Beschaffung von "Sonderwagen 5"

Die „Sonderwagen 4“ (SW 4) der Polizeien von Bund und Ländern werden durch „Sonderwagen 5“ ersetzt. Das Bundesministerium des Innern beschafft für Bundesbehörden 10 und für Landesbereitschaftspolizeien 55 Stück. Die Fahrzeuge werden als Begleitfahrzeuge den Wasserwerferstaffeln zugeordnet. Die Landespolizeien sollen außerdem weitere SW 5 in eigener Verantwortung beschaffen.

Wie viele „Sonderwagen 5“ werden durch das Bundesministerium des Innern bzw. den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft und wann soll die Auslieferung erfolgen?
Wie viele „Sonderwagen 5“ kauft das Bundesland in eigener Verantwortung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die „Sonderwagen …
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffung von "Sonderwagen 5" [#173612]
Datum
8. Januar 2020 10:18
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die „Sonderwagen 4“ (SW 4) der Polizeien von Bund und Ländern werden durch „Sonderwagen 5“ ersetzt. Das Bundesministerium des Innern beschafft für Bundesbehörden 10 und für Landesbereitschaftspolizeien 55 Stück. Die Fahrzeuge werden als Begleitfahrzeuge den Wasserwerferstaffeln zugeordnet. Die Landespolizeien sollen außerdem weitere SW 5 in eigener Verantwortung beschaffen. Wie viele „Sonderwagen 5“ werden durch das Bundesministerium des Innern bzw. den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft und wann soll die Auslieferung erfolgen? Wie viele „Sonderwagen 5“ kauft das Bundesland in eigener Verantwortung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173612
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 08.01.2020 ist uns zugeleitet worden. Bis zur Beantwortung Ihrer A…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Beschaffung von "Sonderwagen 5" [#173612]
Datum
10. Januar 2020 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 08.01.2020 ist uns zugeleitet worden. Bis zur Beantwortung Ihrer Anfrage dürfen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen können: zu Ihr…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Beschaffung von "Sonderwagen 5" [#173612]
Datum
17. Januar 2020 10:18
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen können: zu Ihrer ersten Frage nach der Gesamtanzahl der zu beschaffenden "Sonderwagen 5" bitten wir Sie, sich unmittelbar an das Bundesministerium des Innern bzw. den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder zu wenden. Dieser ist für das gesamte Vergabe- und Beschaffungsverfahren für die Sonderwagen 5 zuständig. Der Zeitpunkt der Auslieferung der Sonderwagen ist vom Ausgang des Vergabeverfahren abhängig. Zu Ihrer zweiten Frage nach der Anzahl von Sonderwagen 5, die der Freistaat Bayern für die Bayerische Polizei kauft, können wir mitteilen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Lieferung von sechs Sonderwagen 5 durch den Bund vorgesehen ist. Ein darüber hinaus gehender Kauf von Sonderwagen 5 aus Landesmitteln ist zur Zeit nicht geplant. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich zu sein. Mit freundlichen Grüßen