Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
An: Herrn Stadtdirektor
Jörg Stüdemann
44122 Dortmund
Dortmund, den 22.07.2015
Betr.: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz von NRW
Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert-Bosch
Auskunft bzgl. Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs zwischen
einer Beschaffung mittels Investorenauswahlverfahren und einer
Beschaffung mittels Eigenrealisierung von 2 Berufsschulkollegs,
bzw. alternativ von 2 Berufsschulkollegs, 1 Kompetenzzentrum für
Kreativwirtschaft und 1 Tiefgarage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um eine schriftliche Auskunft, ob es vor der Entscheidung für ein Investorenauswahlverfahren im Zusammenhang mit dem Bau und der Rückanmietung von 2 Berufsschulkollegs einen der o.g. Wirtschaftlichkeitsvergleiche gegeben hat. Wenn ja, bitte ich um Zusendung einer Kopie, wenn nein bitte ich um schriftliche Angabe der Gründe für den Verzicht auf einen solchen Wirtschaftlichkeitsvergleich.
Es besteht aus meiner Sicht ein öffentliches Interesse daran zu prüfen, ob die Kosten für den Bau und Betrieb der Berufsschulkollegs über ein Investoren/ÖPP-Modell langfristig über einer Eigenrealisierung mittels Kreditaufnahme liegen.
Nach eigener Aussage hat die Stadt mit dem gewählten Bauerrichtungsmodell in dieser Größenordnung im Schulbereich Neuland betreten (Drucksache 13676-14 des Fachbereichs 40 vom 15.09.2014). Daher ist hier eine besondere Transparenz in Bezug auf Kosten und Vertragsrisiken geboten, um der interessierten Öffentlichkeit eine Entscheidungshilfe bei der Meinungsbildung zu zukünftigen Projekten dieser Art zu geben.
In einem von den Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder herausgegebenen „Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten“ vom 14. September 2011 wird z.B. kritisiert, „dass beim Wirtschaftlichkeitsvergleich vorrangig die Eigenbauvariante mit hohen Risikokosten belegt wird. Die monetäre Bewertung der Risiken wird somit zur Stellschraube im Wirtschaftlichkeitsvergleich von konventioneller Beschaffungs- und ÖPP-Variante.
Der vorstehende Antrag stützt sich auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Bitte machen Sie mir die erbetenen Informationen baldmöglichst zugänglich. (§ 5 Abs. 2 IFG NRW).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anne Schulze-Allen
Ergebnis der Anfrage
2011 entschied der Rat, Bau und Betrieb von 2 Berufskollegs am Dortmunder U nicht selbst zu realisieren, sondern einem privaten Investor zu überantworten. Es handelte sich um eine Investition von 80 Mio €, die die Stadt 25 – 30 Jahre an einen renditeorientierten privaten Investor im Rahmen eines ÖPP-Projekts mit geheimen und nicht korregierbaren Verträgen bindet.
Basis für die Entscheidung war ein Wirtschaftlichkeitsvergleich einer privaten Wirtschaftprüfungsgesellschaft „audalis Kommunalberatung GmbH“. Wir von Attac Dortmund wollten uns die Grundlage dieser weitreichenden Entscheidung ansehen und fragten nach einer Kopie dieses Vergleichs.
Die uns am 13.08.2015 überlassene Kopie der „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ stellte keine nachprüfbare Berechnung dar. Wir versuchten daher mit einem weiteren Antrag Auskünfte zu fehlenden Zahlen zu bekommen. Die meisten unserer Fragen wurden ausweichend oder mit Unzuständigkeit und Verweis auf den privaten Partner gar nicht beantwortet.
Am 2.4.2017 baten wir daher darum, ausdrücklich zu bestätigen, dass es außer den am 13.08.2015 übersandten Unterlagen keine weiteren Unterlagen als Grundlage oder Bestandteile des Wirtschaftlichkeitsvergleichs gebe und solche daher auch nicht mitgeteilt werden könnten.
In ihrem Antwortschreiben vom 24.4.2017 bestätigte die Stadt lediglich, dass es sich bei den am 13.08.2014 übersandten Kopien um die Ergebnisse aus dem Wirtschaftlichkeitsvergleich der „anerkannten“ privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "audalis Kommunalberatung GmbH" handele. Auf die Feststellung, dass die uns im Rahmen des IFG vorgelegten Unterlagen keine nachvollziehbare Berechnung enthalten würden, ging die Stadt in ihrem Schreiben nicht ein, sondern berief sich auf die Berufspflichten des Wirtschaftprüfers, die neben Gewissenhaftigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit die Pflicht zur Verschwiegenheit beinhalten würden. Wir hätten gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW (nur) Anspruch auf Zugang zu den bei der "Stelle" vorhandenen Informationen.
Auch eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung ist nach eigener Auskunft von der Stadt Dortmund nicht vorgenommen worden.
Schlussfolgerung: Die Stadt überlässt eine wichtige haushaltspolitische Entscheidung für oder gegen Privatisierung einer öffentlichen Infrastruktur einer privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dabei verzichtet sie selbst auf eine Plausibilitätsprüfung.
Eine Mehrheit im Rat nimmt an dieser Verfahrensweise keinen Anstoß, sondern folgt der Empfehlung der Verwaltung vorbehaltlos.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. Juli 2015
-
25. August 2015
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Kosten dieser Information:632,04 Euro
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- Von
- Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
- Betreff
- Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch [#10751]
- Datum
- 22. Juli 2015 11:12
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- Kommunalverwaltung Dortmund
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- Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
- Datum
- 13. August 2015
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- Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
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- AW: Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch [#10751]
- Datum
- 10. April 2016 13:13
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- Ihr Z. : 23/GB3-1 Grundstücksentwicklung und -vermarktung /Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz von NRW vom 10.04.2016; hier Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
- Datum
- 27. April 2016
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- Anfrage abgeschlossen
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- Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
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- Ihr Z. : 23/GB3-1 Grundstücksentwicklung und -vermarktung /Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz von NRW / Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert-Bosch / Zusage zur Kostenübernahme des Verwaltungsaufwandes [#10751]
- Datum
- 9. Mai 2016 15:08
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- Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert-Bosch
- Datum
- 31. Mai 2016
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- AW: Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert-Bosch [#10751]
- Datum
- 12. Juli 2016 10:58
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- 13. Juli 2016 06:29
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- Berufsschulkollegs
- Datum
- 8. August 2016
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- Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
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- Berufsschulkollegs Robert-Schuman und Robert-Bosch [#10751]
- Datum
- 12. August 2016 17:11
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- Datum
- 15. August 2016 09:37
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- 1. September 2016
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- Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
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- AW: Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch [#10751]
- Datum
- 9. Januar 2017 15:23
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- 9. Januar 2017 15:23
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- Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
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- 23/GB3-1 Grundstücksentwicklung und -vermarktung [#10751]
- Datum
- 10. Januar 2017 15:23
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- Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch [#10751]
- Datum
- 13. Januar 2017 09:53
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- Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
- Datum
- 25. Januar 2017
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- Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
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- 25. Januar 2017
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- Datum
- 23. Februar 2017
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- Anne Schulze-Allen (attac Dortmund)
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- AW: Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch [#10751]
- Datum
- 2. April 2017 22:29
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- Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch [#10751]
- Datum
- 3. April 2017 06:51
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- Ihr Z. : 23/GB3-1 Berufsschulkollegs Robert-Schumann und Robert Bosch
- Datum
- 27. April 2017
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