Berufung des Urteils über Kölner Raser

Anfrage an: Landgericht Köln

Nähere Informationen zu der Berufung, von Juli 2017 ,des "Rasereiunfalls" in Köln welcher sich im April 2015 ereignete.

Vielen Dank für Ihre juste Antwort!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2018
  • Frist
    4. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berufung des Urteils über Kölner Raser [#26776]
Datum
27. Februar 2018 21:22
An
Landgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nähere Informationen zu der Berufung, von Juli 2017 ,des "Rasereiunfalls" in Köln welcher sich im April 2015 ereignete. Vielen Dank für Ihre juste Antwort!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landgericht Köln
Entscheidungsanforderung Raserurteil "Auenweg" -Mein Bearbeitungszeichen lautet: 1451 E 154/18- bitte …
Von
Landgericht Köln
Betreff
Entscheidungsanforderung Raserurteil "Auenweg" -Mein Bearbeitungszeichen lautet: 1451 E 154/18- bitte bei Rückfragen angeben.
Datum
8. März 2018 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Entscheidung 117 KLs 19/15 ist in die Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen NRWE eingestellt worden und kann unter der Adresse www.nrwe.de<http://www.nrwe.de> in anonymisierter Form abgefragt werden. Gegen diese Entscheidung ist von der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt worden. Der BGH (AZ: 4 StR 415/16) hat daraufhin das Urteil teilweise aufgehoben und an das Landgericht Köln zurückverwiesen. Eine weitere Entscheidung beim Landgericht ist noch nicht ergangen. Mit freundlichen Grüßen