bersicht/Liste der versteigerten Fahrzeuge während der Versteigerung von Kraftfahrzeugen seitens der Polizei Hamburg u.a.

Anfrage an: Polizei Hamburg

1. Übersicht/Liste der versteigerten Fahrzeuge während der Versteigerung von Kraftfahrzeugen seitens der Polizei Hamburg

u.a. am 3. Juli 2014, 09:30 Uhr

2. Übersicht/Liste der (neuen) Besitzer/Fahrzeughalter versteigerten Fahrzeuge während der Versteigerung von Kraftfahrzeugen seitens der Polizei Hamburg

u.a. am 3. Juli 2014, 09:30 Uhr

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. September 2014
  • Frist
    1. November 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
bersicht/Liste der versteigerten Fahrzeuge während der Versteigerung von Kraftfahrzeugen seitens der Polizei Hamburg u.a. [#7648]
Datum
30. September 2014 20:10
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Übersicht/Liste der versteigerten Fahrzeuge während der Versteigerung von Kraftfahrzeugen seitens der Polizei Hamburg u.a. am 3. Juli 2014, 09:30 Uhr 2. Übersicht/Liste der (neuen) Besitzer/Fahrzeughalter versteigerten Fahrzeuge während der Versteigerung von Kraftfahrzeugen seitens der Polizei Hamburg u.a. am 3. Juli 2014, 09:30 Uhr
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Hamburg
WG: Übersicht/Liste der versteigerten Fahrzeuge während der Versteigerung von Kraftfahrzeugen Sehr geehrter Herr…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
WG: Übersicht/Liste der versteigerten Fahrzeuge während der Versteigerung von Kraftfahrzeugen
Datum
9. Oktober 2014 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag ist der Abteilung Verwaltung und Technik der Polizei zur Bearbeitung und Beantwortung zugeleitet worden. Nach § 13 Abs.4 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburgisches Gebührengesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 und § 2 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz werden für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anträgen nach dem HmbTG Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und der Beantwortung des Antrages verbunden ist. Zuzüglich werden ggf. angefallene Auslagen in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Zusendung einer „Übersicht/Liste der versteigerten Fahrzeuge während der Versteigerung von Kraftfahrzeugen seitens der Polizei“ werden Gebühren in voraussichtlicher Höhe von 30,- bis 500,- Euro anfallen. Weiterhin wird Ihr Antrag voraussichtlich teilweise abgelehnt werden müssen. In beiden Fällen benötigen wir von Ihnen eine zustellungsfähige Adresse. Gemäß § 28 Abs. 1 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz informieren wir Sie hiermit vor Erlass eines Gebührenbescheides und geben Ihnen die Möglichkeit, sich diesbezüglich zu äußern. Möchten Sie Ihren Antrag bestehenlassen, so bitten wir Sie um Benennung einer zustellungsfähigen Adresse, an die der Gebührenbescheid und ggf. ein Ablehnungsbescheid gesandt werden kann. Erst mit Eingang Ihrer Adresse gehen wir davon aus, dass Sie den Antrag aufrechterhalten möchten und die vierwöchige Bearbeitungsfrist gemäß § 13 Abs. 1 HmbTG beginnt zu laufen. Sollten wir bis zum 23.10.2014 keine Adressmitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Gebühren entstehen Ihnen in diesem Fall nicht. Mit freundlichen Grüßen