Berufliche Rehabilitationen in Wuppertal

Anfrage an: Jobcenter Wuppertal

ich bitte um Informationen, wie viele Umschulungen (d.h. Ausbildungen mit staatlich anerkannten Berufsabschluss) beim Jobcenter Wuppertal im Rahmen der beruflichen Rehabilitation beantragt wurden, wie viele davon bewilligt und wie viele davon abgelehnt wurden sowie wie viele noch nicht entschieden wurden, seit Wuppertal zu einer Optionskommune wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2016
  • Frist
    8. November 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berufliche Rehabilitationen in Wuppertal [#18031]
Datum
7. Oktober 2016 20:44
An
Jobcenter Wuppertal
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um Informationen, wie viele Umschulungen (d.h. Ausbildungen mit staatlich anerkannten Berufsabschluss) beim Jobcenter Wuppertal im Rahmen der beruflichen Rehabilitation beantragt wurden, wie viele davon bewilligt und wie viele davon abgelehnt wurden sowie wie viele noch nicht entschieden wurden, seit Wuppertal zu einer Optionskommune wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Wuppertal
berufliche Rehabilitationen in Wuppertal Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr g…
Von
Jobcenter Wuppertal
Betreff
berufliche Rehabilitationen in Wuppertal
Datum
26. Oktober 2016 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,1 KB


Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 07. Oktober 2016, mit der Sie um Informationen zur Förderpraxis des Jobcenters Wuppertal bzgl. der beruflichen Rehabilitation baten. Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben: Bei der Jobcenter Wuppertal AöR handelt es sich um keinen Rehabilitationsträger nach § 9 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Zuständiger Rehabilitationsträger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des Zweiten Buches (SGB II) ist, sofern nicht ein anderer Rehabilitationsträger (z.B. die Deutsche Rentenversicherung) zuständig ist, die örtliche Agentur für Arbeit. Die Prozessverantwortung obliegt der Bundesagentur für Arbeit (Entscheidung über Behinderung i.S. des § 19 Drittes Buch (SGB III), Beratung, Feststellung des Rehabilitationsbedarf und Erstellung eines Eingliederungsvorschlags), die Leistungsverantwortung in der Zuständigkeit der Jobcenter für Leistungen zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen nach § 16 Abs. 1 SGB II bleibt unberührt. Die Jobcenter Wuppertal AöR verfügt über ein mit der örtlichen Agentur für Arbeit abgestimmtes Reha-Verfahren. Entsprechend den fachlichen Weisungen entscheidet das Jobcenter unter Berücksichtigung des Eingliederungsvorschlages der Agentur über die Leistungen. Der Reha-Berater oder die Reha-Beraterin der Agentur für Arbeit übersendet den Eingliederungsvorschlag und die damit verbundenen Unterlagen dem im Jobcenter zuständigen Ansprechpartner/der Ansprechpartnerin. Der Antrag auf Förderung ist durch die Integrationsfachkraft innerhalb von drei Wochen zu prüfen und zu bewilligen, nur in Einzelfällen erfolgt eine Ablehnung. In der Regel wird dem Eingliederungsvorschlag der Agentur für Arbeit zugestimmt und die Kosten für die Umschulung werden vom Jobcenter übernommen. Seit 2012 wurden durch die Jobcenter Wuppertal AöR 61 Umschulungen im Bereich Reha erfasst, davon sind 9 Umschulungen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) durchgeführt worden. Die DRV übernimmt in diesen Fällen auch die Maßnahmekosten. Eine Beantragung, die Bewilligung bzw. auch die Ablehnung des Reha-Antrages und die damit verbundene statistische Erfassung finden regelmäßig bei dem jeweils zuständigen Rehabilitationsträger statt. Daher können wir Ihnen hierzu keine Daten liefern und würden Sie bitten, sich an die jeweiligen Träger zu wenden. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: berufliche Rehabilitationen in Wuppertal [#18031] Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihr…
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: berufliche Rehabilitationen in Wuppertal [#18031]
Datum
26. Oktober 2016 15:07
An
Jobcenter Wuppertal
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Sie schreiben "61 Umschulungen wurden erfasst". Verstehe ich das also richtig, dass es sich dabei um die Zahl der bewilligten Umschulungen handelt? Wie hoch war dann die Zahl der abgelehnten Umschulungen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Wuppertal
WG: berufliche Rehabilitationen in Wuppertal [#18031] Sehr geehrtAntragsteller/in in Absprache mit Frau Rösner mö…
Von
Jobcenter Wuppertal
Betreff
WG: berufliche Rehabilitationen in Wuppertal [#18031]
Datum
26. Oktober 2016 19:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Absprache mit Frau Rösner möchte ich Ihnen Ihre Frage gerne beantworten. Bzgl. der Förderung der beruflichen Weiterbildung sind wir, entsprechend der in unserem Antwortschreiben dargestellten Vorgehensweise, den Eingliederungsvorschlägen der Agentur für Arbeit gefolgt. Inwiefern die Agentur im Zuge ihres Beratungsauftrages dem Umschulungswunsch eines Rehabilitanden nicht entsprochen hat, ist uns aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: berufliche Rehabilitationen in Wuppertal [#18031] Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für…
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: berufliche Rehabilitationen in Wuppertal [#18031]
Datum
26. Oktober 2016 19:36
An
Jobcenter Wuppertal
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>