Sehr geehrter Herr Gertz,
Ihre Antrag ist bei mir am 14.11.2017 eingegangen. Ihrem Antrag wurde stattgegeben. Aufgrund des geringfügigen Verwaltungsaufwandes werden keine Gebühren erhoben.
Die Entwicklung der Mieten in Berlin können Sie den beigefügten Anlagen
- Allgemeine Entwicklung der Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisindex) einschließlich der Entwicklung des Teilindex Mieten
- Entwicklung der ortüblichen Vergleichsmiete 1999-2016 (Mietspiegel) ausgedrückt als Nettokaltmiete
- Entwicklung der Bestandsmiete auf Basis der Zusatzerhebung zum Mikrozensus 1998-2014 ausgedrückt als Bruttokaltmiete
entnehmen.
Verbraucherpreisindex – Teilindex Mieten
Die Entwicklung des Teilindex Mieten (bruttokalt) ist nur eine allgemeine Orientierung der Mietenentwicklung anhand eines Index bezogen auf ein Basisjahr. Anhand des Index kann ausschließlich eine prozentuale Veränderung dargestellt werden. Auf Seite 29 des Statistischen Berichts des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg ist der Zeitraum 2007 (Index = 95,1)-2016 (Index = 108,3) abgebildet. Demnach hat sich für diesen Zeitraum eine durchschnittliche jährliche Erhöhung um 1,5 % ergeben.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete beinhaltet auf Basis einer repräsentativen Stichprobe alle Nettokaltmieten, die sich innerhalb der letzten vier Jahre bezogen auf den Erhebungszeitraum verändert haben. Danach hat sich im Zeitraum 1999-2016 die Nettokaltmiete jährlich im Durchschnitt um 0,14 €/m² Wohnfläche erhöht. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Erhöhung um 2,8 %.
Bestandsmiete auf Basis Mikrozensus (Zusatzerhebung zur Wohnsituation der Haushalte)
Amtliche Erhebungen zur Wohnsituation der Berliner Haushalte erfolgen nur im zeitlichen Turnus von vier Jahren. Dabei wurden die Mieterhalte auch nach ihrer Miete befragt. Die genannten Mietendaten enthalten die Nettokaltmiete sowie den Anteil der kalten Betriebskosten. Kosten für Heizung und Warmwasser sind nicht erfasst. Erfasst wird die Miete zum Zeitpunkt der Befragung -> Bestandsmiete. Nach den vorliegenden Zahlen ergibt sich für den Zeitraum 1998-2014 eine durchschnittliche jährliche Erhöhung um 0,14 €/m² bzw. 2,6 %.
Sowohl für die Bestandmietenentwicklung (bruttokalt) als auch die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmiete (nettokalt) ergibt sich, wenn auch auf leicht unterschiedliche Zeiträume bezogen, eine ähnliche Größenordnung der durchschnittlichen jährlichen Erhöhung.
Die Gründe für diese Entwicklung ergeben sich zum einen aus den rechtlich zulässigen Gegebenheiten (§ 558, 559 BGB). Bei Wiedervermietungen war bis Juni 2015 der Mietspiegel nicht unbedingt maßgebend. Dies sollte mit Einführung der Mietpreisbremse geändert werden, deren Wirkung jedoch nicht so eingetreten ist wie erhofft. Aus diesem Grund hat Berlin im Bundesrat eine weitere Mietrechtsinitiative eingebracht, um das Instrument der Mietpreisbremse zu verbessern.
Schließlich spielt auch die Entwicklung des Wohnungsmarktes eine Rolle. In angespannten Wohnungsmärkten, wie in Berlin seit 2012 zu beobachten, steigen die Mietpreise sehr viel schneller als in ausgeglichenen oder entspannten Wohnungsmärkten.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass Sie die Möglichkeit haben, auf unserer Webseite
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsmarktbericht/ die Berliner Wohnungsmarktberichte, beginnend mit dem Zeitraum 1991-2000, herunterzuladen und sich weitergehend über die Mietenentwicklung zu informieren.
Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung und möchte Sie auf die Möglichkeit hinweisen, dass Sie sich auch direkt an mich wenden können. Bürgeranfragen werden von uns generell beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen