Berücksichtigung von Arbeitsjahren in der ehemaligen UdSSR eines ehemaligen sowjetisch - russichen, später deutschen Staatsbürgers

1. Teilen Sie mir bitte mit, wie viele Renten durch die BRD an den anspruchsberechtigten Personenkreis ab dem Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung bewilligt und gezahlt wurden.

2. Nennen Sie mir bitte die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Rentenhöhe für den anspruchsberechtigten Personenkreis aufgrund der in der UdSSR zurückgelegten Versicherungszeiten.

3. Wie vielen ehemaligen Bürgern der UdSSR, die bis zum 2.10.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der damaligen DDR hatten, wurden aufgrund der Änderungsverordnung vom 18.12.1992 BGBl II 1992 S. 1231 die Berücksichtigung ihrer Beschäftigungsjahre in der UdSSR für die deutsche Rente verwährt (da sie die Anspruchsvoraussetzungen für die deutsche Rente nicht erfüllten)?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Teilen Sie mir…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berücksichtigung von Arbeitsjahren in der ehemaligen UdSSR eines ehemaligen sowjetisch - russichen, später deutschen Staatsbürgers [#240958]
Datum
15. Februar 2022 14:19
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Teilen Sie mir bitte mit, wie viele Renten durch die BRD an den anspruchsberechtigten Personenkreis ab dem Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung bewilligt und gezahlt wurden. 2. Nennen Sie mir bitte die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Rentenhöhe für den anspruchsberechtigten Personenkreis aufgrund der in der UdSSR zurückgelegten Versicherungszeiten. 3. Wie vielen ehemaligen Bürgern der UdSSR, die bis zum 2.10.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der damaligen DDR hatten, wurden aufgrund der Änderungsverordnung vom 18.12.1992 BGBl II 1992 S. 1231 die Berücksichtigung ihrer Beschäftigungsjahre in der UdSSR für die deutsche Rente verwährt (da sie die Anspruchsvoraussetzungen für die deutsche Rente nicht erfüllten)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240958/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Soziale Sicherung
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Sehr Antragsteller/in anl…
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
14. März 2022 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben übersenden wir mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Berücksichtigung von Arbeitsjahren in der ehemaligen UdSSR eines ehemaligen sowjetisch - russischen, später deutsc…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Berücksichtigung von Arbeitsjahren in der ehemaligen UdSSR eines ehemaligen sowjetisch - russischen, später deutschen Staatsbürgers - Ihre Anfrage vom 15. Februar 2022 an das Bundesamt für Soziale Sicherung
Datum
13. April 2022 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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11,6 KB


Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 15. Februar 2022 an das Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen Sie Informationen darüber, wie viele Renten aufgrund der Berücksichtigung von Arbeitsjahren in der ehemaligen UdSSR eines ehemaligen sowjetisch-russischen, später deutschen Staatsbürgers, durch die BRD ab dem Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung bewilligt und gezahlt wurden. Des Weiteren beantragen Sie Informationen darüber, wie vielen ehemaligen Bürgern der UdSSR, die bis zum 2.10.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der DDR hatten, aufgrund der Änderungsverordnung vom 18.12.1992 (BGBl II 1992 S. 1231) die Berücksichtigung ihrer Beschäftigungsjahre in der UdSSR für die deutsche Rente verwehrt wurde, weil sie Anspruchsvoraussetzungen für die deutsche Rente nicht erfüllten. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat die Anfrage am 18. März 2022 mit Ihrem Einverständnis an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitergeleitet. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Des Weiteren gewährt das IFG keinen Anspruch auf die Zusammenstellung oder Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verfügt nicht über die von Ihnen begehrten Daten, da entsprechende Statistiken hier nicht geführt werden. Informationen zur Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Rentenhöhe für Bürger der UdSSR, die bis zum 2.10.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der DDR hatten, aufgrund der in der UdSSR zurückgelegten Versicherungszeiten liegen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ebenfalls nicht vor. Mit freundlichen Grüßen