Beschäftigte in Mehrfachbeschäftigung

Bitte teilen Sie mir die Anzahl der Beschäftigten der Verbandsgemeinde Bad Breisig mit, welche bei der Verbandsgemeinde Bad Breisig hauptbeschäftigt sind, aber auch nebenher einer weiteren Beschäftigung (Minijob, geringfügige Beschäftigung) in der Verbandsgemeinde nachgehen (Beispiel: 1 Beschäftigte/r Vollzeit/Teilzeit in der Verwaltung und gleichzeitig auf bis zu 450,00-EUR-Basis in der Tourist-Information oder mit Steuerklasse VI). Dies schließt auch die Beschäftigung in den Ortsgemeinden sowie der Stadt ein.

Vielen Dank im Voraus.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. November 2018
  • Frist
    7. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen S…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschäftigte in Mehrfachbeschäftigung [#34395]
Datum
5. November 2018 13:14
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir die Anzahl der Beschäftigten der Verbandsgemeinde Bad Breisig mit, welche bei der Verbandsgemeinde Bad Breisig hauptbeschäftigt sind, aber auch nebenher einer weiteren Beschäftigung (Minijob, geringfügige Beschäftigung) in der Verbandsgemeinde nachgehen (Beispiel: 1 Beschäftigte/r Vollzeit/Teilzeit in der Verwaltung und gleichzeitig auf bis zu 450,00-EUR-Basis in der Tourist-Information oder mit Steuerklasse VI). Dies schließt auch die Beschäftigung in den Ortsgemeinden sowie der Stadt ein. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschäftigte in Mehrfachbeschäftigung“ vom 05.…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschäftigte in Mehrfachbeschäftigung [#34395]
Datum
9. Dezember 2018 20:27
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschäftigte in Mehrfachbeschäftigung“ vom 05.11.2018 (#34395) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Leider verstoßen Sie gem. § 12 Absatz 3 Satz 1 Landestransparenzgesetz von Rheinland-Pfalz (LTranspG) gegen die Monatsfrist der Beantwortung. Ich finde es leider sehr traurig, dass seitens der Verwaltung überhaupt keine Rückmeldung kommt - noch nicht einmal eine Zwischennachricht, Entschuldigung oder gar anfangs eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beschäftigte in Mehrfachbeschäftigung“ [#34395] [#34395]
Datum
13. Dezember 2018 07:51
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34395 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil - wie üblich seitens der Verwaltung - keine Rückmeldung erfolgt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34395.pdf Anfragenr: 34395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in wir möchten darauf hinweisen, dass der Beantwortung der Anfrage in § 16 Abs. 1 Nr. 2 …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Beschäftigte in Mehrfachbeschäftigung [#34395]
Datum
19. Dezember 2018 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir möchten darauf hinweisen, dass der Beantwortung der Anfrage in § 16 Abs. 1 Nr. 2 LTranspG normierte Belange entgegenstehen, wonach der Antrag auf Informationszugang abzulehnen ist, soweit durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten Dritter offenbart werden. Die Beantwortung dieser Frage lehnen wir somit ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, da keine Personen genannt werden sollen, sondern die "Anzahl der Personen&quo…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschäftigte in Mehrfachbeschäftigung [#34395]
Datum
21. März 2019 20:50
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da keine Personen genannt werden sollen, sondern die "Anzahl der Personen" steht dies nicht im Widerspruch zu der von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Fragestellung weisen wir darauf hin, dass das Landestransparenzgesetz nach §…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Beschäftigte in Mehrfachbeschäftigung [#34395]
Datum
27. März 2019 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Fragestellung weisen wir darauf hin, dass das Landestransparenzgesetz nach § 11 Abs. 1 S. 1 LTranspG ausschließlich Zugang zu den bei der transparenzpflichtigen Stellen vorhandenen Informationen gewährt. Nicht zu den vorhandenen Informationen gehören Informationen, die erst durch eine weitere Bearbeitung eines Falles gewonnen werden können. Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig führt über die geforderten Daten keine Statistik. Aus diesem Grund ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz keine Pflicht, Stellungnahmen zu einem bestimmten Thema zu verfassen. Mit freundlichen Grüßen