Beschaffung von Medical Testkits (Produkt Code 300215) in 2018

In 2018 wurden von von Deutschland "Medical Testkits" (Produkt Code 300215) beschafft, die heute von der "World Customs Organization" als entscheidend für die Bekämpfung von COCID-19 eingestuft werden. Der Beschaffungspreis wird mit 21.681,696.06 USD beziffert.
Die Angaben sind zuverlässig und wurden aus den Daten der WITS-Worldbank extrahiert.

Anfrage an den Staat:
1. Wer hat den Auftrag erteilt und für welchen Zweck wurden diese Testkits beschafft?
2. Können diese Testkits für den PCR-Test zum Nachweis von Sars-Cov-2 verwendet werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Gerhard Schittenhelm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In 2018 wurden v…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Gerhard Schittenhelm
Betreff
Beschaffung von Medical Testkits (Produkt Code 300215) in 2018 [#201128]
Datum
18. Oktober 2020 20:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In 2018 wurden von von Deutschland "Medical Testkits" (Produkt Code 300215) beschafft, die heute von der "World Customs Organization" als entscheidend für die Bekämpfung von COCID-19 eingestuft werden. Der Beschaffungspreis wird mit 21.681,696.06 USD beziffert. Die Angaben sind zuverlässig und wurden aus den Daten der WITS-Worldbank extrahiert. Anfrage an den Staat: 1. Wer hat den Auftrag erteilt und für welchen Zweck wurden diese Testkits beschafft? 2. Können diese Testkits für den PCR-Test zum Nachweis von Sars-Cov-2 verwendet werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerhard Schittenhelm Anfragenr: 201128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201128/ Postanschrift Gerhard Schittenhelm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Schittenhelm
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schittenhelm, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Beschaffung von Medical Testkits (Produkt Code 300215) in 2018 [#201128]
Datum
22. Oktober 2020 07:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schittenhelm, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schittenhelm, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage Beschaffung von Medical Testkits (Produkt Code 300215) in 2018 [#201128]
Datum
29. Dezember 2020 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schittenhelm, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schittenhelm
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschaffung von Medical Testkits (Produk…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Gerhard Schittenhelm
Betreff
AW: Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage Beschaffung von Medical Testkits (Produkt Code 300215) in 2018 [#201128]
Datum
9. Januar 2021 19:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschaffung von Medical Testkits (Produkt Code 300215) in 2018“ vom 18.10.2020 (#201128) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Schittenhelm Anfragenr: 201128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201128/ Postanschrift Gerhard Schittenhelm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schittenhelm, bezugnehmend auf Ihre u.a. Anfrage zur Beschaffung von "MedicalTestkits" im Jah…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Beschaffung von Medical Testkits (Produkt Code 300215) in 2018 [#201128]
Datum
24. März 2021 10:49
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Schittenhelm, bezugnehmend auf Ihre u.a. Anfrage zur Beschaffung von "MedicalTestkits" im Jahr 2018 teile ich folgendes mit: Zu 1) Informationen zu diesen Vorgängen liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Zuständig hierfür wäre die Weltbank. Zu 2) Das neuartige Coronavirus SARS-CoV2 kann erst seit dem Auftreten in Wuhan/Volksrepublik China durch PCR-Test nachgewiesen werden. Außerhalb Ihrer IFG-Anfrage haben unsere Recherchen folgendes ergeben: Die Grundannahme der IFG-Anfrage ist falsch. Unter dem Produkt Code 300215 werden verschiedenste Produkte zusammengefasst. Dies sind beispielsweise Medizinprodukte, mit denen seit langem gehandelt wird. Sie helfen auch bei anderen Krankheiten und Infektionen, waren aber zur leichteren Bestellung mit dem neuen Titel versehen worden. Auf der Website der World Integrated Trade Solution (WITS) wurden zeitweise Im- und Exportdaten von «Covid-19 Test Kits» und «Covid-19 Medical Supplies» aufgelistet. Diese Website ist eine offizielle Datenbank der Weltbank, der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) und der Welthandelsorganisation (WTO). Jedes Produkt wird einer Produktgruppe zugeordnet und bekommt eine Handelsnummer, auch HS-Code genannt. Der Produkt Code 300215 war schon vor der Corona-Pandemie in Gebrauch und ist nicht speziell für den aktuellen Erreger Sars-CoV-2 entwickelt worden. Im April 2020 hat die Weltzollorganisation (WZO) bestimmte HS-Codes zusammengestellt, denen eine neue Beschreibung gegeben wurde um es den verschiedenen Handelspartnern zu erleichtern, sogenannte kritische Produkte, die bei Covid-19-Patienten angewendet werden können, leichter zu finden. Die Umbenennung der Produktbezeichnungen sollte also vor allem nutzerfreundlich sein und die Datenbankrecherche vereinfachen. «Diese Produkte hatten zuvor für viele Jahre einen anderen Nutzen, sind aber in diesem Jahr Covid-19-spezifisch geworden», erklärt die Sprecherin der Weltbank auf Anfrage der Deutschen Presseagentur am 7. September 2020. Diese Umbenennung hat sich ausgewirkt auf alle gehandelten Produkte seit 2017, wodurch eine Verbindung zu COVID-19 entstand, die nicht beabsichtigt und auch sachfremd war. Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schittenhelm
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschaffung von Medical Testkits (Produkt Code …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Gerhard Schittenhelm
Betreff
AW: Beschaffung von Medical Testkits (Produkt Code 300215) in 2018 [#201128]
Datum
17. April 2021 23:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschaffung von Medical Testkits (Produkt Code 300215) in 2018“ vom 18.10.2020 (#201128) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Schittenhelm Anfragenr: 201128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201128/ Postanschrift Gerhard Schittenhelm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schnittenhelm, Ihr IFG Antrag wurde mit Email vom 24. März 2021 beantwortet. Diese Email habe …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Beschaffung von Medical Testkits (Produkt Code 300215) in 2018 [#201128]
Datum
19. April 2021 07:28
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWBeschaffungvonMedicalTestkitsProdukt.eml
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Schnittenhelm, Ihr IFG Antrag wurde mit Email vom 24. März 2021 beantwortet. Diese Email habe ich Ihnen nochmals als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen