Besatzungsstatut und Friedensvertrag

Ein offizielles Schreiben über das derzeitige Besatzungsstatut und wie lange es noch gilt.

Die Verträge die nach dem 2.ten Weltkrieg über die bestehende Besatzung geschlossen wurden.

Den 2+4 Vertrag sowie die Verträge zur Wiedervereinigung von der DDR und der BRD

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2019
  • Frist
    7. August 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein offizielles Sch…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besatzungsstatut und Friedensvertrag [#154388]
Datum
5. Juli 2019 19:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein offizielles Schreiben über das derzeitige Besatzungsstatut und wie lange es noch gilt. Die Verträge die nach dem 2.ten Weltkrieg über die bestehende Besatzung geschlossen wurden. Den 2+4 Vertrag sowie die Verträge zur Wiedervereinigung von der DDR und der BRD
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12007/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang ihre…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
190708, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Besatzungsstatut und Friedensvertrag
Datum
8. Juli 2019 11:33
Status
Warte auf Antwort
Az: GI5-12007/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang ihres Schreibens vom 05. Juli 2019.Sie berufen sich in Ihrem Schreiben auf den Wortlaut des Besatzungsstatuts, veröffentlicht am 12. Mai 1949 durch die Militärgouverneure und Oberbefehlshaber der Westzonen. 1.Dies können Sie unter dem unten beigefügten Link nachlesen.https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0013_bes&object=translation&l=de2.Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine „Alliierte Kommandatur“ mehr. Offiziell beendet wurde die Tätigkeit der Alliierten Kommandantur mit Inkrafttreten des Zwei plus Vier Vertrages 1991. Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 („Zwei-plus-Vier Vertrag“) besagt in Artikel 7 ausdrücklich:Artikel 7 (1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika **beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes.**** aufgelöst. ******(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß **volle Souveränität**3. Ich verweise auf das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts vom 23. November 2007 (BGBL I, Seite 2614).In § 1 dieses Gesetzes (Aufhebung von Besatzungsrecht) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht) **aufgehoben werden.**Abschließend verweise ich auf die „Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“. Ziffer 1 dieser Bekanntmachung besagt folgendes:„Der Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten wird mit der Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und auf Deutschland **als Ganzes suspendier****außer Kraft“.**4.Zum Zwei plus Vier Vertrag und zum Einigungsvertrag verwese ich auf die Links der Bundeszentrale für politische Bildung.https://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/zwei-plus-vier-vertrag/https://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/einigungsvertrag/ Mit freundlichen Grüßen