Berufseingangsprüfung gehobener und höherer Dienst

BMIH
Grundsatzangelegenheiten des öffentlichen Dienstrechts zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat, Referat D2 "Beamten- und Laufbahnrecht, Bundespersonalausschuss",

Letztendlicher Bildungsmaßstab ist die Wertung im öffentlichen Dienst. Mit Bologna wurden u.a. die Hochschulqualifikationen Bachelor und Master als Grundlage im Beamten-/Besoldungsrecht festgeschrieben. Berufliche Qualifikationen wurden wohl nicht berücksichtigt.
In welchem Dokument erfolgte diese grundsätzliche alleinige Festlegung und Begründung als Zugang/Berufseingangsprüfung zum gehobener/höherer Dienst?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Juni 2022
  • Frist
    30. Juli 2022
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Joachim Schroeder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: BMIH Grundsatzan…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
Berufseingangsprüfung gehobener und höherer Dienst [#252271]
Datum
28. Juni 2022 09:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
BMIH Grundsatzangelegenheiten des öffentlichen Dienstrechts zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat, Referat D2 "Beamten- und Laufbahnrecht, Bundespersonalausschuss", Letztendlicher Bildungsmaßstab ist die Wertung im öffentlichen Dienst. Mit Bologna wurden u.a. die Hochschulqualifikationen Bachelor und Master als Grundlage im Beamten-/Besoldungsrecht festgeschrieben. Berufliche Qualifikationen wurden wohl nicht berücksichtigt. In welchem Dokument erfolgte diese grundsätzliche alleinige Festlegung und Begründung als Zugang/Berufseingangsprüfung zum gehobener/höherer Dienst?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 252271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252271/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/43487 Sehr geehrter Herr Schröder, ich verweise auf meinen Bescheid vom 07.07.2022, Az. ZII4-13002/4#…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Berufseingangsprüfung gehobener und höherer Dienst [#252271] (#3487)
Datum
20. Juli 2022 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/43487 Sehr geehrter Herr Schröder, ich verweise auf meinen Bescheid vom 07.07.2022, Az. ZII4-13002/4#3484 zu Ihrem unter dem FdS Az. #2552208 gestellten Antrag vom 19.06.2022. Mit freundlichen Grüßen