Beschaffung von "Sonderwagen 5"

Die „Sonderwagen 4“ (SW 4) der Polizeien von Bund und Ländern werden durch „Sonderwagen 5“ ersetzt. Das Bundesministerium des Innern beschafft für Bundesbehörden 10 und für Landesbereitschaftspolizeien 55 Stück. Die Fahrzeuge werden als Begleitfahrzeuge den Wasserwerferstaffeln zugeordnet. Die Landespolizeien sollen außerdem weitere SW 5 in eigener Verantwortung beschaffen.

Wie viele „Sonderwagen 5“ werden durch das Bundesministerium des Innern bzw. den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft und wann soll die Auslieferung erfolgen?
Wie viele „Sonderwagen 5“ kauft das Bundesland in eigener Verantwortung?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die „Son…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffung von "Sonderwagen 5" [#173610]
Datum
8. Januar 2020 10:18
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die „Sonderwagen 4“ (SW 4) der Polizeien von Bund und Ländern werden durch „Sonderwagen 5“ ersetzt. Das Bundesministerium des Innern beschafft für Bundesbehörden 10 und für Landesbereitschaftspolizeien 55 Stück. Die Fahrzeuge werden als Begleitfahrzeuge den Wasserwerferstaffeln zugeordnet. Die Landespolizeien sollen außerdem weitere SW 5 in eigener Verantwortung beschaffen. Wie viele „Sonderwagen 5“ werden durch das Bundesministerium des Innern bzw. den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft und wann soll die Auslieferung erfolgen? Wie viele „Sonderwagen 5“ kauft das Bundesland in eigener Verantwortung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173610
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Senator für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 08.01.2020 wurde zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an mic…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Beschaffung von "Sonderwagen 5" [#173610]
Datum
14. Januar 2020 17:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 08.01.2020 wurde zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet. Nach entsprechender Prüfung erhalten Sie weitere Informationen aus meinem Referat. Mit freundlichen Grüßen

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Der Senator für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 08.01.2020 beantworte ich wie folgt: · Wie viele "So…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Beschaffung von "Sonderwagen 5" [#173610]
Datum
5. Februar 2020 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 08.01.2020 beantworte ich wie folgt: · Wie viele "Sonderwagen 5" werden durch das Bundesministerium des Innern bzw. den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft und wann soll die Auslieferung erfolgen? Die angefragten Angaben zur Verteilung der Fahrzeuge in der Ausstattungsnachweisung der Bundespolizei sind als VS-NfD eingestuft. Gem. § 3 zum Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) "Schutz von besonderen öffentlichen Belangen" besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt. Die Informationen dürfen damit nur Personen zugänglich gemacht werden, die aufgrund ihrer Dienstpflichten von diesen Kenntnis haben müssen. Allgemein lässt sich mitteilen, dass gegenwärtig beim Beschaffungsamt des BMI das Ausschreibungsverfahren läuft, das gemäß der Vergabeverordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durchgeführt wird und besonderen Vertraulichkeitspflichten unterliegt. Im Vergabeverfahren wurde bisher noch kein Zuschlag erteilt und dementsprechend ist auch noch kein Unternehmen beauftragt worden. · Wie viele "Sonderwagen 5" kauft das Bundesland in eigener Verantwortung? Die Polizei Bremen wird nach jetzigem Stand keine weiteren Fahrzeuge dieser Kategorie aus eigenen Haushaltsmitteln beschaffen. Mit freundlichen Grüßen