Beschäftigung von Rainer Wendt

den Schriftverkehr, der zur Weiterbeschäftigung von Rainer Wendt als Hauptkommissar führte, obwohl er das Amt des Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft innehat und somit nicht als Polizist arbeitet. Hierbei beziehe ich mich auf aktuelle Medienberichte und freue mich auf eine Antwort.

Vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. März 2017
  • Frist
    7. April 2017
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschäftigung von Rainer Wendt [#20578]
Datum
4. März 2017 20:45
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Schriftverkehr, der zur Weiterbeschäftigung von Rainer Wendt als Hauptkommissar führte, obwohl er das Amt des Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft innehat und somit nicht als Polizist arbeitet. Hierbei beziehe ich mich auf aktuelle Medienberichte und freue mich auf eine Antwort. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Anfrage nach IFG Sehr geehrter Antragsteller, anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anfrage nach IFG
Datum
22. September 2017 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, anliegendes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach IFG [#20578] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Ich kann den Grund der…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach IFG [#20578]
Datum
22. September 2017 20:36
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Ich kann den Grund der Ablehnung nachvollziehen. Es würde mich jedoch freuen, wenn der Schriftverkehr nach Abschluss der Untersuchung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird, damit sich jeder Bürger selbst ein Bild von der Entscheidung zur weiteren Besoldung von Herrn Wendt machen kann. Vielleicht lässt sich dies ja in einen Abschlussbericht zum Thema integrieren. Vielen Dank für Ihre Mühe um meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>