Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Besatzungskosten

einen Nachweis über die in den vergangenen 5 Jahren gezahlten Besatzungskosten nach Artikel 120.1 GG . Zitat daraus:

"(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten..."

Mich interessieren in erster Linie die Aufwendungen für die Besatzungsmächte. In zweiter Linie die Kosten aus den Kriegsfolgelasten.

In welchem Haushaltsposten des Bundeshaushalts werden die Besatzungskosten aufgeführt, wie hoch sind diese in den einzelnen Jahren gewesen und welche Buchungsposten/Buchungskonten/Kostenstellen genau sind durch den Bund zu finanzieren.

Ich bitte um Darstellung der Summen der BP/BK/BKSt. pro Jahr.

Danke und

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. April 2014
  • Frist
    31. Mai 2014
  • Ein:e Follower:in
klaus lohfing-blanke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: einen Nachweis ü…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
klaus lohfing-blanke
Betreff
Besatzungskosten [#6327]
Datum
28. April 2014 22:53
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
einen Nachweis über die in den vergangenen 5 Jahren gezahlten Besatzungskosten nach Artikel 120.1 GG . Zitat daraus: "(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten..." Mich interessieren in erster Linie die Aufwendungen für die Besatzungsmächte. In zweiter Linie die Kosten aus den Kriegsfolgelasten. In welchem Haushaltsposten des Bundeshaushalts werden die Besatzungskosten aufgeführt, wie hoch sind diese in den einzelnen Jahren gewesen und welche Buchungsposten/Buchungskonten/Kostenstellen genau sind durch den Bund zu finanzieren. Ich bitte um Darstellung der Summen der BP/BK/BKSt. pro Jahr. Danke und
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen klaus lohfing-blanke
Bundesministerium der Finanzen
Anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Besatzungskosten
Datum
21. Mai 2014 10:52
Status
Warte auf Antwort
Anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme.
klaus lohfing-blanke
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Monika Weber REFERAT/PROJEKT V B 5 Ihre Nachricht an mich am 21. Mai 2014 Sehr …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
klaus lohfing-blanke
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Besatzungskosten [#6327]
Datum
21. Mai 2014 15:05
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Monika Weber REFERAT/PROJEKT V B 5 Ihre Nachricht an mich am 21. Mai 2014 Sehr geehrt<< Anrede >> Dank für Ihrer Antwort. Leider muß ich nachfragen, denn diese Ihre Antwort kann schlecht befriedigen und wirft weitere Fragen auf. Wer "zeichnet" für die Aussage Verantwortung? Da es sich um einen "Bescheid" handeln soll, bitte ich um Zusendung einer unterschriebenen und gesiegelten Version per Post. Ihrer Antwort wäre also zu entnehmen, daß z.B. die Air-Force-Base der Amerikaner in Rammstein, welche die Drohneneinsätze und Tötungsbefehle des US-Präsidenten Obama auf dem Planeten durchsteuert und Bildmaterial dazu auswertet, nicht vom Bund und vom Steuerzahler des "Vereinigten Wirtschaftsgebietes" (Artikel 123 GG) und/oder "Bund" finanziell mitzutragen ist? Siehe Aussage Brandon Bryant im Rahmen einer "Panorama" Recherche des NDR (ARD)?: http://www.tagesschau.de/inland/ramstein-drohnen100.html Wer ist im Sinne des Grundgesetz Artikel 120 überhaupt der "Bund" und gem. GG Artikel 133 "Vereinigtes Wirtschaftsgebiet"? Definieren Sie mir bitte beide Begriffe und Rechtssubjekte und in welcher Beziehung stehen diese zum Staatsrechtssubjekt "Deutsches Reich" in den Grenzen bis 29.07.1914 (vorkonstitutionell), welches ja entsprechend Bundesverfassungsgerichtsurteil (Gesetzeskraft und bisher nicht außer Kraft gesetzt) nicht untergegangen ist? Siehe z.B. Urteil von 1987 (BVG U 2 BVR 373/83), Seite 18 und 31.7.1973 (BVerfGE 36, 1 ff.). Warum dulden wir also auf unserem Boden, wenn doch entsprechend Grundgesetz (besatzungsrechtliches Ordenungsmittel) von uns aus kein Krieg mehr ausgehen darf und entsprechend Ihrer Aussage die "Besatzung" beendet sein soll Kriegseinsätze und Drohneneinsatz? Es bleibt also die berechtigte Frage, wer finanziert (diese mit)? Warum existiert dann überhaupt der Artikel 120 noch, ist er doch nicht durch die sogenannte Ewigkeitsklausel im Artikel 79 GG geschützt? - Ich bezweifle daher die Aussage, daß es keine Besatzung und damit keine Besatzungskosten seit 1955 (Deutschlandvertrag) mehr gibt. Siehe dazu auch die Aussagen des Dr. Gysi (LINKE), Maurer (LINKE), Gabriel (SPD), Schäuble (CDU), Trittin (B90-GRÜNE), Seehofer (CSU), welche ihrerseits in aller Öffentlichkeit davon sprachen, daß unser Land nicht souverän agiert. Diese unsouveräne Handlungsweise kann also nur damit zusammenhängen, daß das Besatzungsstatut weiterhin existiert, zumal mit dem Einbinden auch der Bundeswehr in NATO-geführte Kriegseinätze ein Grundgesetzbruch verbunden ist, welcher nur durch die Besatzungsmacht selbst gedeckt werden kann. Welche sonstigen Besatzungskosten die nach der Einschätzung des Unterzeichners nicht unter den Art. 120 fallen, wären aufgrund sonstiger Vereinbarungen zu benennen und fließen belastend in den Bundeshaushalt ein? Ich bitte um ernsthafte Beantwortung mit Siegel und Unterschrift eines für die Beantwortung meiner Anfrage Verantwortung tragenden. ggf, überstellen Sie bitte von Ihnen nicht zu beantwortende Teilfragen an die entsprechenden Ministerien. MfG und Dank im Voraus klaus Lohfing-Blanke Anfragenr: 6327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Besatzungskosten [#6327]
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Besatzungskosten [#6327]
Datum
18. Juni 2014
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Finanzen
als pdf Scan abgelegt
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Besatzungskosten [#6327]
Datum
18. Juni 2014
Status

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klaus lohfing-blanke
Für Ihre Zuordnung: GZ VB5 O 1319/14/10115 Sehr geehrt<< Anrede >> Ich erhielt von Ihnen am 18.06.20…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
klaus lohfing-blanke
Betreff
AW: AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Besatzungskosten [#6327]
Datum
11. September 2014 11:08
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Für Ihre Zuordnung: GZ VB5 O 1319/14/10115 Sehr geehrt<< Anrede >> Ich erhielt von Ihnen am 18.06.2014 Nachricht zu meiner Anfrage das Besatzungsstatut und die dafür anfallenden Kosten (Artikel 120 GG) betreffend. Ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Antwort. Ich habe von Ihnen jedoch keinen "Bescheid" verlangt, sondern ich wollte Antworten auf meine mich drängenden Fragen haben. Diese Ihre Antworten können jedoch immer noch nicht befriedigen, zumal erst kürzlich in den "Vertraulichen Mitteilungen" Nr. 4092 die Nachricht vermeldet worden ist, daß sich die Besatzungskosten auf mindestens 30 Mrd. Euro jährlich summieren. Dabei kämen in einer weiteren Ausbaustufe des Leipziger Militärdrehkreuzes und Ausbau der Verklappung von Militärmaterial und -personal des dortigen Flughafens noch einmal 7 Mrd. Euro jährlich hinzu, was dann summiert in etwa dem russischen Militärhaushalt nahe käme. Genauere Angaben zu finanzierten Militärprojekten entnehmen Sie bitte einem Artikel auf http://www.goldseiten.de/artikel/215315--Deutschland~-Aktuelle-Besatzungskosten-belaufen-sich-geschaetzt-auf-ueber-30-Mrd.--jaehrlich-.html Wie vertragen sich diese Zahlen mit den von Ihnen angegebenen auf meine an Sie durchgestellte journalistische Anfrage, welche sich lediglich im zweistelligen Millionenbereich bewegen sollen? Weshalb wird um die Besatzungskosten ein derartiges Geheimnis gemacht? Versteht sich das Bundesministerium der Finanzen als Verschleierungsorgan? Selbst Ihr eigener oberster Dienstherr hat in aller Öffentlichkeit geäußert Zitat: "...Wir in Deutschland sind seit dem 8.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen..." Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=Ab1lyuTyu0U - viele weitere Politiker auf höchster Ebene bestätigten das mit ganz eigenen Einlassungen dazu. Gabriel, Gysi, Seehofer, Waigel, Carlo Schmidt, Trittin, Maurer und v. a.. "Nicht volle Souveränität" impliziert zwangsläufig, daß man nicht souverän sein kann und somit das Besatzungsstatut weiterhin existent, wie ja auch den Zusatzverträgen zum 2+4 Vertrag leicht zu entnehmen ist. Sieht sich das Bundesministerium der Finanzen an völkerrechtliche Verträge wie z.B. die Haager Landkriegsordnung (jus cogens - Zwingendes Recht) gebunden? Ich ersuche um ernsthafte Auskunft mit der Bitte, wenn Ihnen selbst die Beantwortung nicht möglich ist, sie dem "Bundesfinanzminister" Schäuble selbst zur Beantwortung zu überlassen, denn seine Äußerungen stehen in eklatantem Widerspruch zu den durch Sie selbst gemachten Einlassungen. Mit freundlichen Grüßen klaus a.d.F. Lohfing-Blanke Journalist ... Anfragenr: 6327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>