Beschaffung von "Sonderwagen 5"

Die „Sonderwagen 4“ (SW 4) der Polizeien von Bund und Ländern werden durch „Sonderwagen 5“ ersetzt. Das Bundesministerium des Innern beschafft für Bundesbehörden 10 und für Landesbereitschaftspolizeien 55 Stück. Die Fahrzeuge werden als Begleitfahrzeuge den Wasserwerferstaffeln zugeordnet. Die Landespolizeien sollen außerdem weitere SW 5 in eigener Verantwortung beschaffen.

Wie viele „Sonderwagen 5“ werden durch das Bundesministerium des Innern bzw. den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft und wann soll die Auslieferung erfolgen?
Wie viele „Sonderwagen 5“ kauft das Bundesland in eigener Verantwortung?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2020
  • Frist
    7. Februar 2020
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die „Sonderwagen 4“ (S…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffung von "Sonderwagen 5" [#173620]
Datum
8. Januar 2020 10:18
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die „Sonderwagen 4“ (SW 4) der Polizeien von Bund und Ländern werden durch „Sonderwagen 5“ ersetzt. Das Bundesministerium des Innern beschafft für Bundesbehörden 10 und für Landesbereitschaftspolizeien 55 Stück. Die Fahrzeuge werden als Begleitfahrzeuge den Wasserwerferstaffeln zugeordnet. Die Landespolizeien sollen außerdem weitere SW 5 in eigener Verantwortung beschaffen. Wie viele „Sonderwagen 5“ werden durch das Bundesministerium des Innern bzw. den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft und wann soll die Auslieferung erfolgen? Wie viele „Sonderwagen 5“ kauft das Bundesland in eigener Verantwortung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173620
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung über das Internetportal FragDenStaat zur Beschaffung…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
WG: Beschaffung von "Sonderwagen 5" [#173620]
Datum
8. Januar 2020 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung über das Internetportal FragDenStaat zur Beschaffung von "Sonderwagen 5" für die Bereitschaftspolizeien der Länder. Sie berufen sich zur Begründung Ihres Auskunftsrechtes auf das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) sowie auf das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Diese sind jedoch hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Auskünfte hier nicht einschlägig, Ihre Anfrage wurde daher als Bürgeranfrage behandelt. Zu Ihren Fragen: "Wie viele „Sonderwagen 5“ werden durch das Bundesministerium des Innern bzw. den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft und wann soll die Auslieferung erfolgen?" Bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. "Wie viele „Sonderwagen 5“ kauft das Bundesland in eigener Verantwortung?" Das Land Niedersachsen plant keine Beschaffung von "Sonderwagen 5" in eigener Verantwortung. Mit freundlichen Grüßen