"Berliner Linie" im Straßenverkehr

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Polizeibeamter teilte mir mit, dass es gemäß einer "Berliner Linie" Lieferanten erlaubt wird, auch im absoluten Halteverbot einer Ladetätigkeit nachzugehen. Ich konnte zu dieser "Berliner Linie" nur wenige Informationen finden, z.B. ist sie in diesen Artikeln erwähnt:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/270-000-euro-bussgelder-in-berlin-fahrradpolizisten-stoppen-tausende-radfahrer-bei-rot/12055718.html
https://www.bz-berlin.de/berlin/erster-berliner-bezirk-laesst-alle-falschparker-sofort-abschleppen

Daher beantragte ich die Übersendung der "Berliner Linie" bzw. entsprechender Dokumente, aus denen der Inhalt der "Berliner Linie" hervorgeht.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
Günter Bartsch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ein Polizeibeamter tei…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
"Berliner Linie" im Straßenverkehr [#129708]
Datum
10. April 2019 08:34
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ein Polizeibeamter teilte mir mit, dass es gemäß einer "Berliner Linie" Lieferanten erlaubt wird, auch im absoluten Halteverbot einer Ladetätigkeit nachzugehen. Ich konnte zu dieser "Berliner Linie" nur wenige Informationen finden, z.B. ist sie in diesen Artikeln erwähnt: https://www.tagesspiegel.de/berlin/270-000-euro-bussgelder-in-berlin-fahrradpolizisten-stoppen-tausende-radfahrer-bei-rot/12055718.html https://www.bz-berlin.de/berlin/erster-berliner-bezirk-laesst-alle-falschparker-sofort-abschleppen Daher beantragte ich die Übersendung der "Berliner Linie" bzw. entsprechender Dokumente, aus denen der Inhalt der "Berliner Linie" hervorgeht. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Günter Bartsch <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: "Berliner Linie" im Straßenverkehr [#129708]
Datum
10. April 2019 08:34
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 4664-907210 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Bartsch, Ihr Auskunftsersuchen ist hier eingegangen. Gemeinsam zwischen der Polizei Berlin u…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: "Berliner Linie" im Straßenverkehr [#129708]
Datum
10. April 2019 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bartsch, Ihr Auskunftsersuchen ist hier eingegangen. Gemeinsam zwischen der Polizei Berlin und der Höheren Straßenverkehrsbehörde sind in der Vergangenheit konkrete Abwägungskriterien (zwischen den Belangen der gewerblichen Güterversorgung -Wirtschaftsverkehr- und des übrigen Fließverkehrs) als Grundlage eines einheitlichen polizeilichen Einschreitens entwickelt worden (sog. „Berliner Linie“). Daher müsste ich Ihre E-Mail an die Polizei Berlin weiterleiten. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, wäre hierzu zunächst Ihr Einverständnis erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Günter Bartsch
Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für Ihre rasche Rückmeldung. Leiten Sie meine Anfrage gern an die Poliz…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: "Berliner Linie" im Straßenverkehr [#129708]
Datum
10. April 2019 15:44
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für Ihre rasche Rückmeldung. Leiten Sie meine Anfrage gern an die Polizei weiter. Vorsorglich: Falls weitere Behörden für die Beantwortung infrage kommen, bin ich mit einer Weiterleitung an diese ebenfalls einverstanden. Mit Dank vorab und freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 129708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>
Günter Bartsch
Sehr geehrte<< Anrede >> auf meine Informationsfreiheitsanfrage zur "Berliner Linie" im Str…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: "Berliner Linie" im Straßenverkehr [#129708]
Datum
28. Mai 2019 12:57
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> auf meine Informationsfreiheitsanfrage zur "Berliner Linie" im Straßenverkehr vom 10.04.2019 (#129708) habe ich von der Polizei Berlin noch keine Antwort erhalten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dort nachhaken oder mir den zuständigen Ansprechpartner nennen könnten. Mit Dank vorab und freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 129708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich Ihre E-Mail erst ab dem 18.06.19 zur Kenntnis nehmen. In eiligen Fä…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: "Berliner Linie" im Straßenverkehr [#129708]
Datum
28. Mai 2019 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich Ihre E-Mail erst ab dem 18.06.19 zur Kenntnis nehmen. In eiligen Fällen wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen,
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
"Berliner Linie" im Straßenverkehr
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Via
Briefpost
Betreff
"Berliner Linie" im Straßenverkehr
Datum
17. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizei Berlin
Kein Nachrichtentext
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Bartsch, vor dem Hintergrund meiner urlaubsbedingten Abwesenheit kann ich Ihnen leider erst je…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: "Berliner Linie" im Straßenverkehr [#129708]
Datum
19. Juni 2019 14:28
Status
Sehr geehrter Herr Bartsch, vor dem Hintergrund meiner urlaubsbedingten Abwesenheit kann ich Ihnen leider erst jetzt antworten. Seitens der Polizei Berlin wurde mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Sie in Kürze ein Schreiben (vom 17.06.2019) erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen