Berliner Linie

Anfrage an: Polizei Berlin

Im Artikel des Spiegels der unter folgendem Link abrufbar ist (https://www.spiegel.de/auto/aktuell/berlin-koeln-duesseldorf-hannover-so-gehen-die-staedte-mit-falschparkern-um-a-1288379.html), wird von einer internen Vorschrift gesprochen mit dem Namen „Berliner Linie“ sowie dass Polizisten angehalten werden, Verstöße die hierunter fallen nicht zu ahnden.
Ich bitte Sie mir die Dokumente zuzusenden in welchem die Berlinie Linie definiert ist, sowie festgelegt ist dass Verstöße durch die Beamten nicht geahndet werden sollen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berliner Linie [#167309]
Datum
26. September 2019 10:28
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Artikel des Spiegels der unter folgendem Link abrufbar ist (https://www.spiegel.de/auto/aktuell/berlin-koeln-duesseldorf-hannover-so-gehen-die-staedte-mit-falschparkern-um-a-1288379.html), wird von einer internen Vorschrift gesprochen mit dem Namen „Berliner Linie“ sowie dass Polizisten angehalten werden, Verstöße die hierunter fallen nicht zu ahnden. Ich bitte Sie mir die Dokumente zuzusenden in welchem die Berlinie Linie definiert ist, sowie festgelegt ist dass Verstöße durch die Beamten nicht geahndet werden sollen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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