Beschäftigungsverbot

Ich bin 76 Jahre und mir fehlt ein Stück Lunge. Ich arbeite noch an der Jet Tankstelle Brühlerstr. weil meine Altersrente nur 580,00 € beträgt. Da ich mir aus finanziellen Gründen keinen unbezahlten Urlaub leisten kann, frage ich an ob es icht die Möglichkeit gibt ein Beschäftigungs- oder Arbeitsverbot auszusprechen. Krankenhaus Bethanien und der Hausarzt haben dies leider abgelehnt. Ich denke außergewöhnliche Situationen erfordern auch außergewöhnliche Maßnahmen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschäftigungsverbot [#183790]
Datum
1. April 2020 13:19
An
Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin 76 Jahre und mir fehlt ein Stück Lunge. Ich arbeite noch an der Jet Tankstelle Brühlerstr. weil meine Altersrente nur 580,00 € beträgt. Da ich mir aus finanziellen Gründen keinen unbezahlten Urlaub leisten kann, frage ich an ob es icht die Möglichkeit gibt ein Beschäftigungs- oder Arbeitsverbot auszusprechen. Krankenhaus Bethanien und der Hausarzt haben dies leider abgelehnt. Ich denke außergewöhnliche Situationen erfordern auch außergewöhnliche Maßnahmen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183790 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Da offensichtlich keine medi…
Von
Stadt Solingen - Stadtdienst Gesundheit
Betreff
Antwort: WG: Beschäftigungsverbot [#183790]
Datum
2. April 2020 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Da offensichtlich keine medizinische Notwendigkeit für ein Beschäftigungsverbot vorliegt, kann seitens des Stadtdienstes Gesundheit auch kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Wenn Ihre Altersrente lediglich 580,00 € beträgt und Sie bisher Ihren Lebensunterhalt durch den Zusatzverdienst an einer Tankstelle sichergestellt haben, dieser Beschäftigung derzeit aber nicht nachgehen, um sich vor einer möglichen Infizierung zu schützen, besteht die Möglichkeit, dass Sie Grundsicherungsleistungen beim Stadtdienst Soziales oder Wohngeld beim Stadtdienst Wohnen beantragen. "Hinweis für Rentner mit geringer Rente Der Rentner sollte sich zuerst an die Grundsicherung wenden. Beide Gesetze schließen sich gegenseitig aus. Die Stelle, die den höheren Betrag zahlt, sollte die Leistung erbringen. Man kann die Leistung nur individuell berechnen, daher gibt es keine pauschale Aussagen über die Zuständigkeit. Der Antragsteller kann sich aussuchen, zu welcher Stelle er zuerst geht. Dort wird sein Anspruch geprüft und berechnet. Gleichzeitig wird festgestellt, welche Leistung die Höhere ist. Die Wohngeldstelle und die Grundsicherungsstelle des Sozialamtes haben hierzu eine interne Regelung gefunden." https://www.solingen.de/de/dienstleistungen/50-31-grundsicherung/ https://www.solingen.de/de/dienstleistungen/64-1-wohngeldstelle/ Kosten für die Beantwortung Ihrer Anfrage sind nicht entstanden. Mit freundlichen Grüßen