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Berurteilungen zur Legalität der Übernahme von Atomwaffen durch die Bundeswehr ("nukleare Teilhabe")

Berurteilungen zur Legalität der Übernahme von Atomwaffen durch die Bundeswehr ("nukleare Teilhabe"), insbesondere im Hinblick auf den Atomwaffensperrvertrag.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Berurteilungen zur …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berurteilungen zur Legalität der Übernahme von Atomwaffen durch die Bundeswehr ("nukleare Teilhabe") [#185882]
Datum
3. Mai 2020 10:37
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Berurteilungen zur Legalität der Übernahme von Atomwaffen durch die Bundeswehr ("nukleare Teilhabe"), insbesondere im Hinblick auf den Atomwaffensperrvertrag.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185882 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Antwort: Beurteilungen zur Legalität der Übernahme von Atomwaffen durch die Bundeswehr ("nukleare Teilhabe&qu…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Beurteilungen zur Legalität der Übernahme von Atomwaffen durch die Bundeswehr ("nukleare Teilhabe") [#185882]
Datum
4. Mai 2020 13:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1327 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 03.05.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 3. Mai 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1327 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Antwort: Beurteilungen zur Legalität der Übernahme von Atomwaffen durch die Bundeswehr ("nukleare Teilhabe&qu…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Beurteilungen zur Legalität der Übernahme von Atomwaffen durch die Bundeswehr ("nukleare Teilhabe") [#185882]
Datum
2. Juni 2020 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1327 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 03.05.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1327 vom 04.05.2020 Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 3. Mai 2020 (Bezug 1.). Zur nuklearen Teilhabe kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Deutschlands Sicherheit ist untrennbar mit der seiner Verbündeten in NATO und EU verbunden. Für die Sicherheit Europas ist das transatlantische Bündnis unverzichtbar. Deutschland, das sich im Kalten Krieg über fast 40 Jahre auf die Solidarität und Einsatzbereitschaft der Bündnispartner verlassen konnte, sieht sich in der Pflicht und Verantwortung, zur solidarischen und kollektiven Verteidigung beizutragen. Wirksame kollektive Verteidigung ist angesichts der Rückkehr von Gewalt und Gewaltandrohung in die europäische Politik sowie der Instabilitäten in der Nachbarschaft des Bündnisgebietes von existenzieller Bedeutung. Gegenüber äußeren Bedrohungen setzt die Allianz auch künftig vorrangig auf Abschreckung. Solange nukleare Waffen ein Mittel militärischer Auseinandersetzungen sein können, besteht die Notwendigkeit zu nuklearer Abschreckung fort. Die NATO ist weiterhin ein nukleares Bündnis. Deutschland bleibt über die nukleare Teilhabe in die Nuklearpolitik und die diesbezüglichen Planungen der Allianz eingebunden. Dies geht einher mit dem Bekenntnis Deutschlands zu dem Ziel, die Bedingungen für eine nuklearwaffenfreie Welt zu schaffen. "Beurteilungen zur Legalität..." liegen hier nicht vor. Ggf. könnte diesbezüglich eine Anfrage beim Auswärtigen Amt zielführend sein. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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