Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch

An: Herrn Stadtdirektor
Jörg Stüdemann
44122 Dortmund

Dortmund, den 22.07.2015

Betr.: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz von NRW
Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert-Bosch

Auskunft bzgl. Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs zwischen
einer Beschaffung mittels Investorenauswahlverfahren und einer
Beschaffung mittels Eigenrealisierung von 2 Berufsschulkollegs,
bzw. alternativ von 2 Berufsschulkollegs, 1 Kompetenzzentrum für
Kreativwirtschaft und 1 Tiefgarage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um eine schriftliche Auskunft, ob es vor der Entscheidung für ein Investorenauswahlverfahren im Zusammenhang mit dem Bau und der Rückanmietung von 2 Berufsschulkollegs einen der o.g. Wirtschaftlichkeitsvergleiche gegeben hat. Wenn ja, bitte ich um Zusendung einer Kopie, wenn nein bitte ich um schriftliche Angabe der Gründe für den Verzicht auf einen solchen Wirtschaftlichkeitsvergleich.

Es besteht aus meiner Sicht ein öffentliches Interesse daran zu prüfen, ob die Kosten für den Bau und Betrieb der Berufsschulkollegs über ein Investoren/ÖPP-Modell langfristig über einer Eigenrealisierung mittels Kreditaufnahme liegen.

Nach eigener Aussage hat die Stadt mit dem gewählten Bauerrichtungsmodell in dieser Größenordnung im Schulbereich Neuland betreten (Drucksache 13676-14 des Fachbereichs 40 vom 15.09.2014). Daher ist hier eine besondere Transparenz in Bezug auf Kosten und Vertragsrisiken geboten, um der interessierten Öffentlichkeit eine Entscheidungshilfe bei der Meinungsbildung zu zukünftigen Projekten dieser Art zu geben.

In einem von den Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder herausgegebenen „Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten“ vom 14. September 2011 wird z.B. kritisiert, „dass beim Wirtschaftlichkeitsvergleich vorrangig die Eigenbauvariante mit hohen Risikokosten belegt wird. Die monetäre Bewertung der Risiken wird somit zur Stellschraube im Wirtschaftlichkeitsvergleich von konventioneller Beschaffungs- und ÖPP-Variante.

Der vorstehende Antrag stützt sich auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Bitte machen Sie mir die erbetenen Informationen baldmöglichst zugänglich. (§ 5 Abs. 2 IFG NRW).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
Anne Schulze-Allen

Ergebnis der Anfrage

2011 entschied der Rat, Bau und Betrieb von 2 Berufskollegs am Dortmunder U nicht selbst zu realisieren, sondern einem privaten Investor zu überantworten. Es handelte sich um eine Investition von 80 Mio €, die die Stadt 25 – 30 Jahre an einen renditeorientierten privaten Investor im Rahmen eines ÖPP-Projekts mit geheimen und nicht korregierbaren Verträgen bindet.

Basis für die Entscheidung war ein Wirtschaftlichkeitsvergleich einer privaten Wirtschaftprüfungsgesellschaft „audalis Kommunalberatung GmbH“. Wir von Attac Dortmund wollten uns die Grundlage dieser weitreichenden Entscheidung ansehen und fragten nach einer Kopie dieses Vergleichs.

Die uns am 13.08.2015 überlassene Kopie der „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ stellte keine nachprüfbare Berechnung dar. Wir versuchten daher mit einem weiteren Antrag Auskünfte zu fehlenden Zahlen zu bekommen. Die meisten unserer Fragen wurden ausweichend oder mit Unzuständigkeit und Verweis auf den privaten Partner gar nicht beantwortet.

Am 2.4.2017 baten wir daher darum, ausdrücklich zu bestätigen, dass es außer den am 13.08.2015 übersandten Unterlagen keine weiteren Unterlagen als Grundlage oder Bestandteile des Wirtschaftlichkeitsvergleichs gebe und solche daher auch nicht mitgeteilt werden könnten.

In ihrem Antwortschreiben vom 24.4.2017 bestätigte die Stadt lediglich, dass es sich bei den am 13.08.2014 übersandten Kopien um die Ergebnisse aus dem Wirtschaftlichkeitsvergleich der „anerkannten“ privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "audalis Kommunalberatung GmbH" handele. Auf die Feststellung, dass die uns im Rahmen des IFG vorgelegten Unterlagen keine nachvollziehbare Berechnung enthalten würden, ging die Stadt in ihrem Schreiben nicht ein, sondern berief sich auf die Berufspflichten des Wirtschaftprüfers, die neben Gewissenhaftigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit die Pflicht zur Verschwiegenheit beinhalten würden. Wir hätten gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW (nur) Anspruch auf Zugang zu den bei der "Stelle" vorhandenen Informationen.
Auch eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung ist nach eigener Auskunft von der Stadt Dortmund nicht vorgenommen worden.

Schlussfolgerung: Die Stadt überlässt eine wichtige haushaltspolitische Entscheidung für oder gegen Privatisierung einer öffentlichen Infrastruktur einer privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dabei verzichtet sie selbst auf eine Plausibilitätsprüfung.
Eine Mehrheit im Rat nimmt an dieser Verfahrensweise keinen Anstoß, sondern folgt der Empfehlung der Verwaltung vorbehaltlos.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2015
  • Frist
    25. August 2015
  • Kosten dieser Information:
    632,04 Euro
  • 0 Follower:innen
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
An: Herrn Stadtdirektor Jörg Stüdemann 44122 Dortmund Dortmund, den 22.07.2015 Betr.: Antrag n…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Betreff
Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch [#10751]
Datum
22. Juli 2015 11:12
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort
An: Herrn Stadtdirektor Jörg Stüdemann 44122 Dortmund Dortmund, den 22.07.2015 Betr.: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz von NRW Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert-Bosch Auskunft bzgl. Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs zwischen einer Beschaffung mittels Investorenauswahlverfahren und einer Beschaffung mittels Eigenrealisierung von 2 Berufsschulkollegs, bzw. alternativ von 2 Berufsschulkollegs, 1 Kompetenzzentrum für Kreativwirtschaft und 1 Tiefgarage Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um eine schriftliche Auskunft, ob es vor der Entscheidung für ein Investorenauswahlverfahren im Zusammenhang mit dem Bau und der Rückanmietung von 2 Berufsschulkollegs einen der o.g. Wirtschaftlichkeitsvergleiche gegeben hat. Wenn ja, bitte ich um Zusendung einer Kopie, wenn nein bitte ich um schriftliche Angabe der Gründe für den Verzicht auf einen solchen Wirtschaftlichkeitsvergleich. Es besteht aus meiner Sicht ein öffentliches Interesse daran zu prüfen, ob die Kosten für den Bau und Betrieb der Berufsschulkollegs über ein Investoren/ÖPP-Modell langfristig über einer Eigenrealisierung mittels Kreditaufnahme liegen. Nach eigener Aussage hat die Stadt mit dem gewählten Bauerrichtungsmodell in dieser Größenordnung im Schulbereich Neuland betreten (Drucksache 13676-14 des Fachbereichs 40 vom 15.09.2014). Daher ist hier eine besondere Transparenz in Bezug auf Kosten und Vertragsrisiken geboten, um der interessierten Öffentlichkeit eine Entscheidungshilfe bei der Meinungsbildung zu zukünftigen Projekten dieser Art zu geben. In einem von den Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder herausgegebenen „Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten“ vom 14. September 2011 wird z.B. kritisiert, „dass beim Wirtschaftlichkeitsvergleich vorrangig die Eigenbauvariante mit hohen Risikokosten belegt wird. Die monetäre Bewertung der Risiken wird somit zur Stellschraube im Wirtschaftlichkeitsvergleich von konventioneller Beschaffungs- und ÖPP-Variante. Der vorstehende Antrag stützt sich auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte machen Sie mir die erbetenen Informationen baldmöglichst zugänglich. (§ 5 Abs. 2 IFG NRW). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anne Schulze-Allen
Anne Schulze-Allen attac Dortmund <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Dortmund
Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
Datum
13. August 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,9 MB
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Z. : 23/GB3-1 Grundstücksentwicklung und -vermarktung Ihr Schreiben vom 13.8.20…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Betreff
AW: Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch [#10751]
Datum
10. April 2016 13:13
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Z. : 23/GB3-1 Grundstücksentwicklung und -vermarktung Ihr Schreiben vom 13.8.2015besten Dank für die Zusendung der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die darin dargestellte Berechnung wirft weitergehende Fragen auf, um deren Beantwortung ich Sie bitte. Fragen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung Es fehlt ein quantifiziertes Ergebnis der Gegenüberstellung des Investorenmodells und der Eigenrealisierung der Neubauten durch die Stadt Dortmund. 1. Frage: Findet sich ein solches quantifiziertes Ergebnis an anderer Stelle und wurde es dem Rat oder einzelnen Ratsmitgliedern vor der Beschlussfassung im Rat vorgelegt? Im Aktenvermerk von audalis v. 9.11.2009 auf Seite 1 ist von der „Plausibilität der … vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte“, die einer „analytische(n) Beurteilung“ unterworfen wurden, die Rede. 2. Frage: Welches sind diese Unterlagen und welche Beurteilungen resultieren daraus? Anpassung der Wirtschaftlichkeitsberechnung 3. Frage: Wurden vor der Ratsentscheidung über die Vergabe an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter die der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu Grunde gelegten Daten nach Erhalt der Bieterangebote überprüft? Planungs- und Baukosten: In der Wirtschaftlichkeitsberechnung v. 9.11.2009 werden die voraussichtlichen Planungs- und Baukosten (Kostengruppen 200-700) für die beiden Berufskollegs mit rund 46 Mio.€ bis rd. 56 Mio.€ angegeben. In einem Artikel der Ruhrnachrichten vom 27.01.2016 anlässlich der Besichtigung der Berufskollegs durch das Forum Stadtbaukultur, bei der ein Vertreter des Liegenschaftsamtes vertreten war, werden die Baukosten mit 80 Mio € angegeben. Dem wurde von der Stadt offiziell nicht entgegengetreten. 4. Frage: 4.a. Ist die Zahl von 80 Mio € für die Baukosten der beiden Schulen korrekt? 4.b. Umfassen die 80 Mio € eventuell auch die Baukosten für das Kompetenzzentrum bzw. für das Kompetenzzentrum und die Tiefgarage? 4.c. Wenn die genannte Zahl nicht korrekt ist, welches ist die richtige Zahl? Restwert der beiden Kollegs nach Ablauf des Mietvertrages: 5. Frage: Wie hoch wird der Restwert der beiden Schulen nach Ablauf des Mietvertrages angesetzt? 5.a. Nach 25 Jahren? 5.b. Nach 30 Jahren (bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption)? Fragen zum Miet-und zum Betreibervertrag: Vertragspartner 6. Frage: Wer ist der Vertragspartner der Stadt 6.a. beim Mietvertrag? 6.b. beim Betreibervertrag Geheimhaltung 7. Frage: 7.a. Ist der Mietvertrag für mich einsehbar und ggf. auf welchem Wege? Wenn nein, warum nicht? 7.b. Ist der Betreibervertrag für mich einsehbar und ggf. auf welchem Wege? Wenn nein, warum nicht? Ich habe zum Inhalt der Verträge folgende Fragen: Instandsetzungskosten und nicht umlagefähige Nutzungskosten: 8. Frage: Welche der in der Wirtschaftlichkeitsberechnung genannten Kosten sind in dem Mietpreis von rd. 4,6 Mio € pro Jahr enthalten? 8.a. Verwaltungskosten? 8.b. Instandsetzungskosten einschließlich der Instandsetzungskosten für Baukonstruktion, technische Anlagen und Außenanlagen? 8.c. In welchen Fällen ist die Stadt für die Instandsetzung verantwortlich? 8.d. Unterliegt die Stadt in Fällen der Nr. 8.c. bei der Auswahl und Beauftragung von Unternehmen, die die Instandsetzung durchführen sollen, Einschränkungen seitens des Vermieters? 8.e. Wenn ja, welchen? Projektcontrolling 9. Frage: Wie wird das Projektcontrolling gehandhabt, 9.a. Wie wird festgestellt, ob und in welchem Ausmaß die bei Vertragsschluss festgelegten Ziele erreicht werden? 9.b. Durch welche Vertragsklauseln wird erreicht, dass auftretende Probleme frühzeitig erkannt werden, um rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten? 9.c. Welche vertraglichen Möglichkeiten hat die Stadt zur Überwachung der Vertragseinhaltung durch den privaten Partner? 9.d. Wie sind die vertraglichen Regelungen in Bezug auf das Mängelmanagement und das Vertragsänderungsmanagement? 9.e. Welche Projektrisiken wurden wie in den Verträgen berücksichtigt und wie ist die Schadensregulierung geregelt? Einrichtung und Ausstattung Für die Einrichtung und Ausstattung der Berufskollegs ist vertragsgemäß die Stadt zuständig. Ebenso für die entsprechenden bedarfs- und nutzergerechten baulichen Anpassungen. Besonders für den Medienbereich des Robert-Bosch-Kollegs gibt es „komplexe konzeptionelle Planungs- und Abstimmungsbedarfe mit zahlreichen Akteuren“ (Schreiben von OB Sierau an den Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 5.6.2015). Lt. Ruhrnachrichten vom 10.6.2015 sind die geplanten Einrichtungs- und Ausstattungskosten für die beiden Kollegs um 1,6 Mio € auf 12,4 Mio € angewachsen. Gemäß Beschlussvorlage 1516-15 vom 9.6.15 sollen die Mehrkosten durch Minderauszahlungen bei dem beweglichen Vermögen für alle Berufskollegs gedeckt werden. 10. Frage: 10.a. Welche konkreten Einschränkungen in welchen Bereichen hat dies zur Folge? 10.b. Wie ist die vertragliche Regelung für zukünftige eventuelle weitere bedarfs- und nutzergerechte bauliche Anpassungen.? 10.c. Ist der Investor bzw. der private Partner für die bedarfs- und nutzergerechten baulichen Anpassungen zuständig oder beauftragt die Verwaltung die bedarfs- und nutzergerechten baulichen Anpassungen in Eigenregie? 10.d. Haben die o.g. baulichen Anpassungen eine Auswirkung auf die Miete? Automatische Erhöhung von Miete und Mietnebenkosten Laut Wirtschaftlichkeitsberechnung steigen die Mieten und die Mietnebenkosten annahmegemäß jährlich um die Inflationsrate von 2% p.a. 11. Frage zur Regelung im Miet- bzw. Betreibervertrag 11.a. Wie ist die Anpassung der Miethöhe vertraglich geregelt? 11.b. Wie ist die Anpassung der Mietnebenkosten vertraglich geregelt? Verbuchung im Haushalt Ab 28.10.2015 hat die Stadt die beiden Berufskollegsgebäude übernommen. 12. Frage: 12.a. Ab wann zahlt die Stadt Miete? 12.b. An welcher Stelle bzw. welchen Stellen wird bzw. werden sie im Haushalt der Stadt Dortmund verbucht? 12.c. Ab wann zahlt die Stadt die Mietnebenkosten? 12.d. An welcher Stelle bzw. welchen Stellen wird bzw. werden sie im Haushalt der Stadt Dortmund verbucht? Einsatz regenativer Energien Aus dem Gutachten der Fa. Assmann Beraten + Planen GmbH vom 18.02.2008 geht hervor, dass es einen politischen Beschluss des Rates gab, das IT-Medienberufskolleg (Robert-Bosch-Berufskolleg) als Modellkolleg für den praktischen Einsatz regenerativer Energien zu konzipieren. 13. Frage: Wurde dieses Konzept beim Bau des Kollegs/der Kollegs umgesetzt? 13.a. Falls ja, in welcher Form? 13.b. Falls nein, warum nicht? 13.c. Gibt es hierzu Ratsbeschlüsse über den o.a. Ratsbeschluss hinaus? Energiesparkonzept 14. Frage: 14.a. Welche Standards wurden in der Energieversorgung bei den Kollegs umgesetzt? 14.b. Wurden Verfahren zur Wärmerückgewinnung umgesetzt? 14.c. Falls ja, welche? 14.c. Falls nein, warum nicht? Energiekosten über die Vertragslaufzeit 15. Frage: 15.a. Gab es im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung einen Vergleich der Energiekosten über 25 bzw. 30 Jahre, bei denen unterschiedlichen Energiekonzepte einander gegenübergestellt wurden? 15.b. Falls ja, mit welchem Ergebnis? 15.c. Falls nein, warum nicht? Kreativwirtschaftliches Zentrum An den Bau des Kreativwirtschaftlichen Zentrums waren bekanntermaßen die Fördermillionen für den U-Turm gekoppelt. Nach einem Bericht von WDR/Lokalzeit (9.9.2013) blieben nach Fertigstellung des Gebäudes 5 Jahre Zeit, um Mieter aus der Kreativwirtschaft zu umwerben. Erst danach kämen andere Interessenten zum Zuge. Jetzt ist das Gebäude kurz nach Fertigstellung an die Firma Thyssengas vermietet, die ihre Zentrale von der Kampstraße ans U verlegt. 16. Frage: 16.a. Ist die Stadt irgendwelche Verppflchtungen geegenüber dem Investor bzw. privaten Partner eingegangen, falls eine kurzfristige Vermietung an die Kreativwirtschaft nicht gelingt? 16.b. Wenn ja, welche? 16.c. Hat die Vermietung des kreativwirtschaftlichen Zentrums an Thyssengas Auswirkungen auf bewilligte bzw. bereits gezahlte Fördergelder Dritter (Land/Bund/EU) Grundstückspreis Für den Verkauf des für den Bau benötigten Grundstücks an den privaten Investor wurden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung vom 9.11.2009 70 € pro qm veranschlagt. In der Drucksache 0835807 v. 30.4.2007 (S.5) war die Stadt von einem Ertrag von 1,8 Mio € für 1 ha, also von 180€ pro qm ausgegangen. 17. Frage: Warum hat die Stadt von dem Investor einen geringeren Preis für das Grundstück verlangt? Grunderwerbssteuer 18. Frage: Wurde für das Grundstück vom Investor Grunderwerbssteuer gezahlt? Option zur Vertragsverlängerung: 19. Frage: 19.a. Gelten die für 25 Jahre vorgesehenen vertraglichen Regelungen auch bei einer Insanspruchnahme der Vertragsverlängerungsoption auf 30 Jahre durch die Stadt? 19.b. Wenn nein, welche Änderungen sollen ggf. gelten? ________________________________________________________________________________ Der vorstehende Antrag stützt sich auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollten für einige Fragen Ausschlussgründe vorliegen, bitte ich um Nennung dieser Gründe. Unabhängig davon bitte ich um Beantwortung der Fragen, für die keine Ausschlussgründe vorliegen. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte machen Sie mir die erbetenen Informationen baldmöglichst zugänglich. (§ 5 Abs. 2 IFG NRW). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe! ... Mit freundlichen Grüßen Anne Schulze-Allen Anfragenr: 10751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anne Schulze-Allen attac Dortmund << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihr Z. : 23/GB3-1 Grundstücksentwicklung und -vermarktung /Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz von NRW vom 10.04.2016; hier Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Z. : 23/GB3-1 Grundstücksentwicklung und -vermarktung /Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz von NRW vom 10.04.2016; hier Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
Datum
27. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
kostenvoranschlag-der-stadt-zu-anfrage-nach-ifg-001.jpg
712,0 KB
kostenvoranschlag-der-stadt-zu-antrag-nach-ifg-001.jpg
711,5 KB
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Ihr Z. : 23/GB3-1 Grundstücksentwicklung und -vermarktung /Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz von NRW / B…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Betreff
Ihr Z. : 23/GB3-1 Grundstücksentwicklung und -vermarktung /Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz von NRW / Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert-Bosch / Zusage zur Kostenübernahme des Verwaltungsaufwandes [#10751]
Datum
9. Mai 2016 15:08
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.04.2016, dessen Inhalt ich zur Kenntnis genommen habe. Hiermit möchte ich Ihnen bestätigen, dass ich bereit bin, die von Ihnen genannten Gebühren von 79,02€ pro Stunde für den voraussichtlichen Aufwand von 4-6 Stunden zuzüglich der Auslagen für Fotokopien zu übernehmen. Bitte senden Sie den Gebührenbescheid an meinen Namen an der u.g. Adresse. Besten Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen, Anne Schulze-Allen Anfragenr: 10751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anne Schulze-Allen attac Dortmund << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert-Bosch
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert-Bosch
Datum
31. Mai 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
AW: Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert-Bosch [#10751] Fachbereich Liegenschaften Ihr Z. : 23/GB3-1 Grun…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Betreff
AW: Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert-Bosch [#10751]
Datum
12. Juli 2016 10:58
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Fachbereich Liegenschaften Ihr Z. : 23/GB3-1 Grundstücksentwicklung und -vermarktung Ihre Schreiben vom 31.05. und 27.06.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihr Schreiben vom 31.05. Den Gebührenbescheid vom 27.06. habe ich inzwischen an die Kassiererin von Attac mit der Bitte um (ggf. vorläufige Begleichung) weitergeleitet. Ich bitte noch um Mitteilung, warum von der Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wurde, von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Die Antwort des Vermieters um Zustimmung zur Einsichtnahme in den Mietvertrag lag bis zum 31.05. nicht vor. Welches berechtigte Geheimhaltungsinteresse des Vermieters sehen Sie hier? Wie gehen Sie vor, wenn der Vermieter in angemessener Zeit, die jetzt abgelaufen sein dürfte, keine oder eine negative Antwort erteilt. Der vorstehende Antrag stützt sich auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollten für einige Fragen Ausschlussgründe vorliegen, bitte ich um Nennung dieser Gründe. Unabhängig davon bitte ich um Beantwortung der Fragen, für die keine Ausschlussgründe vorliegen. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte machen Sie mir die erbetenen Informationen baldmöglichst zugänglich. (§ 5 Abs. 2 IFG NRW). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe! ... Mit freundlichen Grüßen Anne Schulze-Allen Anfragenr: 10751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anne Schulze-Allen attac Dortmund << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 12.07.2016 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrte Frau fragdenstaat.de, hiermit best…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 12.07.2016
Datum
13. Juli 2016 06:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrte Frau fragdenstaat.de, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 12.07.2016. Diese habe ich an den Fachbereich Liegenschaften weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Berufsschulkollegs
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Berufsschulkollegs
Datum
8. August 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Berufsschulkollegs Robert-Schuman und Robert-Bosch [#10751] .23/GB3-1 Fachbereich Grundstücksentwicklung und –verm…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Betreff
Berufsschulkollegs Robert-Schuman und Robert-Bosch [#10751]
Datum
12. August 2016 17:11
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
.23/GB3-1 Fachbereich Grundstücksentwicklung und –vermarktung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8.8.2016. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich noch einige Fragen stellen. 1. Hinsichtlich der Gebühren, deren Inrechnungstellung dem Ermessen der Verwaltungsbehörde überlassen ist, darf ich noch einmal um Auskunft darüber bitten, ob und welche Ermessenskriterien angewendet worden sind. Diese Frage hatte ich in meinem Schreiben vom 12.07.2016 gestellt. Sie sind darauf nicht eingegangen. Ich möchte darauf hinweisen, dass meine Anfragen nicht auf meiner persönlichen Neugier beruhen, sondern einer beispielhaften Ermittlung des Für und Wider von ÖPP bzw. ÖPP-ähnlichen Beschaffungsvarianten dienen. Ich habe zum Thema auf der Sommerakademie von attac am 5.8.2016 in Düsseldorf einen Workshop mitgestaltet. Sie können dies auf der Website von attac (www.attac.de) nachvollziehen. Am 29.10.2016 werde ich auf der Kommunaltagung von attac in der Auslandsgesellschaft über die angesprochenen Fragen in einem Workshop referieren. Die Veranstaltungen von attac sind sämtlich öffentlich zugänglich. Ich bin der Auffassung, dass die Erhebung von Gebühren hier dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft und bitte daher noch einmal um Überprüfung der Gebührenerhebung, ggf. auch unter Einbeziehung des Dortmunder Beauftragten für das IFG. 2. Bitte teilen Sie mir mit, welchen ungefähren Umfang (Blattzahl ca.) das vollständige Mietvertragswerk einschließlich Anlagen hat, damit ich den zeitlichen Aufwand einschätzen kann. Ich beabsichtige, mich anwaltlicher Unterstützung bei der Einsichtnahme zu bedienen, um rechtliche Fragestellungen besser nachvollziehen zu können. 3. Inwiefern beinhalten die Mietverträge Geschäftsgeheimnisse, die einer Veröffentlichung entgegenstehen? a) Geht es um die Gestaltung des Vertragswerks? Wenn ja, warum? b) Geht es um die finanziellen Konditionen? Wenn ja, warum? c) Liegen andere Gründe vor? Wenn ja, welche und warum? 4. In Ihrem Schreiben vom 31.05.2016 erwähnen Sie unter Nr. 9e) einen Rahmenvertrag. Kann dieser Vertrag bei der beabsichtigten Einsichtnahme ebenfalls eingesehen werden? Welchen Umfang hat der Vertrag (ungefähre Blattzahl)? Ich weiß, dass Ihnen meine Fragen zusätzliche Arbeit zum Tagesgeschäft machen. Aber es ist ja auch in Ihrem Interesse als Steuerzahler, dass Bürger der Stadt sich ein Bild davon machen können, ob bei öffentlichen Investitionen der wirtschaftlichste Weg gewählt wird, bzw. worden ist. Mit freundlichen Grüßen Anne Schulze-Allen Anfragenr: 10751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anne Schulze-Allen attac Dortmund << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 12.08.2016 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrte Frau fragdenstaat.de, hiermit bestät…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 12.08.2016
Datum
15. August 2016 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrte Frau fragdenstaat.de, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 12.08.2016. Diese habe ich an den Fachbereich Liegenschaften weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
Datum
1. September 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Sehr geehrte Damen und Herren, Nachfrage nach der mir am 13.08.2015 zugesandten Wirtschaftlichkeitsberechnung der …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Betreff
AW: Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch [#10751]
Datum
9. Januar 2017 15:23
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Nachfrage nach der mir am 13.08.2015 zugesandten Wirtschaftlichkeitsberechnung der Fa. audalis Meine Schreiben vom 22.07.2015 und 11.04.2016 / Ihre Schreiben vom 13.08.2015 und 31.05.2016 Leider lässt sich aus der uns am 13.08.2015 übersandten Wirtschaftlichkeitsberechnung der Firma audalis sowie der Zusatzerklärungen 1 und 2 in Ihrem Schreiben vom 11.04.2016 nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage audalis zu dem Ergebnis kommt, dass die Anmietung der Gebäude günstiger ist als die Eigenrealisierung der Neubauten durch die Stadt Dortmund. Auch lässt sich nicht erkennen, wie der monatliche Mietpreis in Höhe von ca. 4,19 Mio € errechnet wird. Laut Ihrem Schreiben vom 31.05.2016 bildet die Basis für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein von der Fa. Assmann Beraten + Planen GmbH erstellter Kosten- und Flächenrahmen. In diesem Kosten- und Flächenrahmen (Kostengruppen 200-700) werden jedoch nur die Planungs-, Erschließungs- und Baukosten aufgeführt. Über die voraussichtlichen Nutzungskosten für 25-30 Jahre fehlt in der Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Kostenaufstellung. Ebenso fehlen nachrechenbare Zahlen für die Finanzierung. Nach den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts sollen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden, bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung bzw. oberhalb bestimmter Wertgrenzen beschlossen werden. § 14 GemHVO NRW – Investitionen (1) Bevor Investitionen oberhalb der vom Rat festgelegten Wertgrenzen beschlossen und im Haushaltsplan ausgewiesen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach §33 Abs. 2 und 3 und der Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. In der uns am 13.08.2015 zugesandten Wirtschaftlichkeitsberechnung fehlt der unter (1) genannte Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten. Wir bitten daher um Mitteilung, - ob die Fa. audalis der Verwaltung einen solchen Vergleich vorgelegt hat, der der uns zugesandten Wirtschaftlichkeitsberechnung zu Grunde lag. Falls ja, bitten wir um Zusendung. Falls nein, bitten wir um Angabe der Gründe, warum auf die Vorlage eines solchen von den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsvergleichs verzichtet wurde. Mit freundlichen Grüßen Anne Schulze-Allen Anfragenr: 10751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anne Schulze-Allen attac Dortmund << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
9. Januar 2017 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host mail.stadtdo.de[85.22.148.40] said: 550 5.1.1 Sie haben eine Email an eine nicht existierende Adresse versandt. Diese Email wurde nicht zugestellt. Auf http://kontakt.dortmund.de finden Sie die allgemeinen Email-Adressen der Stadtverwaltung Dortmund. (in reply to RCPT TO command) Sehr geehrte Damen und Herren, Nachfrage nach der mir am 13.08.2015 zugesandten Wirtschaftlichkeitsberechnung der Fa. audalis Meine Schreiben vom 22.07.2015 und 11.04.2016 / Ihre Schreiben vom 13.08.2015 und 31.05.2016 Leider lässt sich aus der uns am 13.08.2015 übersandten Wirtschaftlichkeitsberechnung der Firma audalis sowie der Zusatzerklärungen 1 und 2 in Ihrem Schreiben vom 11.04.2016 nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage audalis zu dem Ergebnis kommt, dass die Anmietung der Gebäude günstiger ist als die Eigenrealisierung der Neubauten durch die Stadt Dortmund. Auch lässt sich nicht erkennen, wie der monatliche Mietpreis in Höhe von ca. 4,19 Mio € errechnet wird. Laut Ihrem Schreiben vom 31.05.2016 bildet die Basis für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein von der Fa. Assmann Beraten + Planen GmbH erstellter Kosten- und Flächenrahmen. In diesem Kosten- und Flächenrahmen (Kostengruppen 200-700) werden jedoch nur die Planungs-, Erschließungs- und Baukosten aufgeführt. Über die voraussichtlichen Nutzungskosten für 25-30 Jahre fehlt in der Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Kostenaufstellung. Ebenso fehlen nachrechenbare Zahlen für die Finanzierung. Nach den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts sollen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden, bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung bzw. oberhalb bestimmter Wertgrenzen beschlossen werden. § 14 GemHVO NRW – Investitionen (1) Bevor Investitionen oberhalb der vom Rat festgelegten Wertgrenzen beschlossen und im Haushaltsplan ausgewiesen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach §33 Abs. 2 und 3 und der Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. In der uns am 13.08.2015 zugesandten Wirtschaftlichkeitsberechnung fehlt der unter (1) genannte Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten. Wir bitten daher um Mitteilung, - ob die Fa. audalis der Verwaltung einen solchen Vergleich vorgelegt hat, der der uns zugesandten Wirtschaftlichkeitsberechnung zu Grunde lag. Falls ja, bitten wir um Zusendung. Falls nein, bitten wir um Angabe der Gründe, warum auf die Vorlage eines solchen von den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsvergleichs verzichtet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
23/GB3-1 Grundstücksentwicklung und -vermarktung [#10751] Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert-Bosch Nach…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Betreff
23/GB3-1 Grundstücksentwicklung und -vermarktung [#10751]
Datum
10. Januar 2017 15:23
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert-Bosch Nachfrage nach der mir am 13.08.2015 zugesandten Wirtschaftlichkeitsberechnung der Fa. audalis Meine Schreiben vom 22.07.2015 und 11.04.2016 / Ihre Schreiben vom 13.08.2015 und 31.05.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, leider lässt sich aus der uns am 13.08.2015 übersandten Wirtschaftlichkeitsberechnung der Firma audalis sowie der Zusatzerklärungen 1 und 2 in Ihrem Schreiben vom 11.04.2016 nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage audalis zu dem Ergebnis kommt, dass die Anmietung der Gebäude günstiger ist als die Eigenrealisierung der Neubauten durch die Stadt Dortmund. Auch lässt sich nicht erkennen, wie der monatliche Mietpreis in Höhe von ca. 4,19 Mio € errechnet wird. Laut Ihrem Schreiben vom 31.05.2016 bildet die Basis für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein von der Fa. Assmann Beraten + Planen GmbH erstellter Kosten- und Flächenrahmen. In diesem Kosten- und Flächenrahmen (Kostengruppen 200-700) werden jedoch nur die Planungs-, Erschließungs- und Baukosten aufgeführt. Über die voraussichtlichen Nutzungskosten für 25-30 Jahre fehlt in der Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Kostenaufstellung. Ebenso fehlen nachrechenbare Zahlen für die Finanzierung. Nach den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts sollen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden, bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung bzw. oberhalb bestimmter Wertgrenzen beschlossen werden. § 14 GemHVO NRW – Investitionen (1) Bevor Investitionen oberhalb der vom Rat festgelegten Wertgrenzen beschlossen und im Haushaltsplan ausgewiesen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach §33 Abs. 2 und 3 und der Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. In der uns am 13.08.2015 zugesandten Wirtschaftlichkeitsberechnung fehlt der unter (1) genannte Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten. Wir bitten daher um Mitteilung, - ob die Fa. audalis der Verwaltung einen solchen Vergleich vorgelegt hat, der der uns zugesandten Wirtschaftlichkeitsberechnung zu Grunde lag. Falls ja, bitten wir um Zusendung. Falls nein, bitten wir um Angabe der Gründe, warum auf die Vorlage eines solchen von den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsvergleichs verzichtet wurde. Mit freundlichen Grüßen Anne Schulze-Allen Anfragenr: 10751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anne Schulze-Allen attac Dortmund << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrte Frau Schulze-Allen, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Ma…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch [#10751]
Datum
13. Januar 2017 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrte Frau Schulze-Allen, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 09.01.2017, die ich an den Fachbereich Liegenschaften weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
Datum
25. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
Datum
25. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
Datum
23. Februar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 20.2.2017, dessen Eingang ich dankend bestäti…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
Betreff
AW: Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch [#10751]
Datum
2. April 2017 22:29
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 20.2.2017, dessen Eingang ich dankend bestätige. I. Ich verstehe den Inhalt Ihres Schreibens dahin, dass der Wirtschaftlichkeitsvergleich im Sinne des § 14 GemHVO NRW in folgenden von der Stadt Dortmund eingeholten Unterlagen besteht: 1. „Bescheinigung über die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung“ der Firma audalis Kommunalberatung GmbH vom 9.11.2009 bestehend aus 2 Seiten, sowie 2. Kostenrahmenschätzung der Firma Assmann Beraten + Planen GmbH vom 3.11.2009 3. Aktenvermerk über „Investorenauswahlverfahren Dortmunder U (Baufeld Nord)“ der Firma audalis Kommunalberatung GmbH vom 9.11.2009 bestehend aus 9 Seiten sowie 4. „Anlage zum Aktenvermerk vom 9.11.2009“ der Firma audalis Kommunalberatung GmbH, bestehend aus 2 Seiten. II. Die Kostenrahmenschätzung der Firma Assmann Beraten + Planen GmbH vom 3.11.2009 ist mir bislang von Ihnen noch immer nicht zugänglich gemacht worden. Welche Gründe gibt es hierfür? Wenn es keine Gründe geben sollte, bitte ich erneut um Übersendung einer Kopie. Dies gilt auch für etwaige weitere Unterlagen, die für den Wirtschaftlichkeitsvergleich bedeutsam sind und von der Stadt Dortmund herangezogen worden sind. III. Die genannten Unterlagen – soweit sie mir vorliegen – enthalten keine nachvollziehbare Berechnung, sondern teilen lediglich das Ergebnis von Berechnungen mit, wie Sie ja auch selbst zutreffend feststellen. Ich möchte Sie bitten, ausdrücklich zu bestätigen, dass es außer den vorstehend genannten Unterlagen keine weiteren Unterlagen als Grundlage oder Bestandteile des Wirtschaftlichkeitsvergleichs im Sinne des § 14 GemHVO NRW gibt und solche daher auch nicht mitgeteilt werden können. IV. Erlauben Sie mir noch folgende Fragen: 1. Ist der „Aktenvermerk“ der Firma audalis Kommunalberatung GmbH vom 9.11.2009 durch die Stadt Dortmund auf Plausibilität überprüft worden? Wenn ja, bitte ich, mir das Ergebnis in Kopie zugänglich zu machen. 2. Die „Bescheinigung über die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung“ vom 9.11.2009 der Firma audalis Kommunalberatung GmbH bezieht sich lediglich auf die geplanten Neubauten Robert-Bosch-Berufskolleg und Robert-Schuman-Berufskolleg, während das im genannten „Aktenvermerk“ vom selben Tag beurteilte Bauvorhaben neben den beiden Berufskollegs auch noch die Vierfachsporthalle, das Kreativwirtschaftliche Zentrum und eine Tiefgarage/Parkhaus/Parkpaletten umfasst. Hat diese Diskrepanz zu einer Überarbeitung des „Aktenvermerk“ der Firma Audalis vom 9.11.2009 geführt oder aus welchen Gründen ist der „Aktenvermerk“ als hinreichende Grundlage im Sinn des § 14 GemHVO NRW gegebenenfalls gewertet worden? 3. Ein Aktenvermerk ist üblicherweise ein Vermerk, den der Aussteller für seine eigenen Unterlagen anfertigt. Auf der mir von Ihnen zugeleiteten Kopie des „Aktenvermerks“ fehlen Unterschriften der Aussteller. Es findet sich lediglich die Angabe der Namen der Verfasser. Auch auf der „Bescheinigung über die Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs“ sind lediglich die Namen der Verfasser, aber keine Unterschriften wiedergegeben. Aus welchen Gründen sind dennoch der „Aktenvermerk“ und die „Bescheinigung“ als hinreichende Entscheidungsgrundlage im Sinne des § 14 GemHVO NRW qualifiziert worden? Welche rechtliche Qualität ist trotz der fehlenden Unterschriften den beiden genannten Texten durch die Stadt Dortmund beigelegt worden? Ich bedanke mich für Ihre Mühewaltung und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Anne Schulze-Allen c/o Attac Dortmund Anfragenr: 10751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anne Schulze-Allen attac Dortmund << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrte Frau Schulze-Allen, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Ma…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch [#10751]
Datum
3. April 2017 06:51
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrte Frau Schulze-Allen, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 02.04.2017, die ich an den Fachbereich Liegenschaften weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
Datum
27. April 2017
Status