) und wie hoch die Kosten zur Schadenersatzzahlungen und die Abarbeitung der Klagen sein werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz Schätzung der Kosten und Anzahl der Anzeigen/Anklagen [#188500]
Datum
9. Juni 2020 14:27
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Schätzungen, wie viele Anzeigen/Anklagen zu erwarten ist, durch das LADG (Landes-Antidiskriminierungsgesetz ) und wie hoch die Kosten zur Schadenersatzzahlungen und die Abarbeitung der Klagen sein werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188500/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz Schätzung der Kosten und Anzahl der Anzeigen/Anklagen [#188500]
Datum
9. Juni 2020 14:27
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 4664-907210 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in die zuständige Verwaltung für das Landes-Antidiskriminierungsgesetz ist die Senatsverwaltun…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz Schätzung der Kosten und Anzahl der Anzeigen/Anklagen [#188500]
Datum
10. Juni 2020 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die zuständige Verwaltung für das Landes-Antidiskriminierungsgesetz ist die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (SenJustVA). Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen