Berücksichtigung der Falsch-Positiv-Rate im Covid19-Lagebericht?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Im Covid19-Lagebericht des RKI vom 20.05.2020 wird die Anzahl der SARS-CoV-2-Testungen für die KW 20 mit 425.842 angegeben. Davon sind 7.060 positiv getestet = 1,7%.
1) Wie hoch ist die durchschnittliche Fehlerquote (Falsch-Positiv-Rate) der verwendeten PCR-Tests?
2) Ist das berichtete Ergebnis der positiven Tests (7.060 bzw 1,7%) bereits um die Fehlerquote korrigiert, also entsprechend vermindert ausgewiesen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
  • 8 Follower:innen
Ralf Heesen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Covid19-…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Ralf Heesen
Betreff
Berücksichtigung der Falsch-Positiv-Rate im Covid19-Lagebericht? [#187432]
Datum
26. Mai 2020 13:07
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Covid19-Lagebericht des RKI vom 20.05.2020 wird die Anzahl der SARS-CoV-2-Testungen für die KW 20 mit 425.842 angegeben. Davon sind 7.060 positiv getestet = 1,7%. 1) Wie hoch ist die durchschnittliche Fehlerquote (Falsch-Positiv-Rate) der verwendeten PCR-Tests? 2) Ist das berichtete Ergebnis der positiven Tests (7.060 bzw 1,7%) bereits um die Fehlerquote korrigiert, also entsprechend vermindert ausgewiesen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Heesen Anfragenr: 187432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187432 Postanschrift Ralf Heesen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Heesen
Robert Koch-Institut
Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an A…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Berücksichtigung der Falsch-Positiv-Rate im Covid19-Lagebericht? [#187432]
Datum
26. Mai 2020 13:07
Status
Warte auf Antwort
Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Fragen - sowie Anträge auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz und anderen Gesetzen - werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärztinnen und Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Anregungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden von uns zur Kenntnis genommen und ggf. an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Wir danken Ihnen für den wissenschaftlichen Austausch, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir kapazitätsbedingt nicht zu jeder Anfrage einzeln Stellung nehmen können. Fachliche Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19<http://www.rki.de/covid-19>. Zu vielen Themen gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.rki.de/covid-19-faq<http://www.rki.de/covid-19-faq> Einen guten Überblick gibt auch der Steckbrief: www.rki.de/covid-19-steckbrief<http://www.rki.de/covid-19-steckbrief> Zu den aktuellen Fallzahlen: Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland stellt das COVID-19-Dashboard dar: https://corona.rki.de Dort finden Sie auch die Zahl der übermittelten Todesfälle und die Schätzung der Zahl der Genesenen. Über den NPGEO Corona Hub (rechte obere Ecke) ist hier auch das Herunterladen von Daten möglich. Direktlink: https://npgeo-corona-npgeo-de.hub.arcgis.com/datasets/dd4580c810204019a7b8eb3e0b329dd6_0 Empfehlenswert ist auch der tägliche Situationsbericht des RKI: www.rki.de/covid-19-situationsbericht<http://www.rki.de/covid-19-situationsbericht> Der Situationsbericht enthält viele statistische Auswertungen u.a. zur demografischen Verteilung und klinischen Aspekten sowie die Schätzung der Reproduktionszahl R. Einmal pro Woche mittwochs werden hier Daten zu Labortestungen veröffentlicht. Informationen für Bürger und Bürgerinnen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihren Internetseiten zu COVID-19 zur Verfügung: www.infektionsschutz.de/coronavirus<http://www.infektionsschutz.de/coronavirus> Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html Eine Entscheidungshilfe bezüglich eines Arztbesuches oder Coronavirus-Tests bietet die CovApp der Charité: https://covapp.charite.de/ Siehe hierzu auch die folgende Orientierungshilfe unter www.rki.de/covid-19-orientierungshilfe-buerger<http://www.rki.de/covid-19-orientierungshilfe-buerger> Informationen zu aktuell geltenden Regelungen und Einschränkungen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung sowie der jeweiligen Landesbehörden, siehe hierzu das Informationsportal der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/covonavirus<http://www.bundesregierung.de/covonavirus>. Auf dieser Seite gibt es außerdem neben medizinischen Informationen z.B. auch praktische Hinweise für Unternehmen, Arbeitnehmer und Familien. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Hilfreiche Informationen finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.zusammengegencorona.de/ Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer eine telefonische Beratung an. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 26.05.2020 Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang te…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.05.2020
Datum
24. Juni 2020 21:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 26.05.2020 Sehr geehrter Herr Heesen, zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationsfreiheit teilen wir I…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.05.2020
Datum
9. Juli 2020 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heesen, zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationsfreiheit teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zu Ihrer Frage, wie hoch die durchschnittliche Fehlerquote (Falsch-Positiv-Rate) der verwendeten PCR-Tests ist, liegen dem Robert Koch-Institut keine Angaben vor, da es sehr viele verschiedene Anbieter für PCR-Tests gibt, die in den an das RKI übermittelnden Laboren genutzt werden und die unterschiedliche Sensitivität und Spezifität aufweisen. Daher gibt es auch nicht "eine" konkrete Fehlerquote. Wir gehen aber davon aus, dass es sich bei den übermittelten positiven Tests um korrekte Ergebnisse handelt. Zu Ihrer Frage 2, ob das berichtete Ergebnis der positiven Tests (7.060 bzw 1,7%) bereits um die Fehlerquote korrigiert, also entsprechend vermindert ausgewiesen ist: Entsprechend unserer Antwort zu Ihrer ersten Frage, ist das Ergebnis nicht um einen Korrekturfaktor vermindert ausgewiesen. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen