Berliner Wohnlageermittlungsmodell

* Das aktuell genutzte Wohnlageermittlungsmodell mit technisch-mathematischem Tiefgang und allen Daten die zur Wohnlageeinteilung genutzt wurden.
* Zugehörige Programmcodes, GIS-Skripte, Exceldateien oder vergleichbare Erzeugnisse die mit dem Wohnlageermittlungsmodell zusammenhängen.
* Die wissenschaftliche Ausarbeitung des Wohnlageermittlungsmodells.

Ergebnis der Anfrage

Per Post zugestellt wurde:

Berliner Mietspiegel 2019, Grundlagendaten für den empirischen Mietspiegel und Aktualisierung des Wohnlagenverzeichnisses zum Berliner Mietspiegel 2019, Methodenbericht, Januar 2020 (2. Auflage)

Der Rest der Anfrage sei nicht Teil des Aktenbestands.

Das PDF gibt es auch für alle hier:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berliner Wohnlageermittlungsmodell [#248357]
Datum
5. Mai 2022 14:17
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Das aktuell genutzte Wohnlageermittlungsmodell mit technisch-mathematischem Tiefgang und allen Daten die zur Wohnlageeinteilung genutzt wurden. * Zugehörige Programmcodes, GIS-Skripte, Exceldateien oder vergleichbare Erzeugnisse die mit dem Wohnlageermittlungsmodell zusammenhängen. * Die wissenschaftliche Ausarbeitung des Wohnlageermittlungsmodells.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248357/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Mail wurde an mich weitergeleitet; ich bestätige Ihne…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Berliner Wohnlageermittlungsmodell [#248357]
Datum
9. Mai 2022 08:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Mail wurde an mich weitergeleitet; ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang. Mit freundlichen Grüßen