Beschaffung von "Sonderwagen 5"
Die „Sonderwagen 4“ (SW 4) der Polizeien von Bund und Ländern werden durch „Sonderwagen 5“ ersetzt. Das Bundesministerium des Innern beschafft für Bundesbehörden 10 und für Landesbereitschaftspolizeien 55 Stück. Die Fahrzeuge werden als Begleitfahrzeuge den Wasserwerferstaffeln zugeordnet. Die Landespolizeien sollen außerdem weitere SW 5 in eigener Verantwortung beschaffen.
Wie viele „Sonderwagen 5“ werden durch das Bundesministerium des Innern bzw. den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft und wann soll die Auslieferung erfolgen?
Wie viele „Sonderwagen 5“ kauft das Bundesland in eigener Verantwortung?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum8. Januar 2020
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11. Februar 2020
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