Berufspsychologischer Service der Bundesagentur für Arbeit (2)

1. Alle Aufgaben, Tests etc... die der Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr verwendet und somit öffentlich zugänglich gemacht werden können (möglichst im pdf-Fomat o.ä. wenn verfügbar)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. August 2014
  • Frist
    5. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Aufgaben…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berufspsychologischer Service der Bundesagentur für Arbeit (2) [#6839]
Datum
3. August 2014 14:04
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Aufgaben, Tests etc... die der Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr verwendet und somit öffentlich zugänglich gemacht werden können (möglichst im pdf-Fomat o.ä. wenn verfügbar)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bereits mit E-Mail vom 17.2.2014 baten Sie um Übersendung "aller Aufgab…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Berufspsychologischer Service der Bundesagentur für Arbeit (2) [#6839]
Datum
9. September 2014 16:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bereits mit E-Mail vom 17.2.2014 baten Sie um Übersendung "aller Aufgaben, Tests etc...die der Berufspsycho-logische Service der Bundesagentur für Arbeit (möglichst im pdf-Format wenn verfügbar)". Hierzu erteilte Ihnen die Bundesagentur für Arbeit mit E-Mail vom 27.2.2014 umfangreich Auskunft und verwies zur Veranschaulichung der Arten von Testverfahren auf Informationen, die im Internet zum Download zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wurde erläutert, dass einer Herausgabe der konkret verwendeten Testverfahren § 6 IFG entgegensteht. Die von der Bundesagentur für Arbeit entwickelten Tests unterliegen dem Urheberschutz (Testschutz) und stellen Geschäftsgeheimnisse der Bundesagentur für Arbeit dar. Eine Offenlegung würde die Tests für eine weitere Verwendung unbrauchbar machen. Die Sach- und Rechtslage hat sich seit Februar 2014 nicht geändert. Die Tests können unter dem Aspekt des Testschutzes grundsätzlich nicht zugänglich gemacht werden, gleichgültig ob sie aktuell im Einsatz sind oder nicht. Mit freundlichen Grüßen